Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem AG 1 Jahr Elternzeit beantragt. Da danach keine Möglichkeit der Teilzeit besteht, ich auch nicht in diese Firma zurückkehren möchte und kann, will ich mich andersweitig umsehen. Nun meine Fragen: Kann ich mit Ablauf der Elternzeit fristgemäß 3 Monate vor Ende kündigen und dann für mich die Elternzeit sozusagen auf eigene Faust noch ein wenig verlängern? Der AG würde einer Verlängerung aus betriebl. Gründen eh nicht zustimmen. Und ich hätte gerne noch etwas Luft für alles (neuen Job finden oder Selbständigkeit), daher die Verlängerung der Elternzeit. Geht das? Wie sieht es für die spätere Rente aus? Ist es für die Anrechnung der Erziehungszeit für die Rente besser, wenn man offiziell in Elternzeit ist oder kann man auch das eine Jahr EZ nehmen, kündigen und dann noch eine Weile sich um die Erziehung kümmern, da dies genauso angerechnet wird? Ich will kein Arbeitslosengeld beziehen und will dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehen. Ich möchte nur nicht das eine zeitliche Lücke für später entsteht. Was raten Sie mir da? Kann mein Mann mir für die entstandene Lücke die Rente weiter einzahlen? Mit freundlichem Grüßen, sbgmx.
von sbgmx am 19.05.2013, 06:54