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Geschrieben von Funnykissy am 16.08.2016, 19:22 Uhr

Unterhaltsfrage

Huhu ihr Lieben

Mal
Eine kurze Frage
Mein Partner zahlt Unterhalt für seinen Sohn aus erster Ehe!
Nun sind wir beide neu verheiratet und erwarten in den nächsten Wochen Zwillinge !

Wenn
Mein Mutterschutz
Vorbei ist und ich im Elterngeldbezug bin wird mein Mann dann die Steuerklasse wechseln von 4 nach 3
Dadurch verdient er ja dann netto mehr und Wuerde laut Düsseldorfer Tabelle dann mehr Geld
Bekommen .Bisher zählt er denn vom
Anwalt ( wurde bei der Scheidung berechnet bzw festgelegt)festgelegten Betrag

Können wir
Nun den neuen höheren Betrag selber ausrechnen und einfach der Ex überweisen ? Oder muss sowas über Anwalt oder Jugendamt neu berechnet werden ?
Dies wird vermutlich für 2 Jahre dann der Fall
Sein mit der Steuerklasse 3 bevor es dann wieder in 4 geht .

Über eure Erfahrungen oder Infos würde ich mich freuen

 
22 Antworten:

Re: Unterhaltsfrage

Antwort von desireekk am 16.08.2016, 19:59 Uhr

Hallo,

er bekommt durch StKl3 zwar mehr Geld, aber es sibd auch mehr Unterhaltsberechtigte.
Selbst wenn er in eine höhere Unterhaltsgruppe rutsch, wird diese wieder dadurch "aufgehoben" dass es mind 3 (eigentlich 4) Unterhaltsberechtigte gibt.

Insofern würde ich es also so lassen wie es ist.

Gruß

D

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von Sternchenchrissi am 16.08.2016, 23:20 Uhr

Hallo da dir und euren Kindern ebenso Unterhalt zusteht wie seinem Sohn aus der vorherigen Beziehung muss das neu berechnet werden es kann nämlich sein das er nur ganz wenig bis gar nichts zahlen muss da ja drei Kinder Anspruch auf Unterhalt haben. Da du ja nicht arbeiten kannst steht dir nach der Entbindung dann eigentlich Betreuungsunterhalt zu .
Wir haben einen ähnlichen Fall und es wurde eine Mangelfallberechnung das heißt mein Mann zahlt weniger wie mindestunterhalt .

Lg

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von Funnykissy am 18.08.2016, 10:46 Uhr

Danke für die Antworten


Ich hab aber vorher recht gut verdient und bekomme
Monatliches Elterngeld
Für 2 Jahre in der Höhe wie manch einer fast
Vollzeit verdient .Ich vermute das sich also gar nicht so
Viel
An der Unterhaltshöhe ändert und ich habe eigentlich auch keine Lust das die Exfrau ggf Stress macht weil
Sie weniger Unterhalt bekommt
Oder das alles nochmal
Anfechtet und man sich dann bei Anwälten und Jugendamt "
Nackig " macht
Mit 2 frisch geborenen Mäusen hab ich auf son Bürokratie Kram eigentlich keine Lust wenn es nicht sein muss !es ist ja auch nicht so das mein
Mann nicht zahlen will ..

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von Sternenschnuppe am 18.08.2016, 11:58 Uhr

Eure Einstellung ist toll.
Je nachdem was er verdient könnt ihr ja anhand der Düsseldorfer Tabelle ja mal selbst gucken ob sich was ändern würde überhaupt.
Auch wenn er mehr netto hat, es sind ja zwei Kinder dann mehr die Anspruch haben.

Ansonsten würde ich warten bis sie ankommt und dann eben offiziell berechnen lassen.
Je nach Verdienst hat sie dann weniger, aber es eben selbst angeleiert ;-)

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von desireekk am 18.08.2016, 15:05 Uhr

Hi, wieviel Elterngeld Du bekommst ist insofern zweirangig, als dass das Unterhaltsrecht eben aussaget, dass der KV Dir Dein Netto eigentlich ausgleichen müsste.

Aber ich schrieb ja schon: vermutlich wird sich das aufheben, aber ein erster Blick in die Düsseldorfer Tabelle würde genügen um einen groben Überblick zu bekommen.

Alles Gute

D

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Nicht wechseln!

Antwort von shinead am 23.08.2016, 16:18 Uhr

Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Heißt, es erhöht den Steuersatz. Das kann zu erheblichen Nachzahlungen führen. Deshalb würde ich euch als Ehepaar auf jeden Fall vom Wechsel abraten. Lieber ein paar Euro am Ende des Jahres zurück oder nur wenig nachgezahlt, als dann mit einem Batzen dazustehen.

