Patchwork - Familien

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Geschrieben von PatriciaKelly am 27.02.2015, 22:42 Uhr

Paar fragen...

Wenn mein Freund und ich heiraten was heißt das dann? Ist er dann der Vater/Papa fuer die oeffentlichkeit? Darf er sagen "mein Sohn" Idee waere das falsch?
Er adoptiert ihn nicht.
Wenn wir verheiratet sind bin ich doch nicht mehr Alleinerziehend, oder?
Kriegt er dann automatisch auch das halbe Sorgerecht und darf ihn von der Schule abholen und zu Eltern Abenden usw oder muss ich das immernoch schriftlich festhalten dass er das darf?

 
47 Antworten:

Re: Paar fragen...

Antwort von mf4 am 27.02.2015, 22:58 Uhr

Ich war nicht verheiratet aber mein Ex war einige Jahre der Mann der mit meinen Kindern und mir zusammen lebte. Er hat sich nie als ihr Vater bezeichnet. Er nannte sie aber schon mal "seine Jungs" und uns "seine Familie". Halte ich für normal, wenn man zusammenlebt.
Ich hätte das weder gewollt noch kamen die Kinder auf diese Idee. Sie verstanden sich auch gut, wenn man sich beim Vornamen nannte.

Dein Dann-Gatte hat keinerlei Sorgerecht aber er darf ihn natürlich abholen, wie das dein Nachbar auch dürfte mit deiner Zustimmung.

Du willst ihn als Vater sehen, tust du jetzt schon... wie kannst du da AE sein?

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Re: Paar fragen...

Antwort von mf4 am 27.02.2015, 23:07 Uhr

Nicht einmal leibliche Großeltern oder getrennte leibl. Elternteile oder z.B. andere Geschwister dürfen die Kinder ohne Zustimmung des Elternteils abholen.
Wieso sollte man das Recht als nichts-blutsverwandter durch Heirat erwerben?

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Re: Paar fragen...

Antwort von Zero am 27.02.2015, 23:30 Uhr

"Wenn mein Freund und ich heiraten was heißt das dann? Ist er dann der Vater/Papa fuer die oeffentlichkeit?"

- Nein, denn mit einer Hochzeit wird dein Sohn nicht automatisch adoptiert, es sei denn, der Kindsvater ist einverstanden (schriftlich!) und wurde schon vorher vertraglich festgemacht.

"Darf er sagen "mein Sohn" Idee waere das falsch?"

- Da er nicht der Vater deines Sohnes ist, würde ich es merkwürdig finden. Aber das empfindet jeder anders. Nicht mal meine Kinder nennen meinen Mann "Papa", auch wenn wir über 8 Jahre zusammen sind und sie ihn lieben, auch nennt er sie nicht "mein Sohn" oder "meine Tochter" - sind ja nicht seine Kinder.

"Darf er sagen "mein Sohn" Idee waere das falsch?"

- Empfindungssache. Du erziehst deinen Sohn, wenn ihr zusammenlebt (ohne zu heiraten) ja auch nicht allein, wenn er sich in die Erziehung mit einmischt und du es zuläßt.

"Kriegt er dann automatisch auch das halbe Sorgerecht"

- Nein! Zu Heiraten heißt nicht automatisch geteiltes Sorgerecht, wenn das Kind nicht seins ist und es auch nicht Adoptiert wird.

"darf ihn von der Schule abholen und zu Eltern Abenden usw oder muss ich das immernoch schriftlich festhalten dass er das darf?"

- Meines Wissens muß es immer schriftlich festgehalten werden, wer das Kind abholen darf. Das dürfte nicht mal meine Mutter, wenn ich nicht das OK gegeben habe.

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Re: Paar fragen...

Antwort von mf4 am 27.02.2015, 23:37 Uhr

Das ist doch eine völlig naive Frage.

Stell dir mal vor der Kindsvater heiratet und die Kindsmutter auch... haben dann automatisch 4 Leute Sorgerecht.
Sorgerecht kann er durch Adoption erlangen. Einer gibts das SR quasi ab und ein anderer bekommt es... passiert ja aber nicht.

Über das ganze Papa-Ding nachzudenken, wenn man noch nicht einmal zusammenlebt ist albern und unrealistisch. Dass du einem Mann, den du ein paar Monate kennst Sorge über dein Kind einräumen würdest finde ich geradezu erschreckend.

