Frage: 2. Kind Elterngeldberechnung

Hallo, mir ist die Berechnung vom Elterngeld für unser 2. Kind nicht klar: 1. Kind geborem am 1.1.2017: Elternzeit 2 Jahre mit ElterngeldPlus vom 1.1.2017 - 31.2018 2. Kind kommt Ende Oktober 2018 (da bin ich also noch in Elternzeit mit Kind 1) Wird die Elternzeit aus 2017 ausgeklammert und somit vom Gehalt aus 2016 berechnet oder wird die Elternzeit berechnet und bekomme ich somit nur den Mindestbetrag? Vielen Dank im Voraus.

von Mair32 am 07.02.2018, 10:15



Antwort auf: 2. Kind Elterngeldberechnung

Hallo, nehmen Sie die letzten 12 Mo vor der Geburt und klammern Sie Monate mit EG u MG aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2018



Antwort auf: 2. Kind Elterngeldberechnung

Der Mutterschutz beginnt im August oder September ? Januar bis Mutterschutzmonat sind 0€ und die restlichen Monate werden mit altem Gehalt genommen, bis die 12 Monate voll sind vor Mutterschutz. Das Ergebnis durch 12 ergibt die Basis, davon gibt es dann Elteengeld. Plus mindestens 75€ Geschwisterbonus oder 10%

von Sternenschnuppe am 07.02.2018, 10:41



Antwort auf: 2. Kind Elterngeldberechnung

UPS, hat sich was geändert. 14 Monate erstes Elterngeld werden ausgeklammert. Also Nullrunden erst ab März.

von Sternenschnuppe am 07.02.2018, 10:42



Antwort auf: 2. Kind Elterngeldberechnung

Es werden nicht 12 Monate EG ausgeklammert sondern 14 Monate, da du EG Plus bekommst. Plus Mutterschutzzeiten. Bedenke, laß dir alles übrige EG spätestens zum neuen Mutterschutz auszahlen, und beende die laufende EZ zum neuen Mutterschutz. So verlierst du kein EG und was wichtiger ist, du bekommst das volle Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. Ganz grob würde ich sagen, Du wirst je nachdem wann genau Mutterschutz 2 beginnt etwa 5-6 Monate mit 0 € für die Berechnung für das neue EG haben - außer du arbeitest innerhalb dieser in TZ - was dan beim EG Plus zu Kürzungen führen würde. Außer - was dann sinnvoll wäre, du läßt das EG Plus nach dem 14ten Lebensmonat enden, dann könntest du die 5-6 Monate bis zum neuen Mutterschutz noch in TZ innerhalb der EZ mit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Dieses Einkommen würde dann eben - satt Nullrunden - in das neue EG mit einfließen. Falls du nicht arbeiten willst/kannst, dann auch kein Problem, das neue EG wird etwas geringer ausfallen, aber auf jeden Fall mehr wie Mindestsatz sein. Zumal du auch noch Geschwisterbonus oben drauf bekommst. Du wirst also eine "Mischkalkulation" haben - die Kurzantwort auf deine Frage. Wie lange man in EZ ist spielt bei der Berechnung vom EG NIE !! eine Rolle. Sondern immer die Frage, was hat man in den 12 Monaten davor verdient, plus evtl Ausklammerungen durch Mutterschaftsgeld und EG bzw EG Plus. EZ würde auch keinen Sinn machen, da man ja innerhalb der EZ arbeiten kann/darf.

Mitglied inaktiv - 07.02.2018, 18:15



Antwort auf: 2. Kind Elterngeldberechnung

Vielen Dank für eure Antworten, jetzt verstehe ich alles viel besser :) ich konnte hierzu kaum Infos finden, finde die offiziellen Elterngeld Infoseiten recht karg. Also danke nochmal :)))

von Mair32 am 07.02.2018, 20:02



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