Geschrieben von Cassiisandraaa am 31.07.2014, 13:36 Uhr |
heirat
Wenn man heiratet aber derjenige nicht der vater von den kindern ist und ich das alleinige sorgerecht habe hat er dann welche rechte?
Re: heirat
Antwort von Boots2012 am 01.08.2014, 15:09 Uhr
Der Stiefvater hätte ganz genau 0 Rechte an den Kindern.
Die Heirat wird in der Regel zwischen Mann und Frau geschlossen, Kinder werden nicht automatisch in die Verbindung aufgenommen.
Die Natur der Sache bringt es mit sich, dass evtl. vorhandene Kinder mit in den Ehehaushalt integriert werden, bzw. der neue Partner der Mutter/des Vaters integriert wird. Man kann die Kinder ja schlecht out-sourcen.
Wenn die Mutter/der Vater und der neue Partner möchten, dass dieser an der Erziehung mitwirkt muss das mit recht klaren Regeln und Strukturen verbunden sein, damit man vor den Kindern ggf. nicht in Interessen-Konflikte gerät.
Gruß
Boots
Re: heirat
Antwort von mf4 am 01.08.2014, 16:04 Uhr
KEINE
Der neue Partner könnte das Kind (mit Zustimmung des Vaters) adoptieren und würde dann ALLE Rechte und Pflichten eines "echten Vaters" bekommen.
Der "alte Vater" hat nach Adoption ALLE Rechte und Pflichten an den "neuen Vater" abgegeben.
Das alleinige SR spielt da keine Rolle. Der Vater könnte nach wie vor das geteilte bekommen, wenn nichts schwerwiegendes gegen ihn spricht. Der neue Mann hat keinen Anspruch auf SR für ein Kind, welches nicht seines ist.
er hat DOCH Rechte, nämlich das sog. "kleine Sorgerecht"
Antwort von Limayaya am 02.08.2014, 18:06 Uhr
sofern du das alleinige Sorgerecht hast, bekommt dein Partner bei der Eheschließung automatisch das kleine Sorgerecht.
Sprich: er darf Alltagsfragen entscheiden, ect....dich auch bei Elternabenden vertreten. Entscheidungen die über alltägliches hinaus gehen, darf er entscheiden, sofern du nicht greifbar bist (nehmen wir mal den Fall an, es stünde eine OP an und du befindest dich auf Geschäftsreise). Dann muss er dich allerdings schnellstmöglichst informieren.
Google mal unter "Kleines Sorgerecht"
Bei einer Not-OP muss gar keiner entscheiden
Antwort von Sternenschnuppe am 02.08.2014, 21:56 Uhr
Da wird operiert und fertig.
Es gibt kein rechtliches kleines Sorgerecht !
Mein Mann durfte trotz Ehe nicht am Morgen erlauben im Kindergarten dass der Zahnarzt das Kind ansieht.
Alltagsdinge wie wie lange weg, wie lange TV, was Essen etc. darf eh jeder entscheiden der das Kind grad beaufsichtigt.
Bei Elternabenden war meiner auch vor der Ehe schon mit als mein Partner.
Abstimmen in der Schule hätte er auch nach Eheschließung nicht gedurft.
Nach der Ehe wurde allerdings überall sein Gehalt mitgerechnet für Kindergarten etc. , finanzielle Pflichten gab es also schon, Rechte keine.
Einer der vielen Gründe warum er dann auch rechtlicher Vater des Kindes wurde.
Sternschnuppchen, ich schrieb auch nichts von einer Not-OP...
Antwort von Limayaya am 03.08.2014, 12:11 Uhr
...und dieses "Kleine Sorgerecht" gibts es....google mal....
Vielleicht gibt es das noch nicht so lange...oder es lagen bei euch insgesamt doch andere Vorraussetzungen vor: dieses Kleine Sorgerecht bekommt man nur, wenn das Elternteil das ALG in allen Punkten hat.
?
Antwort von mf4 am 03.08.2014, 13:55 Uhr
Das alles darf er auch ohne Ehe, wenn es für die Mutter mit SR okay ist. Das sind normale Alltagsdinge.
Du schreibst :
Antwort von Sternenschnuppe am 03.08.2014, 15:34 Uhr
"ch auch bei Elternabenden vertreten. Entscheidungen die über alltägliches hinaus gehen, darf er entscheiden, sofern du nicht greifbar bist (nehmen wir mal den Fall an, es stünde eine OP an und du befindest dich auf Geschäftsreise). Dann muss er dich allerdings schnellstmöglichst informieren."
Das darf er nicht !
Ich hatte das ASR in allen Punkten und habe meinen Mann geheiratet.
Was für andere Vorraussetzungen meinst Du ?
Habe es gefunden ..
Antwort von Sternenschnuppe am 03.08.2014, 15:51 Uhr
Sorry.
Liest sich für mich dennoch wie eine Absicherung der Ärzte dass derjenige dann unterschreibt als keiner. Bei einer dringend notwendigen OP zum Beispiel wird auch ohne Unterschrift gehandelt.
Weißt Du wie alt das ist ?
Re: Habe es gefunden ..
Antwort von Limayaya am 03.08.2014, 19:44 Uhr
Hi, hab keine Ahnung wie alt das ist....
bin nur demletztens mal darüber gestolpert, weil mein Ex und Vater der Kinder immer noch gegen meinen neuen Partner stänkert und stört, wo er kann. Habs dann nicht weiter verfolgt, weil eben ich und mein Ex leider in einigen Teilen immer noch geteiltes Sorgerecht haben....
Allerdings: generell ist es ja so: nehmen wir jetzt mal an, ich hab alleiniges SR und ich heirate einen Mann, der meinem Kind ein guter und verantwortungsvoller Stiefvater ist.....dann kann ich ihm doch über Vollmachten usw. alle möglichen Rechte einräumen und das müsste dann doch auch die Schule anerkennten.
was mich an der Fragestellung der AP etwas wundert: mag sein, dass ich zwischen den Zeilen falsch gelesen habe, aber es hörte sich für mich eher so an, als hätte sie Angst, der neue Stiefvater bekäme Rechte am Kind, womit sie nicht einverstanden wäre...also eigentlich das Gegenteil von dem, was wir hier suchen/erklären/vermuten....
Re: Habe es gefunden ..
Antwort von Sternenschnuppe am 03.08.2014, 20:16 Uhr
Ja, Vollmachten für Arztbesuche oder so gehen.
Habe ich für die Bonustöchter die bei uns leben auch.
In der Regel fragt aber kein Mensch danach.
Aber bei spontanen Dingen wie am Morgen erfahren dass der Zahnarzt kommt ging bei uns nicht.
Elternbeirat in der Schule darf ich bei den Mädels auch nicht wählen, jedoch zum Elternabend wenn der Mann beruflich verhindert.
Hast aber Recht, ohne mehr Infos kann man die Frage auch anders deuten.
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