Frage: 0242

Hallo, das Mutterschaftsgeld berechnet sich aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 13 Monate. Wenn da Weihnachtsgeld mit bei war, wird das in diese Berechnung eingerechnet. Wenn ja, wird die Chefin meiner Frau sich nämlich wieder schön quer stellen. Das andere Problem ist ja, dass meine Frau nach der Geburt zumindest als Teilzeitkraft wieder einsteigen möchte. Das wird bei einer verärgerten Chefin wohl nicht klappen. Wenn das Durchschnittseinkommen sich inkl. Weihnachtsgeld berechnet, worauf kann man sich berufen um langwierige und dumme Verhandlungen zu vermeiden? Danke für Ihre Hilfe. Lars

Mitglied inaktiv - 01.12.2003, 12:37



Antwort auf: 0242

Hallo, Wie hoch das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse ist, richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate bzw. der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist (vor der Entbindung). Es beträgt jedoch höchstens 13 EURO für jeden Kalendertag. Beispiel: Bruttolohn letzte drei Monate durchschnittlich = EURO 1500. Nettolohn= 975 EURO 1. Schritt: mtl. Nettolohn x 3 Bsp.: 975 x 3 : 90= 32,50 3 Monate á 30 Tage 2. Schritt: KK= 13 EURO, Rest AG= 19,50 EURO Lag Ihr durchschnittliches Netto-Arbeitsentgelt höher, erhalten Sie die Differenz von Ihrem Arbeitgeber. Er muss diesen Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen. Für das Mutterschaftsgeld brauchen Sie keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleiben Sie beitragsfrei in der gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, vorausgesetzt, Sie waren dort schon vorher versichert und haben keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen. Als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie aber, auch wenn Sie keine beitragspflichtigen Einnahmen haben, grundsätzlich den Mindestbeitrag zahlen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2003