Hallo,
mein Mann ich und ich wünschen uns ein Baby, aber möchten uns vorher noch einmal über das Elterngeld informieren.
Ich habe vor 1.Jahr Elternzeit zu beantragen und dann halbtags wieder bei mir in der Firma anzufangen.Bei uns in der Firma sind Mütter nicht sehr beliebt, mein Chef stellt angeblich nur wieder ein, wenn man ganztags kommt.Ich arbeite in der Buchhaltung und betreue eine komplette Buchhaltung, es müsste für das 1.Jahr also jemand für mich als Ersatz eingestellt werden.
Nun meine Frage, habe ich ein Recht nach 1 Jahr Elternzeit auf einen Halbtagsarbeitsplatz? Ich wäre dringend auf das Geld angewiesen, mein Mann ist selbstständig, aber die Firma läuft nicht so gut und er lebt monatlich von ca.800 Euro. Den Hauptverdienst bringe ich mit, habe deshalb auch Lohnsteuerklassse 3. Wenn mein Arbeitgeber mir den Halbtagsjob verweigert, könnte ich dann Arbeitslosengeld beziehen bis ich eine neue Stelle gefunden habe oder müssen wir dann während der Elternzeit (sind ja insgesamt 3 Jahre) mit dem monatl.Verdienst meines Mannes von 800 Euro für 3 Jahre auskommen, denn Elterngeld gibt es ja nur 1 Jahr?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mfg, Julia
Mitglied inaktiv - 07.07.2006, 10:08
Antwort auf:
1.Jahr Elternzeit/ dann wieder arbeiten?
Hallo,
besser nehmen Sie mind. 2 J. EU und arbeiten IN der EZ!
Dann gilt:
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Bei einem anderen AG kann man nur mit Zustimmung arbeiten!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.07.2006
Antwort auf:
1.Jahr Elternzeit/ dann wieder arbeiten?
Du kannst das Elterngeld auch 2 Jahre lang beziehen, wenn du Monatlich nur den halben Betrag beziehst.!! Und noch 2 zusätzliche Monate wenn die dein Mann zu Hause beim Baby bleibt!
Schau mal hier kannst du alles nachlesen http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld
LG
Sandy
Mitglied inaktiv - 08.07.2006, 00:02
Antwort auf:
1.Jahr Elternzeit/ dann wieder arbeiten?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruss, Julia
Mitglied inaktiv - 10.07.2006, 20:58