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Re: Paar fragen...

Antwort von PatriciaKelly am 27.02.2015, 23:51 Uhr

Es passt nunmal mf4. Er wird derjenige sein mit dem ich alt werden will und er wird und ist Vater Ersatz. Bzw Papa. Mehr als der leibliche Vater es je war und sein wird auch wenn du es nicht wahr haben willst

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§ 1687b

Antwort von 32+4 am 27.02.2015, 23:59 Uhr

Bgb

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Re: Paar fragen...

Antwort von mf4 am 28.02.2015, 0:00 Uhr

Mann Mann PK, wahrhaben? Was denn? Dass ihr euch liebt ist schon klar und toll aber wie kann man ohne jemals Alltag zusammengelebt haben überhaupt mit dem Gedanken spielen einem anderen das gleiche Recht einräumen zu wollen, welches man selbst hat weil man sein Kind großgezogen hat.
Da er nicht adoptieren will sieht er das offenbar realistischer als du.

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Re: Paar fragen...

Antwort von PatriciaKelly am 28.02.2015, 0:29 Uhr

Doch er will adoptieren. Aber ich will das nicht

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er ist und bleibt nicht der Vater des Kindes. die Rechte bleiben beim Vater!!!

Antwort von Patti1977 am 28.02.2015, 6:43 Uhr

Du kannst mit deiner Heirat nicht die Rechte des Vaters übertragen. Als wenn dein ex heiraten würde und dir würden alle Rechte als Mutter genommen.

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Re: Paar fragen...

Antwort von Patti1977 am 28.02.2015, 6:46 Uhr

Und der Vater muss es wollen. Ja, auch der hängt mit drin. Ob du willst oder nicht. Und wenn dein kindsvater sorgeberechtigt ist, muss er auch der Namensänderung des Kindes zustimmen.

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Re: Paar fragen...

Antwort von sterntaler82 am 28.02.2015, 6:53 Uhr

Hi PK,
Warum willst du das nicht das er deinen Sohn adoptiert? Bei uns steht das auch im Raum , nur leider wird mein Ex da nicht seine Zustimmung geben obwohl er seine Kinder mehr als vier Jahre nicht gesehen hat von kümmern ganz zu schweigen.
Zu deinen fragen , nein er hat kein Sorgerecht, und abholen oder zum elternabend darf er nur weil du es erlaubst, es kommt auf die Schule an ob die was schriftliches wollen oder ob es reicht das sie sehen das in zusammen seit.
Mit dem nach außen wie eine Familie aussehen wird schwer wenn ihr unterschiedliche Nachnamen hat und dein Kind kann nicht den Namen deines Mannes annehmen ohne Adoption.
Mein Mann sagt auch über meine Kinder das es seine sind und er liebt sie wie unser gemeinsames , aber er nennt sie nicht meine Tochter oder meine Söhne.
Meine Kinder nennen ihn zwar beim Vornamen wenn sie aber über ihn reden sagen sie mein Vater. Ich finde es ist das größte Kompliment was sie machen können. LG

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Re: Paar fragen...

Antwort von sterntaler82 am 28.02.2015, 6:55 Uhr

Hi Patti ,
Mein ex hat kein Sorgerecht aber der Kindsvater hätte trotzdem sein Einverständnis zur Namensänderung geben müssen und das beste die Kinder tragen meinen Nachnamen

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Re: Paar fragen...

Antwort von PatriciaKelly am 28.02.2015, 8:45 Uhr

Der vk ist nicht sorgeberechtigt.

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Re: Paar fragen...

Antwort von PatriciaKelly am 28.02.2015, 8:48 Uhr

Weil mein Sohn dann meinen Nachnamen abgeben wuerde und ich möchte das nicht. Ich hab Papa versprochen dass ich unseren Namen weiter führe weil er keinen Sohn hat und es kam so dass ich unverheiratet einen Sohn bekommen hat der meinen Mädchen Namen bekommen hat und das soll auch so bleiben damit er die Linie weiter führt. Reicht schon dass ich meinen Namen halb aufgeben muss mit der Hochzeit... Wollte ich auch Nie... Nun gibt's n Doppelnamen fuer mich

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Re: Paar fragen...

Antwort von sterntaler82 am 28.02.2015, 9:05 Uhr

OK ist ein Grund den ich verstehen kann.

