Guten Abend Herr Prof. Dr. Hackelöer,
Danke für Ihre Rückmeldung zu meiner Frage im Bezug auf Ringelröteln.
Allerdings bin ich nun leider verunsicherter als vorher..
Auf Cytomegalie bin ich bereits in der 1. Schwangerschaft positiv getestet sodass mir in diesem Fall „nur“ die Ringelröteln schlaflose Nächte bereiten..
Für die Eingewöhnung im Kindergarten komme leider nur ich in Frage und als Alternative zu „keinen Kindergarten zu betreten“ bliebe nur, unserem Kind den Kindergarten ersteinmal zu verwehren..
Auch wenn nicht ich die Eingewöhnung machen würde, könnte sie ja auch trotzdem Ringelröteln mitbringen und mich/ uns anstecken..
Ich bin nun halt auch sehr verwirrt, da Erzieher mit Status „Ringelröteln negativ“ ja auch nur ein Beschäftigungsverbot bis zur 20 SSW erhalten oder!?
von
Wunschblume17
am 22.10.2019, 22:26
Antwort auf:
Nachfrage Ringelröteln
Hallo Wunschblume,
es ist,wie es ist.Zytomegalie ist außen vor.Ein B19-Infektion und /oder Ansteckung des Kindes durch den Kindergarten ist nie ausgeschlossen.Sie alleine müssen entscheiden,ob Sie das Risiko eingehen oder nicht.Ich sehe das Dilemma,aber es ist nicht elegant lösbar.
Alles Gute
Prof. Hackelöer
von
Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer
am 23.10.2019
Antwort auf:
Nachfrage Ringelröteln
Da haben Sie wohl leider recht..
„es ist wie es ist“.. :(
Vielen Dank für Ihre ehrliche Einschätzung!
Auch wenn es mir sehr sehr schwer fällt werde ich nun abklären ob die Eingewöhnung mit der Oma möglich ist..
Reicht es wenn mein Sohn sich dann nach dem Kindergarten ordentlich die Hände wäscht oder sollte ich ihn auch umziehen?
An Kleidung halten sich Viren/ Bakterien doch auch oder!?
Vielen Dank!
von
Wunschblume17
am 23.10.2019, 22:36
Antwort auf:
Nachfrage Ringelröteln
Hallo Wunschblume,
nur der direkte Kontakt ist gefährlich.Händewaschen ist wichtig,aber vor allem körperlichen Kontakt vermeiden.
Lassen Sie nach einiger Zeit den Titer bei sich kontrollieren ,vor allem dann,wenn Ausschlag bei Ihrem Kind auftreten sollte.
Alles Gute
Prof. Hackelöer
von
Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer
am 24.10.2019