1-jährige zerkratzt Autotür - wer zahlt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 1-jährige zerkratzt Autotür - wer zahlt?

Hallo, meine Tochter (1) hat mit meinem Schlüssel versucht Nachbars Auto aufzuschließen. Leider hat der Lack darunter gelitten. Zahlt sowas die Haftpflicht ?

Mitglied inaktiv - 18.06.2010, 14:30



Antwort auf: 1-jährige zerkratzt Autotür - wer zahlt?

Hallo, Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind sel-ber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haft-pflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind über-haupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wol-len, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls so-fort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Trotz alledem gibt es die Möglichkeit – die wir persönlich auch genutzt haben- mit der Versicherung abzuklären, dass eine Schadensregulierung auch schon „von Anfang an“ greift – weil man ja oft aus moralischen Gründen doch zahlen muss Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.06.2010



Antwort auf: 1-jährige zerkratzt Autotür - wer zahlt?

soweit ich weiß nein. ich gehe davon aus das du dabei warst bzw. in nächster nähe. also hast du deine aufsichtspflicht nicht verletzt. deine tochter ist noch nicht haftbar, erst im alter von 7 jahren. mein sohn hatte auch schon mist mit einem anderen auto gemacht und die versicherung zahlte nicht, mit dieser begründung.

Mitglied inaktiv - 18.06.2010, 15:51



Antwort auf: 1-jährige zerkratzt Autotür - wer zahlt?

Ich glaube, das ist bei jeder Versicherung unterschiedlich. Bei unserer müßte so was dabei sein. Aber man kann doch den Hergang so "drehen", dass es paßt. V. G.

Mitglied inaktiv - 18.06.2010, 21:09



Antwort auf: 1-jährige zerkratzt Autotür - wer zahlt?

Was Du hier machst ist Aufforderung zum Betrug - offenbar bist Du Dir dessen nicht bewußt.

Mitglied inaktiv - 19.06.2010, 00:38



Antwort auf: 1-jährige zerkratzt Autotür - wer zahlt?

Hallo Oha, doof gelaufen. Sie selbst ist nicht haftbar zu machen, weil sie ihr handeln gar nicht abschätzen kann. Daher ist das fraglich ob die Versicherung übernimmt. Ich würde es einfach mal versuchen. Mit der Aufsichtspflicht weiss ich nicht, denn gerade der Autoschlüssel ist ein Ding, wo man verpflichtet ! ist, den nicht zugänglich zu machen. Stell Dir vor sie wäre 6, wäre eingestiegen und hätte ihn genutzt, wäre gegen ein anderes Auto gehüpft. Dann sehe der Schaden noch ganz anders aus und als Geschädigter wäre ich zu Recht mehr als genervt, wenn dann schulterzuckend gesagt wird "Sie ist noch zu klein, wir sind da raus " Reicht es ein, ich drück Euch die Daumen, dass es klappt. Ansonsten würde ich den Schaden selbst bezahlen, Nachbarn sieht man öfter mal, und wenn es umgedreht Euer Auto wäre, dann würde ich das auch erwarten. Meine Meinung dazu :-)

Mitglied inaktiv - 19.06.2010, 06:01



Antwort auf: 1-jährige zerkratzt Autotür - wer zahlt?

Hallo, auch wenn das moralisch "doof" ist: I. d. R. ist niemand haftbar: Sofern die Eltern die Aufsichtspflich nicht verletzt haben, bleibt der Geschädigte bei einem Kind unter 7 J. auf seinem Schaden "sitzen". Kinder unter 7 J. sind für ihre Handlungen nicht haftbar. Man kann sich moralisch verpflichtet fühlen, den Schaden zu erstetzen, rein rechtlich ist man es nicht. Generell kann ich nur raten: Keine Diskussionen führen, den Schaden der Haftpflichtvers. melden und gut ist. Zahlen sie (weil die Eltern haftbar sind oder weil die "Kleinkinderklausel eingeschlossen ist), OK; zahlen sie nicht teilt die Vers. es dem Autobesitzer mit und man muß nicht selbst rumeiern. Viele Grüße Désirée Verskauffrau :-)

Mitglied inaktiv - 19.06.2010, 21:43



Antwort auf: 1-jährige zerkratzt Autotür - wer zahlt?

wenn mein Kind es gemacht hätte, würde ich das bezahlen, gerade wenn es die Nachbarn sind. Denn andersrum würde ich das auch erwarten und wäre mehr als sauer, wenn die sich auf einem Paragraphen ausruhen würden.

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 13:52



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