Liebe Frau Bader, ich habe einige Fragen bzgl. des Elterngeldes bei einer zweiten Geburt innerhalb von 24 monatiger Elternzeit. Ich bin verbeamtete Lehrerin und erhalte Elterngeld Plus, also die Hälfte des Elterngeldes auf 2 Jahre verteilt. Mein erstes Kind ist im Dezember 2017 zur Welt gekommen. Meine Elternzeit geht noch bis nächstes Jahr Dezember 2019. Angenommen ich würde im Juni 2019 mein zweites Kind bekommen: Wird dann als Grundlage das Elterngeld bis Dezember 2018 genommen? Also "nur" 6 Monate, da die Zeit danach bis Juni 2019 nur aus der verlängerten Elterngeldzahlung bestand? Oder werden anstelle der 6 Monate Elterngeld 6 Monate meiner Bezüge als Berechnungsgrundlage genommen? Wie ist es zudem mit dem "ersten Elterngeld"? Kann ich mir das vorzeitig noch im ersten Lebensjahr meines Kindes auszahlen lassen, wird es weitergezahlt oder gestrichen bei der Geburt des zweiten Kindes? Es wäre wirklich sehr nett, wenn Sie mir etwas Orientierung bei meinen Fragen geben könnten! Freundliche Grüße, Julias
von Julias am 30.08.2018, 16:54