@ Frau Bader: nochmal zu Gehaltsabzug bei BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: @ Frau Bader: nochmal zu Gehaltsabzug bei BV

Hallo Frau Bader, Sie baten mich den gesamten Vorgang noch mal in ein neues Posting zu stellen, da die folgende Frage untergegangen ist: Es ging in Ihrer Antwort v. 21.02. leider nicht so ganz hervor, ob der Abzug auch anteilig gerechtfertigt ist, wenn Musch-Zeit auf Grund eines BV nicht für volle Monate vorliegt. Vielen Dank nochmals! Viele Grüße Schnecke14 Nachstehend nochmal mein urprünglicher Beitrag und Ihre Antwort zu dem Thema: Hallo Frau Bader, meine FÄ hat mir seit Mitte Januar 08 ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Mein Arbeitgeber zieht jedem Mitarbeiter monatlich eine bestimmte Anzahl von Überstunden ab, was ja quasi einer Gehaltskürzung gleichkommt (es existiert eine Betriebsvereinbarung hierzu). Ausgenommen vom Std.-Abzug sind MA in EZ, Musch und Langzeitkranke. Darf ein solcher Abzug nur für volle Monate erfolgen? Ich war bis Mitte Januar noch arbeiten. Mir wurden für Januar noch die gesamten Stunden für 1 Monat abgezogen, obwohl für mich der Musch seit 14.01.08 gilt. Hallo, das habe ich doch am 21.02. schon beantwortet. Liebe Grüsse, NB

Mitglied inaktiv - 14.03.2008, 16:16



Antwort auf: @ Frau Bader: nochmal zu Gehaltsabzug bei BV

Hallo, aber da habe ich Ihnen doch am 21.02. schon beantwortet!! Gehen Sie mal über die Suchfunktion! Liebe gRüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2008