1 Jahr Elternzeit, dann Kündigen, dann EZ verlängern, Möglichkeiten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 1 Jahr Elternzeit, dann Kündigen, dann EZ verlängern, Möglichkeiten?

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem AG 1 Jahr Elternzeit beantragt. Da danach keine Möglichkeit der Teilzeit besteht, ich auch nicht in diese Firma zurückkehren möchte und kann, will ich mich andersweitig umsehen. Nun meine Fragen: Kann ich mit Ablauf der Elternzeit fristgemäß 3 Monate vor Ende kündigen und dann für mich die Elternzeit sozusagen auf eigene Faust noch ein wenig verlängern? Der AG würde einer Verlängerung aus betriebl. Gründen eh nicht zustimmen. Und ich hätte gerne noch etwas Luft für alles (neuen Job finden oder Selbständigkeit), daher die Verlängerung der Elternzeit. Geht das? Wie sieht es für die spätere Rente aus? Ist es für die Anrechnung der Erziehungszeit für die Rente besser, wenn man offiziell in Elternzeit ist oder kann man auch das eine Jahr EZ nehmen, kündigen und dann noch eine Weile sich um die Erziehung kümmern, da dies genauso angerechnet wird? Ich will kein Arbeitslosengeld beziehen und will dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehen. Ich möchte nur nicht das eine zeitliche Lücke für später entsteht. Was raten Sie mir da? Kann mein Mann mir für die entstandene Lücke die Rente weiter einzahlen? Mit freundlichem Grüßen, sbgmx.

von sbgmx am 19.05.2013, 06:54



Antwort auf: 1 Jahr Elternzeit, dann Kündigen, dann EZ verlängern, Möglichkeiten?

Hallo, 1. Einen Anspruch auf Verlängerung hat man nur, wenn man mind. 2 JAhre EZ genommen hat. 2. Es werden immer mind. 3 Jahre Rente angerechnet. Wenn man arbeitet, natürlich mehr Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2013



Antwort auf: 1 Jahr Elternzeit, dann Kündigen, dann EZ verlängern, Möglichkeiten?

Bei der Rente bekommst du pro Kind 3 Jahre angerechnet, egal wie lang du Elternzeit machst. So die Aussage von Wikipedia. Aber wenn dir das so wichtig ist, warum fragst du nicht direkt bei der Deutschen Rentenversicherung? Wegen der Verlängerung würde ich es trotzdem beim AG versuchen und auch eine Begründung erbitten. Wäre in der Krankenversicherung einfacher! Oder hast du die Frage der Krankenversicherung für dich schon anders klären können? Gruß Sabine

von SumSum076 am 19.05.2013, 09:20



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