Es spricht für euch, dass ihr das gerne so machen möchtet. Aber lasst euch das mal vom Steuerberater durchrechnen. Dieses Jahr vielleicht noch kein Problem, aber die Nachzahlung für 2017 wäre bitter.

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Re: Nicht wechseln!

Antwort von Funnykissy am 26.08.2016, 8:23 Uhr

Mhm danke für den Tipp
Kann man für sowas denn mal "
Eben "
Zum Steuerberater ?
Wir machen das ja sonst immer selbst und hatten auch eine getrennte Veranlagung

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von Funnykissy am 26.08.2016, 8:24 Uhr

Danke für den Tipp aber leider bringt da einem
Die Düsseldorfer Tabelle überhaupt nichts


Da kann man nur nach dem
Netto Gehalt
Vom
Mann gucken und dann nach der Altersstufe des Kindes


Da kann man aber nicht mit einbringen das auf einmal 2
Kinder dazu kommen bzw das ich als Elterngeld Bezieher da noch irgendwie dazu komm


Das sind so Einzelberechnungen, da find ich im Netz nichts

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Natürlich kann man da ausrechnen

Antwort von Sternenschnuppe am 26.08.2016, 20:51 Uhr

Nimmst die Zahlbeträge in der Tabelle weiter unten in der Düsseldorfer Tabelle.
Dan guckst Du was er netto hat, kannst noch Fahrgeld und ich meine 75€ Werbungspauschale ( Werbepauschale ? ) abziehen.
Dann eine Gehaltsstufe nach oben ( also niedriger ) weil 3 und nicht nur zwei Kinder und liest das Ergebnis ab für alle Kinder.
Das zusammenzählen und 1080€ Mindestbehalt obendrauf zählen die er haben darf.

Hast Du dann ein Minus, dann sollte ein Anwalt das neu ausrechnen und falls ein Titel vorhanden beantragen, dass der geändert wird.
Bleibt danach noch was über, dann überweist er das, was die Tabelle sagt.
Ggf. Titel auch da anpassen lassen.

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Natürlich kann man da ausrechnen

Antwort von Sternenschnuppe am 26.08.2016, 20:51 Uhr

Nimmst die Zahlbeträge in der Tabelle weiter unten in der Düsseldorfer Tabelle.
Dan guckst Du was er netto hat, kannst noch Fahrgeld und ich meine 75€ Werbungspauschale ( Werbepauschale ? ) abziehen.
Dann eine Gehaltsstufe nach oben ( also niedriger ) weil 3 und nicht nur zwei Kinder und liest das Ergebnis ab für alle Kinder.
Das zusammenzählen und 1080€ Mindestbehalt obendrauf zählen die er haben darf.

Hast Du dann ein Minus, dann sollte ein Anwalt das neu ausrechnen und falls ein Titel vorhanden beantragen, dass der geändert wird.
Bleibt danach noch was über, dann überweist er das, was die Tabelle sagt.
Ggf. Titel auch da anpassen lassen.

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Natürlich kann man da ausrechnen

Antwort von Sternenschnuppe am 26.08.2016, 20:51 Uhr

Nimmst die Zahlbeträge in der Tabelle weiter unten in der Düsseldorfer Tabelle.
Dan guckst Du was er netto hat, kannst noch Fahrgeld und ich meine 75€ Werbungspauschale ( Werbepauschale ? ) abziehen.
Dann eine Gehaltsstufe nach oben ( also niedriger ) weil 3 und nicht nur zwei Kinder und liest das Ergebnis ab für alle Kinder.
Das zusammenzählen und 1080€ Mindestbehalt obendrauf zählen die er haben darf.

Hast Du dann ein Minus, dann sollte ein Anwalt das neu ausrechnen und falls ein Titel vorhanden beantragen, dass der geändert wird.
Bleibt danach noch was über, dann überweist er das, was die Tabelle sagt.
Ggf. Titel auch da anpassen lassen.

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Natürlich kann man da ausrechnen

Antwort von Sternenschnuppe am 26.08.2016, 20:51 Uhr

Nimmst die Zahlbeträge in der Tabelle weiter unten in der Düsseldorfer Tabelle.
Dan guckst Du was er netto hat, kannst noch Fahrgeld und ich meine 75€ Werbungspauschale ( Werbepauschale ? ) abziehen.
Dann eine Gehaltsstufe nach oben ( also niedriger ) weil 3 und nicht nur zwei Kinder und liest das Ergebnis ab für alle Kinder.
Das zusammenzählen und 1080€ Mindestbehalt obendrauf zählen die er haben darf.