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Re: Paar fragen...

Antwort von sterntaler82 am 28.02.2015, 9:09 Uhr

Auch wenn der Kindsvater wie bei uns kein Sorgerecht hat , kannst du nicht einfach das Sorgerecht teilen, sobald es offiziell wird zählt die Meinung deines Mannes leider nicht. Traurig ist aber so

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Re: Paar fragen...

Antwort von Fredda am 28.02.2015, 9:56 Uhr

Das ist aber doch Quatsch, den Nachnamen könnten sie beide trotz Heirat und Adoption behalten. Und "Linie" weiterführen, da könnte ich ja schreien, welch edles Haus muss da denn vor dem Untergange bewahrt werden! Und Kind und Mann nennen sich doch schon "mein sohn" und "papa", seit pk und der Mann 2 Wochen oder so zusammen waren.

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Re: Paar fragen...

Antwort von mf4 am 28.02.2015, 10:29 Uhr

Das ist doch Käse... mit dem Namen hat das nichts zu tun.
Ich habe für meine beiden Großen das ASR gehabt und behalten... auch als ich meinen Namen wechselte und sie ihren (den ihres Vaters) behielten.
Das SR hat mit dem Nachnamen NULL zu tun.

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Re: er ist und bleibt nicht der Vater des Kindes. die Rechte bleiben beim Vater!!!

Antwort von mf4 am 28.02.2015, 10:30 Uhr

Eben... aus Unwissenheit werden hier Dinge vermischt, die nichts miteinander zu tun haben.

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Re: Paar fragen...

Antwort von sterntaler82 am 28.02.2015, 12:45 Uhr

Das sage ich ja gar nicht , meine Kinder tragen seit ihrer Geburt meinen Namen und ich hab für die drei großen das alleinige Sorgerecht. Trotzdem hätte mein Mann bei der Namensänderung der großen seine Zustimmung geben müssen. Warum auch immer, wir haben es um gangen mein Mann heißt jetztz so wie wir !
Und wegen Linie , fortführen PK und ich kommen aus der gleichen Ecke Deutschlands , glaube ich, dem schönen Münsterland, und hier bei den alten ist das wichtig mein Opa war auch stolz wie volle als mein erster Sohn geboren wurde, die Frau meines Onkels konnte keine Kinder bekommen und so war die nächste Generation erst durch mich gesichert da meine Mutter zwar nie geheiratet hat aber nur ein Mädchen bekommen hat.
Bauern muss man nicht verstehen!

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Vielleicht ein paar "Erfahrungs"-Antworten

Antwort von Ruhrgirl am 28.02.2015, 15:38 Uhr

Ich schildere Dir einfach mal meine Situation:
Ich (37) habe eine fast 12-Jährige Tochter! Ich bin von Anfang an alleinerziehend in Bezug auf die Große! 2009 lernet ich meinen Mann kennen, wir habe dann relativ schnell nach 10 Monaten geheiratet! Nach der Hochzeit haben wir die Große einbenannt, einzig aus dem Grund, damit sie mit ihrem Familiennamen nicht alleine steht! Meine Eltern sind getrennt und zur Seite meines Vaters (dessen Namen ich trug) gibt/gab es und wird es nie Kontakt geben! Da ich mir 100% sicher bin, das ich im Falle einer Scheidung auch nie wieder meinen Mädchennamen annehmen werde, war das für uns die richtige Entscheidung! Der leibliche Vater musste hierfür nicht einverstanden sein, da ich alleiniges Sorgerecht habe für dieses Kind, ich habe ihn allerdings trozudem gefragt und er war einverstanden!

Dann haben wir 2012 noch eine gemeinsame Tochter bekommen, die natürlich unseren Ehenamen trägt! Für dieses Kind sind wir gemeinsam Sorgeberechtigt, aber mein Mann hat keinerlei Rechte in Bezug auf das Große Kind! Er dürfte (rechtlich, ohne Eiverständniserklärung) auch keine Elternabende besuchen o.ä.!
Nach wie vor bin und bleibe ich, wenn es um die Große geht, alleinerziehend! Allerdings ist es so, das mein Mann, da er mehr verdient, den halben Kinderfreibetrag meiner großen Tochter hat bei sich eintragen lassen! Ebenso könnte ich dem Kindesvater seinen 0,5 Freibetrag "wegnehmen", da er nicht den Mindestunterhalt leistet! Dies ist aber auch schon der einzige "Vorteil" den mein Mann aus seinem "Bonuskind" zieht!

