Guten Abend,
ich gehe Ostern in Mutterschutz und hätte laut ET diesen bis in den Juli hinein. Bisher bekam ich mein 13. Gehalt gesplittet auf Juni und November
Der Steuerberater von meinem Chef meinte das er mein 13. Gehalt jetzt nur bis Ende Juni berechnen würde, obwohl mein MuSchu ja evtl bis Mitte/Ende Juli gehen könnte. Mein AG hat auf jeden Fall gesagt das ich mein 13. Gehalt bekommen würde. Es darf mir doch auch bei der Berechnung des 13. Gehaltes kein Verlust entstehen oder sehe ich das falsch? Das ich es eh nur bis ende Mutterschutzzeit bekomme ist klar.
Ausserdem müsste er (sagte der Steuerber.) das 13 Gehalt was mir zusteht auch splitten und auch im Juni und November auszahlen. Was ich nicht verstehe, denn wenn ich kündigen würde, bekäme ich es ja auch im Juni komplett. Die Auszahlung im November käme zusätzlich dann ja in die Elternzeit, würde dieses dann angerechnet werden?
Ohje, das sieht jetzt echt kompliziert aus, was ich geschrieben habe. Ich hoffe Sie blicken trotzdem durch.
VG Kiki
Mitglied inaktiv - 02.03.2010, 22:18
Antwort auf:
13. Gehalt in Mutterschutz und Elternzeit
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.03.2010
Antwort auf:
13. Gehalt in Mutterschutz und Elternzeit
Die Frage die sich mir immer noch stellt, ist ob es stimmt das ich mein anteiliges 13. Gehalt auf zweimal bekommen muss, da ich im Normalfall mein 13. Gehalt auch auf 2x bekomme? Das Geld soll ich auf jeden Fall bekommen.
Und würde diese zweite Hälfte dieser Zahlung auf das Elterngeld angerechnet werden?
LG Kiki
Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 21:56
Antwort auf:
13. Gehalt in Mutterschutz und Elternzeit
Vielen Dank schon mal für Ihre bisherige Antwort.
LG Kiki
Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 21:57