12 Monate Elterngeld trotz Mutterschaftsgeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 12 Monate Elterngeld trotz Mutterschaftsgeld?

Hallo Frau Bader, ich habe gelesen, dass man nach dem Mutterschutz "nur" 10 Monate Elterngeld bekommt, da die 8 Wochen Mutterschutz(geld) hier abgezogen werden. Gibt es irgendeine Möglichkeit doch die vollen 12 Monate Elterngeld zu bekommen? z.B. wenn ich nach den 8 Wochen Mutterschutz nochmal 1 Monat beschäftigt bin (ich könnte 4 Wochen Resturlaub nutzen) und erst danach mit der Elternzeit beginne oder macht das keinen Unterschied? Vielen Dank vorab für ihre Antwort!!

von anhe123 am 26.04.2014, 09:23



Antwort auf: 12 Monate Elterngeld trotz Mutterschaftsgeld?

Hallo, nur, wenn Sie alleinerziehend sind Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2014



Antwort auf: 12 Monate Elterngeld trotz Mutterschaftsgeld?

Gibt es irgendeine Möglichkeit doch die vollen 12 Monate Elterngeld zu bekommen? z.B. durch: 1) kurzzeitige Beschäftigung zwischen Mutterschutz und Elternzeit (s.o.) 2) Splittung = 24 Monate halbes Elterngeld --> bekomme ich dann 22 Monate halbes Elterngeld oder nur 20?

von anhe123 am 26.04.2014, 09:40



Antwort auf: 12 Monate Elterngeld trotz Mutterschaftsgeld?

Als Mutter hast Du Anspruch bis das Kind 12 Lebensmonate vollendet hat. Die Mutterschutzmonate gehören elterngeldtechnisch immer der Mutter. Auch bei Splittung werden sie als zwei volle Monate verrechnet. Frauen die nicht abeiten erhalten 12x Elterngeld ab Geburt. Du hast das Glück zwei Monate das höhere Mutterschutzgeld zu erhalten.

von Sternenschnuppe am 26.04.2014, 09:59



Antwort auf: 12 Monate Elterngeld trotz Mutterschaftsgeld?

Hallo, Sternenschnuppe hat nicht ganz recht. Man hat die Möglichkeit bis zum vollendeten 14. Lebensmonat Elterngeld bekommen. Wenn Du alleinerziehend bist, bekommst Du das alleine, wenn nicht, muss dein Partner mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen, um auf diese 14 Monate zu kommen. Wie ihr das aufteilt, ist egal. Die Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, werden aber immer der Mutter zugerechnet. Ihr könnt das z.B. so regeln, dass Du 12 Monate nimmst, und Dein Partner die Monate 13 und 14, Ihr könnt es aber auch so aufteilen, dass Du die ersten 10 Monate Geld beziehst, Dein Partner 11 und 12 und Du wieder 13 und 14. Da seid Ihr flexibel. Also mit Urlaub und so, wie Du das planst, klappt das nicht. Luvi

von luvi am 26.04.2014, 22:13



Antwort auf: 12 Monate Elterngeld trotz Mutterschaftsgeld?

Nimmst du nach dem Mutterschutz Urlaub, wird er bei der Elternzeit angerechnet = weniger Elternzeit möglich. Sollte der Urlaub nicht wirklich zu den Lebensmonaten passen, wird das Einkommen aus der Zeit mit dem Elterngeld für die Lebensmonate verrechnet = weniger Elterngeld. Bei der Splittung geht die Rechnung so: LM 1 - MuSchuGeld - 1 Elterngeldmonat LM 2 - MuSchuGeld - 1 Elterngeldmonat (auch wenn nur ein paar Tage ausgezahlt werden) LM 3 - 0,5 Elterngeld LM 4 - 0,5 Elterngeld .... LM 22 - 0,5 Elterngeld. Für die beiden MuSchu-Monate gehen 2 komplette Elterngeldmonate drauf. Reicht der MuSchu sogar bis in den LM 3, sind es drei Monate. Die restlichen 10 (bzw 9) Monate werden gesplittet. Also sind es nach dem MuSchu noch 20 Monate (und man kommt damit bis LM 22). Gruß Sabine

von SumSum076 am 26.04.2014, 23:54



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Bekomme ich trotzdem Elterngeld, Mutterschaftsgeld?

Hallo Frau Bader, Ich bin seit 7 Jahren berufsunfähig und bekomme eine private Berufsunfähigkeitsrente. Ich bin jetzt in der 13. SSW. Nun frage ich mich derzeit ob und was mir noch während bzw. Nach der Schwangerschaft finanziell zu steht. Bekomme ich trotz meiner privaten BU Rente Elterngeld, Mutterschaftsgeld und co. ? Was steht mit überhaupt...