Meine Tochter sagt im übrigen auch Papa zu meinem Mann, dies hat sie für sich alleine so entschieden, völlig ohne unser zu tun! Aber sie meinte, da sie ihn sehr lieb hat und wir eine Familie sind, möchte sie das so! Nun hat sie 2x Papa, da auch (wieder) regelmäßiger Konatkt zu ihrem leiblichen Vater besteht! Mein Mann findet das völlig in Ordnung, hatte aber auch vorher kein Problem bei seinem Vornamen genannt zu werden! Familie macht man nicht an den Bennenungen fest, ist zumindest unser Empfinden!
Sorgerecht kann Dein künftiger Mann nur bekommen, wenn er das Kind adoptiert und dem musst Du und der Kindesvater zustimmen! Und je nach Alter auch das Kind selbst!

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Re: Paar fragen...

Antwort von luiesee am 28.02.2015, 16:45 Uhr

warum willst du das nicht?

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Re: Paar fragen...

Antwort von mf4 am 28.02.2015, 17:12 Uhr

Zum Glück nicht... nach ein paar Monaten Beziehung, null Alltag, null Zusammenleben, sich 2 mal in der Woche sehen... ich noch kein Zeitpunkt um Familie zu sein.

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Re: Vielleicht ein paar "Erfahrungs"-Antworten

Antwort von mf4 am 28.02.2015, 17:25 Uhr

Familie macht man nicht an den Bennenungen fest, ist zumindest unser Empfinden!#

DAS kann ich auch bestätigen. Vater wurde mein Partner auch nicht genannt aber wie ein solcher lebte er mit uns und wurde er respektiert.
Es gab noch 2 gemeinsame Kinder und, dass 2 den Vornamen sagte und 2 ihn Papa nannten/nennen war völlig okay.

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Re: Paar fragen...

Antwort von luiesee am 01.03.2015, 9:45 Uhr

Na ja, es kann ja auch alles gut gehen ;-)
Die Erklärung wegen der Namensweiterführung find ich allerdings schräg. Wenn ich einen neuen Mann heirate, zusätzlich mit dem Gedanken dann eine “Familie“ zu sein, dann würde ich schon wollen das meine Kinder gleich wie ich und mein neuer Mann heißen.
Jeder wird dann wissen das Pk's Mann gar nicht der Vater von A. ist. Anders wäre das viel praktischer ;-)

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Re: Paar fragen...

Antwort von mf4 am 01.03.2015, 10:06 Uhr

Klar KANN es gut gehen, soll es ja auch aber man kanns doch langsam anlaufen lassen, zusammen Alltag proben und DANN SPÄTER darüber nachdenken, ob man das Familiending zusammen packt.

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Re: @sterntaler82

Antwort von montpelle am 01.03.2015, 15:53 Uhr

"...und so war die nächste Generation erst durch mich gesichert"

Du weißt doch gar nicht, ob deine Kinder selbst Kinder bekommen.
Und ob sie überhaupt ihren und somit auch deinen Namen behalten, um ihn evtl. weitergeben zu können.

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Re: @PatriciaKelly

Antwort von montpelle am 01.03.2015, 15:55 Uhr

Warum nimmt er nicht deinen Namen an?

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Re: @PatriciaKelly

Antwort von Nurit am 01.03.2015, 16:10 Uhr

Deine Postings lesen sich immer so nach: ..ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt..
Ich glaube Dir nicht, dass Du aus dem genannten Grund die Adoption nicht willst, das hat wohl eher finanzielle Gründe. Das ist ja auch in Ordnung, nur dann musst Du eben auch akzeptieren, dass Dein vielleicht-irgendwannmal-Mann rechtlich nicht der Vater ist.
Du machst Dir ja schon wieder Gedanken um ungelegte Eier: noch hat er Dir nicht mal eine Antrag gemacht.
Ich glaube das Ganze erst, wenn Du verheiratet bist.

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Nochmal Namenswahl... habt ihr das bedacht???

