> 30 Std. Freiberufl. tätigkeit während MuSchu/Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: > 30 Std. Freiberufl. tätigkeit während MuSchu/Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bitte sagen, wie das geregelt ist? Wenn ich während MuSchu/Elternzeit noch privat was arbeiten möchte, in Eigenregie - z.B. Nachhilfeunterricht, Übersetzungen, noch ein Kind in Pflege nehmen o.Ä. - gilt das dann auch, dass mein Anspruch auf Elternzeit erlischt, wenn ich mehr als 29,999999h ;-) pro Woche arbeite? Wenn ja, wer kontrolliert das? Wie/wo/wem muss ich das berichten? Die Sache ist so: ich habe jetzt einen Job der viel Reisen und Kundenbesuche voraussetzt, was soviel bedeutet, dass ich wohl kaum etwas mit der Betreuung und Pflege meines Kindes Vereinbares als Teilzeitarbeit bei meinem jetzigen AG bekommen kann. Eltenrzeit - zumindest die ersten 2 Jahre möchte ich aber nehmen und trotzdem - nach meinen Möglichkeiten und der verfügbaren Zeit, in Eigenregie, noch was arbeiten. Was ich dabei verdienen kann sollte nicht das Thema sein, da mein Partner sowieso die Bemessungsgrenze für ErzGeld überschreitet, also wir keines bekommen. Nur was ist mit den 30 Std.??? Kann es passieren, dass man zurück in den Hauptjob 'verdonnert' wird oder andere Vorteile des Elternschutzes verliert (z.B. KüSchutz) nur weil man gelegentlich die 30 Std. Arbeitszeitgrenze pro Woche mal überschritten hat? Und: müsste ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich auf unregelmässiger Basis mal andere Babies sitte, mal Nachhilfeunterricht erteile oder reicht es, wenn ich das Einkommen dem Finanzamt als selbständige Arbeit angebe? Vielen Dank im Voraus, Cora PS: Gilt die 30 Std. Grenze für MuSchu genauso wie für Elternzeit, wobei ich mir vorstelle, dass sich währ. der Muschu-Zeit die Frage fast erübrigt, da ich sowieso alle Hände voll zu tun haben werde.

Mitglied inaktiv - 19.03.2003, 11:21



Antwort auf: > 30 Std. Freiberufl. tätigkeit während MuSchu/Elternzeit

Halo, die Grenze gilt immer, wenn man mehr arbeitet, kann man gekündigt kriegen, ausserdem bezieht man EG zu Unrecht. Bei jeder nebentätigkeit muss der Ag zustimmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2003



Antwort auf: > 30 Std. Freiberufl. tätigkeit während MuSchu/Elternzeit

Hallo Frau Bader, vielen Dank erst einmal für die Antwort. Ich muss aber trotzdem mal nachhaken, weil mir nicht alles klar ist. 1) Erziehungsgeld werde ich nicht bekommen, also kann nichts gestrichen werden. 2) Ist das tatsächlich so, dass wenn ich während der Elternzeit privat noch ein Baby betreuen oder Übersetzungen machen will mein AG zustimmen muss und ich das ohne seine Zustimmung nicht machen darf??? 3) Und wenn der AG dem zustimmt und 'mich erwischt', dass ich mehr als 30 Std./Wo. arbeiten würde, das ein Kündigungsgrund wäre? Nicht dass ich es beabsichtige oder denke ich hätte wirklich Zeit mehr als 30h/Wo. zu arbeiten. Wollte nur wissen, wie scharf ich aufpassen muss, dass mir das nicht passiert bzw. wem ich darüber Bericht erstatten muss, wer das prüft. Vielen Dank nochmal und liebe Grüße Cora

Mitglied inaktiv - 19.03.2003, 15:15



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Selbständige Tätigkeit während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich wenn ich während der Elternzeit einer Selbständigen Tätigkeit nachgehe die Ca 5 Wochenstunden umfasst. Die Entlohnungen allerdings erst nach Bezug des Elterngeldes auf meinem Konto eingehen sprich zufluss Prinzip. Ist dieses rechtens? Ich habe vor Bezug des Elterngeldes Mischeinkünfte gehabt


In der Elternzeit einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen Übungsleiterpauschale

Guten Tag Frau Bader. Ich befinde mich seit Mai diesen Jahres in Elternzeit (12 genommene Monate) und möchte anschließend auch wieder regelhaft arbeiten gehen. Nun hat sich mir die Möglichkeit ergeben, einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachzugehen, in der ich eine Aufwandsentschädigung( max. 2400€/jährlich lt §3 Nr.26 EStG) erhalten würde (Pfleg...


