Frage: 1686 im BGB

Mein Mann hat seine Exfrau angeschrieben ihm halbjährig Bilder und Zeugniskopien von den Kindern zukommen zu lassen, weil er seit Jahren keinen Umgang mehr hat. Vorgestern sind die Unterlagen angekommen und seine Ex schrieb noch hinzu, daß die Kinder ebenfalls habjährig Bilder von ihren Vater und ihrer Halbschwester haben möchten. Müssen wir das? Wir haben kein Problem damit einmal ein Bild zu schicken aber halbjährig? LG

Mitglied inaktiv - 29.05.2004, 10:56



Antwort auf: 1686 im BGB

Hallo ! Nö müßt Ihr nicht ! Die Mutter aber auch nicht ! Also wenn Ihr haljährlich Bilder haben möchtet ist es doch nur fair den Kindern das auch zuzugestehen ! LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 29.05.2004, 13:12



Antwort auf: 1686 im BGB

Sorry, aber Ihr verlangt jedes halbe Jahr Bilder und Zeugniskopien von den Kindern und selber ist es Euch zu viel auch jedes halbe Jahr mal ein paar Bilder zuschicken? Ihr könnt doch nichts von jemanden verlangen was Ihr nicht selber bereit seit zu tun! Muss man Diese Logik verstehen? Oder was bitte ist daran so schlimm?

Mitglied inaktiv - 29.05.2004, 13:43



Antwort auf: 1686 im BGB

Doch seine Ex ist dazu verpflichtet jedes halbe Jahr Bilder und eine Zeugniskopie zu schicken. Les mal den §1686 im BGB auserdem gibt es schon einige Urteile darüber. und ich möchte einfach nur wissen, ob wir auch dazu verpflichtet sind. Das ist alles. Ich hab kein Problem damit welche zu schicken.

Mitglied inaktiv - 29.05.2004, 20:34



Antwort auf: 1686 im BGB

Ja aber anscheinend hast Du ein Problem damit auch halbjährlich etwas zuschicken sonst hättest Du wohl kaum geschriebn "einmal" oder würdest überhaupt nicht solch eine unnötige Frage stellen. Denn das sollte doch wohl schon selbstverständlich sein und auch fair gegenüber den Kindern Deines Mannes sein!

Mitglied inaktiv - 29.05.2004, 22:42



Antwort auf: 1686 im BGB

So jetzt noch einmal zur erklärung. Seine Ex hätte nie Bilder geschickt, wenn sie nicht müsste. mein Mann musste Monate warten, daß sie ihm endlich mal Bilder von den Kindern zuschickte. Da seine Ex nie auf seine Briefe geantwortet hat, ging er zum Jugendamt und fragte was er machen kann. Das Jugendamt forderte dann seine Ex auf ihm halbjährig Bilder und die Zeugniskopie zu schicken.SIE sagten dazu ist sie verpflichtet Erst nach mehrmaligen Mahnungen vom JU und androhung von Gericht schickte sie Fotos. Und deswegen möchte ich wissen ob wir Fotos von unserer Tochter schicken müssen. Es sind SEINE Kinder. Und ich will einfach daß sie da mich und unsere jetztige Tochter aus allem raus lassen. Basta!!!!! Ob mein Mann Bilder von sich schickt, ist mir eingentlich egal. Das muß er seltbst wissen. Hoffentlich hast du mich jetzt besser verstanden. Ich wollte einfach nur wissen wie es rechtlich ausschaut, für mich ist das eine wichtige Frage

Mitglied inaktiv - 30.05.2004, 11:19



Antwort auf: 1686 im BGB

Der Satz: Und ich will einfach daß sie da mich und unsere jetztige Tochter aus allem raus lassen. Basta!!!!! Eure jetzige Tochter, ist die Halbschwester von "Seinen Kindern". Basta!!! Du kannst zwar denken, das es nicht so ist, aber es ist so!!! Basta!!! Und wenn Du fair wärst würdest Du doch den Kindern Deines Mannes doch mal ein Bild von Ihrem Geschwisterchen gönnen! Aber ich denke bei Dir liegt viel Eifesucht dazwischen. Schade nur für die Kinder Deines Mannes. Denkt der eigentlich genauso darüber das seine beiden anderen kinder nicht Ihr Halbgeschwisterchen sehen dürfen? Wenn ja dann lasst es besser mit den Bildern, denn dann geht es Euch nicht darum die Kinder zu sehen, sondern nur um anderen Leuten weh zu tun oder zu schikanieren. Achja noch was: Ich denke ein Bild von Dir war wohl garnicht erwünscht. Sondern von ihrem Vater und Ihrer Halbschwester. Nane

Mitglied inaktiv - 30.05.2004, 13:18



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