Antwort von momworking am 01.03.2015, 18:46 Uhr

Folgendes Szenario:

PK Schmidt heiratet Franz Müller.
Sie einigen sich auf folgende Namenskonstellation:

PK Müller-Schmidt und Franz Müller

Das bedeutet: Sie haben MÜLLER als gemeinsamen Ehenamen bestimmt.
Folge: Die nachgeborenen Kinder heißen mit Nachnamen MÜLLER.

Somit hat Frau PK Müller-Schmidt, geb. Schmidt dann zwei Kinder mit unterschiedlichen Nachnamen:

Eins heißt A. SCHMIDT und das andere heißt XY MÜLLER.

Die kann man nach meinem Kenntnisstand nur umgehen, in dem kein gemeinsamer Name geführt wird (auch nicht als Doppelname).

Oder liege ich da falsch?
Lasse mich da gerne korrigieren und bin nun auch ein wenig neugierig!

LG
Annette

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Re: @momworking

Antwort von montpelle am 01.03.2015, 19:22 Uhr

Sie könnten ihren Namen als Familiennamen nehmen .... aber auch da wird wieder etwas dagegensprechen.

Aber ums Kind geht es bei ihr doch eh nicht wirklich.

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Re: @momworking

Antwort von luiesee am 02.03.2015, 5:57 Uhr

Das hat ja die Ehre den Namen weiterzuführen ;-)

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Re: Nochmal Namenswahl... habt ihr das bedacht???

Antwort von Morla72 am 02.03.2015, 9:56 Uhr

Egal, ob sie Doppelnamen nimmt oder ihren behält, sie müssen sich bei der Heirat auf einen Familiennamen einigen (seiner oder ihrer), den dann alle nachfolgenden Kinder bekommen.

Das heißt, wenn sein Name Familienname wird, dann heißen die Kinder, so denn noch welche kommen, anders als ihr Halbbruder.

Das ganze Drama (Planungen bevor es überhaupt einen Antrag gab, wöchentliche Hinweise, dass der Antrag aber von ihm aus in Planung ist "hey, Romantik pur!", etc.) erschließt sich mir ganz grundsätzlich nicht, aber muss es ja auch nicht...

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So ist es Sterntaler :)

Antwort von PatriciaKelly am 02.03.2015, 11:28 Uhr

:)

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Re: @PatriciaKelly

Antwort von PatriciaKelly am 02.03.2015, 11:32 Uhr

Wieso finanzielle gründe? Was hat es fuer einen Vorteil wenn mein Sohn nicht adoptiert wird?
Ich will es einfach nicht. Aus oben genanntem Grund. Glaub es oder lass es.

Montpelle: er nimmt meinen Namen aus demselben Grund nicht an wie ich den Doppelnamen krieg. Der Hof soll weiterhin Hof ... Heißen. Und somit bleibt mein Sohn ein ... Ich werde ... - ... Und mein Freund behält seinen Namen. Da koennen alle mit Leben

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Re: @PatriciaKelly

Antwort von Terkey235 am 02.03.2015, 13:41 Uhr

Und wieso behältst du deinen Namen nicht einfach?

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Re: @PatriciaKelly

Antwort von PatriciaKelly am 02.03.2015, 15:12 Uhr

Weil ich n Doppelnamen will
Ich will so wie mein Sohn heißen und so wie die nachfolgenden Kinder. Und das geht nur mit Doppelnamen

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Re: @PatriciaKelly

Antwort von Terkey235 am 02.03.2015, 15:33 Uhr

Du könntest doch so wie dein Sohn heißen und die nachfolgenden Kinder auch, wenn du deinen Namen behältst.

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Re: @PatriciaKelly

Antwort von montpelle am 02.03.2015, 16:30 Uhr

Und die Halbgeschwister haben dann unterschiedliche Namen?!

Unglaublich, wie sehr manche Leute nur an sich denken.

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Re: @PatriciaKelly

Antwort von mf4 am 02.03.2015, 18:12 Uhr

Wenn sie ihren behält kommen doch keine spektakulären Fragen:
Waaaaaaaaaaaaaaaaas du hast geheiratet?
Dann denken alle sie ist noch ledig.

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Kauft der schönere Weihnachtsbäume als Du ?

Antwort von Sternenschnuppe am 03.03.2015, 21:24 Uhr

Dass ist das was mich brennend interessiert

Ansonsten ist ja alles gesagt. Man darf gespannt sein. Aber ich bin sicher wir werden Deinen Weg noch lange verfolgen dürfen.

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Re: Paar fragen...