Selbständige Tätigkeit vor Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind.kam am 3.8.2018 auf die Welt. Mein Mann wollte länger als 2 Monate Elterngeld beantragen. Seit Anfang 2018 ist er berufstätig als Beamter. Von Okt 2017 bis Dez 2017 hat er ein wenig Geld als Nachhilfelehrer bei einem Lerninstitut verdient, sonst hatte er 2017 keine Einnahmen, da er noch studiert hat. Jetzt sagt ...


Fragen zur Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit

Liebe Frau Bader, zunächst herzlichen Dank für Ihre Arbeit hier und die Möglichkeit, unkompliziert Rat zu erhalten. Ich bin seit Oktober 2018 in Elternzeit. Habe einen unbefristeten Vollzeitjob und 2 Jahre Elternzeit beantragt. Anfang dieses Jahres hatte ich ein Gespräch mit meinem direkten Vorgesetzten und habe angefragt, ob ich diesen Somm...


Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit während Elternzeit

Hallo. Unser Kind ist Mitte Februar 2019 geboren. Ich beziehe Elterngeld (Basis). Dieses wurde berechnet aus meinem Verdienst der Teilzeit-Arbeitsstelle als Angestellte und meinen Einkünften aus meiner nebenberuflichen Selbständigkeit. Der Bemessungszeitraum hierfür ist mir klar. Nun erziele ich während dem Bezug des Elterngeldes Einkünfte aus m...


Anspruch auf Tätigkeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes direkt Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet mit dem Zusatz, dass ich nach ca. einem Jahr wieder meine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit aufnehmen möchte. Es kam kein Einwand. Nun wurde-angeblich-ein Teil des Betriebes eingestellt-mein Arbeitsplatz ist angeblich nicht mehr vorhanden ...


Nebenberufliche Tätigkeit während der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch in EZ und in meinem eigentlichen Beruf auch weiter fest angestellt. Während der EZ übe ich ein selbstständige Tätigkeit als Fitnesstrainerin aus. Dies habe ich beim FA angemeldet und auch mit der KK geklärt. Nun lese ich von der RV Pflicht für Fitnesstrainer. Ich bin für verschiedene Vereine als Übungsleiter t...


Elternzeit wann wieder Tätigkeit anmelden

Hallo, ich habe eine Verständnisfrage. Ich habe gelesen, dass Elterngeld zu Anfang des Lebensmonats gezahlt wird. Ich werde elterngeld + beantragen. Mein Arbeitgeber zahlt aber zum 30. des Monats. Wenn ich also, bis z. Bsp. Elternzeit bis September beantrage, müsste ich mich ja ab Oktober wieder zur Arbeit anmelden . Oder kann ich mich dann, obwoh...


Freiberufliche Tätigkeit während Elternzeit+Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in Elternzeit, beziehe Elterngeld Plus und bin mit dem 2.Kind schwanger. Ich würde gerne eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Inwiefern wirkt sich das auf den Elterngeldbezug beim 2.Kind aus?


Nach Elternzeit keine Tätigkeit verfügbar

Guten Tag, ich bin bereits seit 2005 in meiner Firma beschäftigt. 2016 kam mein 1. Kind auf die Welt. Nach 1 Jahr Elternzeit habe ich im 2. eine Teilzeitbeschäftigung von 15 Stunden begonnen und bis zur Geburt meines 2. Kindes fortgeführt. Ich habe bei meinem 2. Kind 2 Jahre Elternzeit genommen ohne Tätigkeit und um 3 Monate verlängert bzgl. der...