also:
lt. Auskunft der Landeszentralbank BW
"Hausfrauentarif" = Sockelbetrag von 300€ bekommt man so oder so.
Wenn man einen Minijob ausüben möchte, wird dieser NICHT angerechnet, so lange die Arbeitszeit nicht mehr als 30 Std/Woche beträgt.
Der AG muß das im Antrag bestätigen, das es sich um einen minijob handelt und die Std. eintragen.
Sprich die "Hausfrau" könnte zu den 300€ Sockelbetrag noch bis zu 400€ aus Minijob (wengiger als 30 Std/Woche) hinzuverdienen.
Ergo könnte sie bis zu 700€ im Monat haben.
Der nette Herr der Landeszentralbank hat gesagt, das selbst die Caritas und Ämter vor Ort darüber falsche Informationen darüber ausgeben.
Aber wo genau das schriftlich niedergelegt ist, wußte er auch nicht *grummel*
In diesem Sinne
ein schönes Wochenende
Mitglied inaktiv - 22.01.2010, 10:19
Antwort auf:
@ Frau Bader::: ICH HABS.....hab noch mal mit nem netten Herrn gesprochen
Habe weiter unten schon ein neues Problem dazu geschrieben...
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2010
Antwort auf:
@ Frau Bader::: ICH HABS.....hab noch mal mit nem netten Herrn gesprochen
also warum das so ist, weiß ich auch nicht...
habe das bei dem herren dann so verstanden, das wenn ich also 450 Elterngeld bekommen würde und 400 Euro Minijob hätte, was denn dann wäre...
er hat gesagt
300 Euro kriegt man sowieso
Sprich die 150€/mehr würden mit den 400€/Minijob verrechnet werden und Frau wäre wieder bei 700€
Keine Ahnung, ob sich das nur für den "Hausfrauentarif" lohnt.
Aber ich denke mal für die Hausfrau ist es doch schön, wenn sie so auf 700 Ocken kommen könnte oder?
LG
Peeka AHNUNGSLOS
Mitglied inaktiv - 22.01.2010, 10:40