Hast Du dann ein Minus, dann sollte ein Anwalt das neu ausrechnen und falls ein Titel vorhanden beantragen, dass der geändert wird.
Bleibt danach noch was über, dann überweist er das, was die Tabelle sagt.
Ggf. Titel auch da anpassen lassen.

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Natürlich kann man da ausrechnen

Antwort von Sternenschnuppe am 26.08.2016, 20:51 Uhr

Nimmst die Zahlbeträge in der Tabelle weiter unten in der Düsseldorfer Tabelle.
Dan guckst Du was er netto hat, kannst noch Fahrgeld und ich meine 75€ Werbungspauschale ( Werbepauschale ? ) abziehen.
Dann eine Gehaltsstufe nach oben ( also niedriger ) weil 3 und nicht nur zwei Kinder und liest das Ergebnis ab für alle Kinder.
Das zusammenzählen und 1080€ Mindestbehalt obendrauf zählen die er haben darf.

Hast Du dann ein Minus, dann sollte ein Anwalt das neu ausrechnen und falls ein Titel vorhanden beantragen, dass der geändert wird.
Bleibt danach noch was über, dann überweist er das, was die Tabelle sagt.
Ggf. Titel auch da anpassen lassen.

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Ups :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 26.08.2016, 20:52 Uhr

Sorry, sollte nur einmal

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Re: Ups :-)

Antwort von Funnykissy am 28.08.2016, 3:24 Uhr

Viel
Hilft
Viel


Hahaha danke ich werd mich damit nochmal befassen


Danke schön

Den Titel
Zu ändern kostet doch bestimmt was oder ? Zumindest mindestens die Gebühr vom
Anwalt für die Zeit die er für die Berechnung benötigt ?!?!

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Re: Ups :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 29.08.2016, 7:26 Uhr

Wenn Du magst, dann schick mir mal per PN sein Netto und dann gucke ich mal für Dich. Plus Fahrstrecke zur Arbeit einfach.

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Re: Nicht wechseln!

Antwort von emilie.d. am 29.08.2016, 10:38 Uhr

Die Steuerklasse legt ja nur fest, wieviel mal im Voraus bezahlen muss - korrekt abgerechnet wird ja dann erst mit der Steuererklärung. Insofern würde ich an der Stelle auch eher dazu raten, in der 4 zu bleiben. Es geht Euch ja kein Geld verloren, Ihr bekommt es über den Ausgleich ja wieder.
Steuerberater arbeiten nicht umsonst, hust... Bei uns ist es relativ kompliziert, da spart er mir mehr als er kostet. Eine normale Steuererklärung (also z.B. verheirqtetesEhepaar, beide angestellt) kostet so um die 600 Euro.

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von kathilein75 am 31.08.2016, 11:54 Uhr

wir haben hier auch so einen Fall, mein Freund bezahlt Unterhalt für seine Tochter wir habne aber auch noch jetzt 2 kinder zusammen, da er unseren Kindern auch untrehaltsverpflichtend ist und inzwischen weniger verdient wi damals bei der Scheidung von seiner Ex Frau haben wir uns an einen ANwalt gewand, der hat ausgerechnet das von meinem Freund das Gehalt aber von damals was bei der Scheidung angerechnet wurde jetzt auch genommen wurde. es spielt also keine Rolle wieviel er jetzt verdient und das er regulär mangelfall wäre er muß das was der ANwalt jetzt neu berechnet hat an seine nun inzwischen volljährige Tochter bezahlen, wir warten jetzt nur drauf ob sie damit einverstanden ist oder nicht ansonsten muß das vor gericht geklärt werden.

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von desireekk am 31.08.2016, 18:27 Uhr

Naja...

zuerst stellt sich die Frage warum er jetzt weniger verdient als damals.

Dann ist die nächste Frage ob die große Tochter privilegiert ist oder nicht.

Also:
.- warum verdient er jetzt weniger?
- ist die erw. Tochter noch in der Schule
was verdient die Mutter der Großen?

Gruss

D

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von Funnykissy am 01.09.2016, 13:28 Uhr

Oh danke für die info


Seid ihr dann einfach zu nem Anwalt
Und habt ne Stunde bei ihm " so bezahlt "
Und dann wurd es berechnet?

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von Funnykissy am 01.09.2016, 13:28 Uhr

Oh danke für die info


Seid ihr dann einfach zu nem Anwalt
Und habt ne Stunde bei ihm " so bezahlt "
Und dann wurd es berechnet?

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Re: Ups :-)

Antwort von Funnykissy am 01.09.2016, 22:16 Uhr

Erledigt

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