Frage: 2 Fragen wg. Aufsichtspflicht...

Liebe Frau Bader! Meine Mädchen sind jetzt knapp 7 und 9 Jahre alt. Dürfen sie mal alleine zuhausebleiben, wenn ich z.b. einkaufen gehe so für eine bis eineinhalb Stunden? Oder ich bei einer Nachbarin eine Kaffee trinke? Sie wollen einfach nicht mehr überall hin mit... Bin am Handy jederzeit erreichbar! Wir haben ein neu gebautes Haus und noch keine Zaun um unser Grundstück... leider gibt es in der Umgebung ein paar Kinder die den ganzen Tag alleine auf der Straße herumlaufen und teilweise auch ohne zu fragen auf fremde Grundstücke gehen. Teilweise sind die Kinder erst zwischen 2,5 und 6 Jahren alt. Wie sieht das aus, wenn diese Kinder in unseren Garten kommen, während ich nicht zuhause bin und zb vom Kletterturm fallen? Kann ich dann auch rechtliche Probleme bekommen, weil mein Grundstück nicht eingezäunt ist? Und wie sieht es aus wenn es, wie bei meinen Nachbarn ein 1,2m tiefes Schwimmbecken gibt? auch hier ist der Garten nicht eingezäunt? Ab welchem Alter dürfen Kinder alleine auf den nahegelegenen Spielplatz gehen? Oder zur Freundin die 2 Straßen weiter wohnt? Liebe Grüße Danny

Mitglied inaktiv - 14.06.2009, 17:26



Antwort auf: 2 Fragen wg. Aufsichtspflicht...

Hallo, 1. Das kommt darauf an, wie verständig Ihre Kinder sind - das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen 2. Sie haften, wenn Ihr Grdst. nicht abgesichert ist u die Kinder sich verletzten, Ihr Schwimmbad-Nachbar genauso. 3. Wann Kinder alleine gehen dürfen, hängt ebenfalls von der Verständigkeit ab - ich denke, ab dem Schulalter Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2009



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