Frage: 2. Elterzeitjahr

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wurde am 09.01.17 geboren und ich habe vor seiner Geburt 2 Jahre Elternzeit beantragt. Bei meinem Arbeitgeber hab ich für das 2. Jahr 10-30 Wochenstunden vereinbart. Jetzt meine 1. Frage: Bis 13 Wochen vor dem 09.01.18 kann ich doch die Wochenstunden ändern, oder? Bzw. Selbst festlegen ob ich nur z.B. 10 Stunden arbeiten möchte. 2. Frage: Ich könnte auch für das zweite Jahr eventuell zuhause bleiben wenn mein Arbeitgeber einwilligt und in meinem Kleingewerbe arbeiten. Wie wäre es dann mit der Kranken- und Rentenversicherung? Würde diese weiter über meinen Arbeitgeber laufen weil ich ja in Elternzeit bin? 3. Frage: ich könnte auch bei einer anderen Firma arbeiten zum Beispiel als Aushilfe oder in Teilzeit. Danach würde ich aber wieder gerne bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeiten wollen. Was muss ich beachten? Oder wäre es besser meine Dienste als Kleinunternehmer mit ihm abzurechnen ? Würde mich sehr über Antworten von Ihnen freuen?

von CSt0808 am 09.08.2017, 09:05



Antwort auf: 2. Elterzeitjahr

Hallo, 1. Nein, können Sie nicht. Schon gar nicht, wenn Sie eine Vereinbarung getroffen haben. grundsätzlich besteht ein Anspruch auch nur, wenn man mindestens 15 Stunden arbeitet 2. Das kommt auf den Umfang an 3. Da muss der alte Arbeitgeber zustimmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2017