Hallo. Mein EZ endet März 2006. Ich habe meine AG mitgeteilt das ich schon ab 09.05 wieder anfangen könnte. Er hat mir meine alte Vollzeitstelle angeboten mit der Begründung das er keine möglichkeiten hätte mich 20 Std. einzusetzen. Doch jetz habe ich erfahren das 2 Stellen a 20Std. ausgeschrieben sind. Ich habe mich gleich darauf beworben. Nun wollte ich mal wissen, muss er mich nun bevorsucht nehmen bevor er eine neue oder Aushilfe die Stelle besetz ? Ich habe darauf hin,das er mich jetztnoch nicht einsetzen kann,mir eine neue Arbeit gesucht.Da arbeite ich laut vertrag 60Stunden im Monat. Da bin ich bis 30.09.05 in Probezeit. Wie lange ist die gestzliche Kündigungsfrist in der Probezeit? Vielen Dank für die Antwort.
Mitglied inaktiv - 29.07.2005, 09:02