13. Gehalt in Mutterschutz und Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 13. Gehalt in Mutterschutz und Elternzeit

Guten Abend, ich gehe Ostern in Mutterschutz und hätte laut ET diesen bis in den Juli hinein. Bisher bekam ich mein 13. Gehalt gesplittet auf Juni und November Der Steuerberater von meinem Chef meinte das er mein 13. Gehalt jetzt nur bis Ende Juni berechnen würde, obwohl mein MuSchu ja evtl bis Mitte/Ende Juli gehen könnte. Mein AG hat auf jeden Fall gesagt das ich mein 13. Gehalt bekommen würde. Es darf mir doch auch bei der Berechnung des 13. Gehaltes kein Verlust entstehen oder sehe ich das falsch? Das ich es eh nur bis ende Mutterschutzzeit bekomme ist klar. Ausserdem müsste er (sagte der Steuerber.) das 13 Gehalt was mir zusteht auch splitten und auch im Juni und November auszahlen. Was ich nicht verstehe, denn wenn ich kündigen würde, bekäme ich es ja auch im Juni komplett. Die Auszahlung im November käme zusätzlich dann ja in die Elternzeit, würde dieses dann angerechnet werden? Ohje, das sieht jetzt echt kompliziert aus, was ich geschrieben habe. Ich hoffe Sie blicken trotzdem durch. VG Kiki

Mitglied inaktiv - 02.03.2010, 22:18



Antwort auf: 13. Gehalt in Mutterschutz und Elternzeit

Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.03.2010



Antwort auf: 13. Gehalt in Mutterschutz und Elternzeit

Die Frage die sich mir immer noch stellt, ist ob es stimmt das ich mein anteiliges 13. Gehalt auf zweimal bekommen muss, da ich im Normalfall mein 13. Gehalt auch auf 2x bekomme? Das Geld soll ich auf jeden Fall bekommen. Und würde diese zweite Hälfte dieser Zahlung auf das Elterngeld angerechnet werden? LG Kiki

Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 21:56



Antwort auf: 13. Gehalt in Mutterschutz und Elternzeit

Vielen Dank schon mal für Ihre bisherige Antwort. LG Kiki

Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 21:57



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Erneuter Mutterschutz in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich habe mal eine Frage bezüglich des Mutterschutzgeldes. Ich befinde mich momentan noch bis März 2024 in Elternzeit, bin aber jetzt erneut Schwanger und Ende November ausgezählt. Ich habe bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit jetzt vorzeitig beendet, damit ich wieder in Mutterschutz Falle und den Zuschuss von meinem Arbeitg...


Resturlaub vom letzten Jahr zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen?

Hallo, ich habe gerade Mutterschutz angefangen, 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (25.12.23). Es gab dieses Jahr keine Chance (aus "operativen Gründen"), meinen volle Urlaub zu nutzen, daher habe ich immer noch 20 Tage für 2023, die mir im Anspruch stehen. Da mein Kind im Dezember geboren wird, gibt es auch keine Möglichkeit innerha...


Inflastionsausgleichsprämie - Mutterschutz und elternzeit

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat mit der Abrechnung Dezember 2023 eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt. Dies geht aus meiner Abrechnung hervor. Heute mit der Januar 2024 Abrechnung wurde allerdings eine Korrektur vorgenommen und die Prämie wieder abgezogen. Ich befinde mich seit Ende Oktober 2023 in Mutterschutz bis Ende Januar 202...


Mutterschutz, Erholungsurlaub, erst dann Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechung des Elterngeldbetrags in meinem Falls, da ich den Resterholungsurlaub direkt nach dem Mutterschutz nehmen möchte (Vereinbarung mit dem Arbeitgeber). Mein Baby kam 10 Tage vor ET zur Welt, somit gelten bei mir der 1., 2. und 3. Lebensmonat als Basiselterngeld-Monate. Der 3. Lebensmonat beste...


Elternzeit und Mutterschutz

Hallo Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir bei meiner Frage weiterhelfen: Am 4.7.24 endet meine 3jährige Elternzeit von Kind 1. Mein neuer Mutterschutz von Kind 2 beginnt voraussichtlich am 14.7.24 (dazwischen liegen 6 Arbeitstage). Urlaub/Überstunden habe ich nicht mehr genügend um dies abzudecken.  Kann ich den Urlaub aus der neuen Mutt...


Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo, ich habe eine ganz konkrete Frage: ich bin noch in Elternzeit, möchte diese passend zur neuen Mutterschutzzeit beenden, sodass ich Zuschüsse meines Arbeitgebers zum Mutterschutzgeld erhalten kann. Wie beantrage ich dies vorab korrekt? Höchstwahrscheinlich ist der reale Geburtstermin ja nicht der errechnete Entbindungstermin, dh es ...


Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo Frau Bader,   vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Wie überbrücke ich die Lücke zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, am 18.05.2024 endet das dritte Jahr meiner Elternzeit. Am Mitte August beginnt mein neuer Mutterschutz. Mein Arbeitgeber empfiehlt mir, wie in der 1. Schwangerschaft, die Zeit mit einem Beschäfstigungsverbot zu überbrücken. Alternativ könnte die bezahlten Urlaub nehmen und


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...