@ Frau Bader::: ICH HABS.....hab noch mal mit nem netten Herrn gesprochen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: @ Frau Bader::: ICH HABS.....hab noch mal mit nem netten Herrn gesprochen

also: lt. Auskunft der Landeszentralbank BW "Hausfrauentarif" = Sockelbetrag von 300€ bekommt man so oder so. Wenn man einen Minijob ausüben möchte, wird dieser NICHT angerechnet, so lange die Arbeitszeit nicht mehr als 30 Std/Woche beträgt. Der AG muß das im Antrag bestätigen, das es sich um einen minijob handelt und die Std. eintragen. Sprich die "Hausfrau" könnte zu den 300€ Sockelbetrag noch bis zu 400€ aus Minijob (wengiger als 30 Std/Woche) hinzuverdienen. Ergo könnte sie bis zu 700€ im Monat haben. Der nette Herr der Landeszentralbank hat gesagt, das selbst die Caritas und Ämter vor Ort darüber falsche Informationen darüber ausgeben. Aber wo genau das schriftlich niedergelegt ist, wußte er auch nicht *grummel* In diesem Sinne ein schönes Wochenende

Mitglied inaktiv - 22.01.2010, 10:19



Antwort auf: @ Frau Bader::: ICH HABS.....hab noch mal mit nem netten Herrn gesprochen

Habe weiter unten schon ein neues Problem dazu geschrieben...

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2010



Antwort auf: @ Frau Bader::: ICH HABS.....hab noch mal mit nem netten Herrn gesprochen

also warum das so ist, weiß ich auch nicht... habe das bei dem herren dann so verstanden, das wenn ich also 450 Elterngeld bekommen würde und 400 Euro Minijob hätte, was denn dann wäre... er hat gesagt 300 Euro kriegt man sowieso Sprich die 150€/mehr würden mit den 400€/Minijob verrechnet werden und Frau wäre wieder bei 700€ Keine Ahnung, ob sich das nur für den "Hausfrauentarif" lohnt. Aber ich denke mal für die Hausfrau ist es doch schön, wenn sie so auf 700 Ocken kommen könnte oder? LG Peeka AHNUNGSLOS

Mitglied inaktiv - 22.01.2010, 10:40