Antwort von zwergchen31 am 04.03.2015, 13:19 Uhr

Er bekommt das so genannte "kleine Sorgerecht", sofern du das alleinige Sorgerecht hast.

"§ 9 LPartG regelt die sorgerechtlichen Befugnisse des Lebenspartners/der Lebenspartnerin:
„Führt der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Lebenspartnerschaft, hat sein Lebenspartner im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes….“
Der Lebenspartner/Die Lebenspartnerin erhält danach das sogenannte „kleine Sorgerecht“. Das umfasst die Angelegenheiten des täglichen Lebens, also in der Regel die, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. So definiert § 1687 Satz 3 BGB den Begriff „Angelegenheiten des täglichen Lebens“.
Was gehört genau dazu?
Fragen des Schulalltags, wie z.B. Unterschriften bei Zeugnissen oder Entschuldigungen,
medizinische Versorgung, Freizeitgestaltung,
Fernsehkonsum oder im Bereich der Vermögenssorge
Taschengeld,
Verwaltung von kleineren Geldgeschenken.
Hier hat der Lebenspartner/die Lebenspartnerin die tatsächliche Sorge, aber auch die Befugnis zur rechtlichen Vertretung.
Lebenspartner/-innen müssen mit dem leiblichen Elternteil kooperieren. Das Sorgerecht wird im Einvernehmen ausgeübt. Bestehen dauernde Meinungsverschiedenheiten, so kann der leibliche Elternteil das Sorgerecht des Lebenspartners/der Lebenspartnerin gerichtlich beschränken oder ausschließen lassen."

Eine Adoption ist laut unserem JA nach vier Jahren zusammen Wohnens und Heirat möglich. Wenn der KV zustimmt.

Mein Schwager hat den Namen meiner Schwester angenommen, damit alle gleich heissen. Meine große Nichte hätte dann einen anderen Namen gehabt wie ihre kleine Schwester, ihre Mutter und der Ehemann.

Mein zukünftiger Schwager tut dies aus dem gleichen Grund, der Große trüge sonst einen anderen Namen.

Mein anderer Schwager nahm den Namen meiner Schwägerin an, auch aus dem Grund.

Meine Schwägerin hat es durch: sie und der große Bruder hießen anders als Kind wie die Schwester, welche zwischen den beiden geboren wurde. Und die beiden kleinen heissen auch anders, wie der Rest. Das wollte sie ihren Kindern ersparen, also heiratete sie, bevor das erste Kind geboren wurde.

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das interessiert sie nicht..der 1687er stand letzte woche schon hier

Antwort von 32+4 am 04.03.2015, 21:14 Uhr

Es geht hier nicht wirklich um infos, die sie haben will

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Re: das interessiert sie nicht..der 1687er stand letzte woche schon hier

Antwort von Tweety2014 am 05.03.2015, 6:52 Uhr

Das mit dem Namen finde ich verwirrend.
Als meine große geboren ist hatten wir entschieden sie bekommt Papas Namen, wir waren zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet.
Ich fand es dann aber besser als wir geheiratet haben und alle den gleichen Namen hatten, man wurde bei Zb Arztterminen schon komisch angeschaut wenn mama und kind unterschiedliche namen haben.

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Re: das interessiert sie nicht..der 1687er stand letzte woche schon hier

Antwort von zwergchen31 am 06.03.2015, 9:45 Uhr

Merkt man. Antwort bekommt man auch nicht. Und ich dachte wirklich, es geht mal um das Kind und nicht um sie.

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Re: das interessiert sie nicht..der 1687er stand letzte woche schon hier

Antwort von Blueberry am 06.03.2015, 16:49 Uhr

Letztendlich geht es IMMER um SIE.

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Re: Paar fragen...

Antwort von Princess01 am 25.03.2015, 11:12 Uhr

Du bist ab einer Lebensgemeinschaft nicht mehr alleinerziehend.
Nach der Hochzeit ändert sich max der Name aber das muss beurkundet werden.
Was ihr zu einander sagt ist doch euer Ding. Jeder so wie er es fühlt!
Er darf das Kind mit deinem Einverständnis genauso abholen wie Omas, Freunde oder sonstwer...
Was er nicht darf sind Unterschriften abgeben die Sorgeberechtigte betreffe weil er das nicht ist. Dies bei Arztgängen bedenken.

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