@ Frau Bader.... Halloele.....Hab bei der Elterngeldstelle in BW angerufen...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: @ Frau Bader.... Halloele.....Hab bei der Elterngeldstelle in BW angerufen...

die nette Dame meinte, es wird nicht angrechnet. Hier: Hausfrau mit 300€ Sockelbetrag möchte evtl auf Minijob Basis dazuverdienen. Sie meinte, man müsse den Antrag trotzdem stellen, der AG sollte die Stundenzahl und Minijob vermerken und man könnte dann bis max. 400 Euro verdienen... Sprich Elterngeld 300 Euro Minijob 400 Euro ergibt zusammen 700 Euro. Kommt wohl auf den Vermerk des AGs an und ob es als Minijob deklariert wird mit weniger als 30 Std. Ruf da aber noch mal an und frag wo das so genau steht. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 17:00



Antwort auf: @ Frau Bader.... Halloele.....Hab bei der Elterngeldstelle in BW angerufen...

Hallo Peeka, Ich habe gerade noch mal überlegt. 300 € bekommt man ja auf jeden Fall, wenn man im Stundenrahmen bleibt. Ich philosophiere mal. Wenn einer in der EZ in TZ 2000 € in 20 Std/ Woche verdient, bekommt er doch logischerweise alles über 300 € angerechnet. Er bekommt also den Verdienst + 300 €. Warum sollte man maximal bis 400 € verdienen dürfen... *grübel* 'Ne Idee? Ein erholsames Wochenende, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2010



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