Anspruch auf Mutterschaftsgeld / Elterngeld ?

Hallo Ihr Lieben, ich bin ziemlich ratlos weil ich nicht weiss ob ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Zu mir: Ich bin seit 04.2019 langzeitkrangeschrieben, habe das volle Krankengeld und danach das Alg1 (Nahtlosigkeitsregelung) ausgeschöft und erhalte quasie seit dem 4.10.21 keinerlei Geldleistungen mehr und bin ausgesteuert. Mein Arbeit...


Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Hallo, ich hätte eine Frage? Ich bin jetzt in der SSW 8 und bekomme kein Beschäftigungsverbot von meinem Hausarzt oder Gynäkologe obwohl ich das erste Mal durch stress eine Eileiterschwangerschaft hatte das mich Psychisch sehr belastet hat und ich jetzt eben wieder schwanger bin und ich sehr aufpasse muss. Ich Arbeite im Verkauf ich muss schwer Ka...


Mutterschaftsgeld - Insolvenz - Elterngeld

Hallo, ich bin gerade verwirrt. Mein AG hatte 3 Monate ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung 'laufen'. Während dieses Zeitraumes war ich bereits schwanger und weiterhin normal erwerbstätig. Dieses Verfahren ist jetzt ausgelaufen und ich stehe kurz vor dem Mutterschutz. Folgende Fragen: - hat dies Einfluss auf die Höhe meines Mutterschaft...


Berechnung Mutterschaftsgeld/Elterngeld bei TVÖD - späte Überstundenauszahlung

Sehr geehrte Fr. Bader! ich arbeite im TVÖD und bekomme meine Überstunden immer 2 Monate zeitversetzt - werden dann als Lohnnachverrechnung angegeben, diese Zahlungen erfolgen auch regelmäßig. Ab Mai beginnt mein Mutterschutz, den Überstundenausgleich würde ich zB für März aber erst Ende Mai bekommen, für April dementsprechend im Juni. Werden ...


Zeitraum zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Guten Tag, ich bin bis einschließlich morgen (12.04.) in Mutterschutz. Elterngeldzahlung richtet sich ja nach den Lebensmonaten. Mein Kind wurde am 14.02. geboren, dh meine Basis-Elterngeldmonate werden vom 14. eines Monats bis zum 13. des nächsten Monats berechnet. Wie verhält es sich in meinem Fall mit diesem einen Tag zwischen Ende Mutterschaf...


Steuerklassen geändert, um höheres Mutterschaftsgeld und Elterngeld zu bekommen?

Ich bin derzeit schwanger. Unter der Annahme, dass ich Vollzeit arbeite und ein hohes Einkommen habe, beträgt das monatliche Bruttoeinkommen mehr als 6.000. Wenn ich eine Steuerkarte der vierten Stufe habe, beträgt das Einkommen nach Steuern etwa 3.600. Wenn ich aber auf eine dreistufige Lohnsteuerkarte umsteige, sind es mehr als 4100 nach Steuern....


Elterngeld und mutterschaftsgeld mit mischeinkünfte

Hallo, Ich habe eine etwas komplizierte Konstellation: Ich bin gerade mit kind Nr. 2 schwanger Kind 1 geb. 1.6.21 Geb kind 2: 20.2.24 Vor kind 1 vollzeit tätig als Krankenschwester, 3 Jahre elternzeit eingereicht ( also noch bis 6/24), habe während elternzeit beim alten Arbeitgeber teilzeit gearbeitet ( verdiene hierbei c.a. 900 euro im m...


Darf Mutterschaftsgeld auf Hartz4 und auf Elterngeld angerechnet werden?

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich Mutterschaftsgeld. Mir wurde das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld und auch auf mein letztes Jahr noch Alg2Leistungen angerechnet. Ist das rechtens? Das es auf das Elterngeld angerechnet wird,wusste ich. Aber das Jobcenter hat mir nach langer Bearbeitung nun endlich einen Bescheid zu kommen...


Nach Aufhebungsvertrag SSW, finanzielle Nachteile von Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Guten Abend Frau Bader, unsere Firma wird leider zugemacht. Den Aufhebungsvertrag habe ich (wie meine Kollegen auch) in November unterschrieben und in Dezember erfahren, dass ich Schwanger bin. (unerfüllter Kinderwunsch seit 6 Jahren, bin 46J, aktuelle SSW 10+6, ET: 15.08.2024) Die Beschäftigung endet am 31.03.2024, dann bin ich Arbeitslos. Die...