---------------------------------------------------------------------- Bundesregierung verabschiedet 2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ---------------------------------------------------------------------- Das Bundeskabinett hat heute den 2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes in Deutschland verabschiedet. Die Konvention ist das von den meisten Staaten (191) unterzeichnete UN-Abkommen und bezieht sich auf junge Menschen unter 18 Jahren. Mit dem Bericht erfüllt die Bundesregierung ihre Pflicht gegenüber den Vereinten Nationen, die sich aus der 1992 erfolgten Ratifizierung der Kinderrechtskonvention ergibt. Danach müssen die Vertragsstaaten den Vereinten Nationen alle fünf Jahre Bericht darüber erstatten, in welchem Umfang die Konvention im betreffenden Land umgesetzt wurde. Die Regelungen der Kinderrechtskonvention beziehen sich auf die gesamte Palette der auf Kinder bezogenen Politik. Dementsprechend ist der Bericht breit angelegt und umfasst alle kinderpolitischen Themen. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Kinder, sondern auch um ihre umfassende Förderung sowie ihre Beteiligung an sie betreffenden Entscheidungen. In dem Bericht wird deutlich, dass es in den vergangenen Jahren im Hinblick auf die Kinderrechte in Deutschland bedeutende Fortschritte gegeben hat. Dazu zählen beispielsweise die Reform des Kindschaftsrechts, die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, Verbesserungen beim Familienleistungsausgleich, die Reform des Jugendarbeitsschutzgesetzes, die Einführung eines Rechtes auf gewaltfreie Erziehung und die das Gesetz begleitende Kampagne sowie die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit mit einem Sofortprogramm und mit dem Programm "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten". Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, erklärte dazu: "Der 2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gibt einen konzentrierten Einblick in den hohen Standard bei der Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland. Er unterstreicht den Stellenwert, den die Kinderpolitik bei uns inzwischen erreicht hat. Kinder sind für die Bundesregierung Träger eigener Rechte. Wir alle, Politik und Gesellschaft, sind es Kindern schuldig, ihre Rechte zu achten. Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, diese Rechte weiter auszubauen. Derzeit werden beispielsweise die Grundlagen für eine weitere Verbesserung des Kindschaftsrechts gelegt. Ein weiteres Schwergewicht wird auf der Partizipation liegen. Denn von der Frage, wie wir Kinder an Entscheidungen in ihrem Lebensumfeld beteiligen, hängt die Zukunft unserer Demokratie ab. Große Fortschritte haben wir auch bei der Bekanntmachung der Konvention erzielt. Nur wenn Kinder ihre Rechte kennen, können sie diese auch einfordern. Nicht zuletzt sollten die Erwachsenen sich mit den Kinderrechten auseinandersetzen, um sie besser achten zu können." Der Staatenbericht wird in Kürze als Broschüre beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhältlich sein. Er wird außerdem im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abrufbar sein. --------------------------------- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend E-mail: poststelle@bmfsfj.de Internet: http://www.bmfsfj.de/ Dienststelle Berlin: Taubenstraße 42/43 Glinkastraße 18-24 D-10117 Berlin Telefon: 030-20655-0 Telefax: 030-20655-1145 Dienststelle Bonn: Rochusstraße 8-10 D-53123 Bonn Telefon: 0228-930-0 Telefax: 0228-930-2221