Frage: § 4 Mutterschutzgesetz?

Ich würde gerne eine Informaton über das Mutterschutzgesetz haben, weil ich vom Arzt und vom Betriebsrat jeweils andere Antworten bekommen habe. Laut §4 Abs.2: Beschäftigungsverbot gilt nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet. Meine Ärztin meint, das hieße nur, das man spätestens nach vier Stunden eine Pause haben muß, sei denn mann hätte eine ärztliche Bescheinigung darüber. Genau wie die Gewerkschaft mich auch darüber informiert hat. Ein Vorgesezter meines Mannes der im Betriebsrat tätig war, meint aber, das dies nicht stimmt und das in diesem Gesetz nichts von ärztlicher Bescheinigung steht. Das dies in meinem Fall als Bäckereiverkäuferin auf mich zutreffen würde und ich eigentlich nur noch 4 Stunden täglich arbeiten müsste. Was stimmt denn nun? Jeder sagt einem etwas anderes! Bei meiner Chefin kann ich mich auch nicht informieren, obwohl sie vor einem Jahr selber im Betriebsrat war. Aber die bekamm schon die Kriese, als ich auf meine 8,5 Std. Arbeitszeit hinwieß. Über eine richtige Antwort währe ich sehr dankbar!

Mitglied inaktiv - 12.09.2004, 11:52



Antwort auf: § 4 Mutterschutzgesetz?

Hallo, nur noch 4 Std. täglich stehend arbeiten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.09.2004



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