Hallo, ich habe im August 2001 unser erstes Kind geboren und dabei 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Nun kommt im April unser zweites Kind zur Welt. Frage 1: Wann muss ich den Arbeitgeber über die Geburt des zweiten Kindes informieren? Frage 2: Bis wann kann ich dann maximal Erziehungsurlaub beantragen? Frage 3: Besteht nach dem Erziehungsurlaub nachwievor eine Einstellungspflicht für den Arbeitgeber? Bin für eine aufschlussreiche Antwort sehr dankbar. Merci, heidi
Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 22:22