Hallo Frau Bader,
ich habe gelesen, dass man nach dem Mutterschutz "nur" 10 Monate Elterngeld bekommt, da die 8 Wochen Mutterschutz(geld) hier abgezogen werden.
Gibt es irgendeine Möglichkeit doch die vollen 12 Monate Elterngeld zu bekommen?
z.B. wenn ich nach den 8 Wochen Mutterschutz nochmal 1 Monat beschäftigt bin (ich könnte 4 Wochen Resturlaub nutzen) und erst danach mit der Elternzeit beginne oder macht das keinen Unterschied?
Vielen Dank vorab für ihre Antwort!!
von
anhe123
am 26.04.2014, 09:23
Antwort auf:
12 Monate Elterngeld trotz Mutterschaftsgeld?
Hallo,
nur, wenn Sie alleinerziehend sind
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
12 Monate Elterngeld trotz Mutterschaftsgeld?
Gibt es irgendeine Möglichkeit doch die vollen 12 Monate Elterngeld zu bekommen?
z.B. durch:
1) kurzzeitige Beschäftigung zwischen Mutterschutz und Elternzeit (s.o.)
2) Splittung = 24 Monate halbes Elterngeld
--> bekomme ich dann 22 Monate halbes Elterngeld oder nur 20?
von
anhe123
am 26.04.2014, 09:40
Antwort auf:
12 Monate Elterngeld trotz Mutterschaftsgeld?
Als Mutter hast Du Anspruch bis das Kind 12 Lebensmonate vollendet hat.
Die Mutterschutzmonate gehören elterngeldtechnisch immer der Mutter.
Auch bei Splittung werden sie als zwei volle Monate verrechnet.
Frauen die nicht abeiten erhalten 12x Elterngeld ab Geburt.
Du hast das Glück zwei Monate das höhere Mutterschutzgeld zu erhalten.
von
Sternenschnuppe
am 26.04.2014, 09:59
Antwort auf:
12 Monate Elterngeld trotz Mutterschaftsgeld?
Hallo,
Sternenschnuppe hat nicht ganz recht.
Man hat die Möglichkeit bis zum vollendeten 14. Lebensmonat Elterngeld bekommen. Wenn Du alleinerziehend bist, bekommst Du das alleine, wenn nicht, muss dein Partner mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen, um auf diese 14 Monate zu kommen. Wie ihr das aufteilt, ist egal. Die Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, werden aber immer der Mutter zugerechnet.
Ihr könnt das z.B. so regeln, dass Du 12 Monate nimmst, und Dein Partner die Monate 13 und 14, Ihr könnt es aber auch so aufteilen, dass Du die ersten 10 Monate Geld beziehst, Dein Partner 11 und 12 und Du wieder 13 und 14. Da seid Ihr flexibel.
Also mit Urlaub und so, wie Du das planst, klappt das nicht.
Luvi
von
luvi
am 26.04.2014, 22:13
Antwort auf:
12 Monate Elterngeld trotz Mutterschaftsgeld?
Nimmst du nach dem Mutterschutz Urlaub, wird er bei der Elternzeit angerechnet = weniger Elternzeit möglich.
Sollte der Urlaub nicht wirklich zu den Lebensmonaten passen, wird das Einkommen aus der Zeit mit dem Elterngeld für die Lebensmonate verrechnet = weniger Elterngeld.
Bei der Splittung geht die Rechnung so:
LM 1 - MuSchuGeld - 1 Elterngeldmonat
LM 2 - MuSchuGeld - 1 Elterngeldmonat (auch wenn nur ein paar Tage ausgezahlt werden)
LM 3 - 0,5 Elterngeld
LM 4 - 0,5 Elterngeld
....
LM 22 - 0,5 Elterngeld.
Für die beiden MuSchu-Monate gehen 2 komplette Elterngeldmonate drauf. Reicht der MuSchu sogar bis in den LM 3, sind es drei Monate.
Die restlichen 10 (bzw 9) Monate werden gesplittet. Also sind es nach dem MuSchu noch 20 Monate (und man kommt damit bis LM 22).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 26.04.2014, 23:54