Hallo Frau Bader,
mein Mann möchte nach der Geburt unseres 2. Kindes zunächst seinen "Resturlaub" von ca. 14 TAgen nehmen und anschließend 2 Monate Elternzeit. Damit würde er bei einem ET am 14.10. für den Rest des Jahres nicht mehr arbeiten.
Im November wird immer ein 13. Gehalt ausgezahlt. Bekommt er dies komplett oder durch die Elternzeit evtl. nur anteilig? Er hat ja das ganze Jahr bis dahin durchgearbeitet.
Liebe Grüße und vielen Dank für die Hilfe
Christina
Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 12:19
Antwort auf:
13. Gehalt
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht im EU kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo kein EU genommen wird.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2008