Geschrieben von Mutti32 am 08.09.2017, 9:19 Uhr |
Kinderfreibetrag
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Mein Mann hat aus erster Ehe einen Sohn.
Als er sich damals scheiden lassen hat, haben sie sich finanziell so geeinigt, das die Ex-Frau im Haus bleiben durfte ohne ihn auszuzahlen und er muss dafür keinen Unterhalt mtl. leisten, da dies damit quasi abgegolten wurde.
Ein Anwalt und ein Notar hatten dies auch damals gemeinsam mit beiden durchgerechnet, das hat in etwas gut gepasst.
Nun ist es so, das die Ex Frau auf den vollen Kinderfreibetrag besteht. Ist das korrekt? Steht denn meinem Mann nicht trotzdem die Hälfte zu?
Kann mir hier jemand was dazu sagen?
Danke,
LG Mutti32
Re: Kinderfreibetrag
Antwort von Helena83 am 08.09.2017, 12:27 Uhr
Wer nicht mindestens 75 % Unterhalt zahlt, hat keinen Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Sie könnte da wirklich Recht bekommen.
Re: Kinderfreibetrag
Antwort von Mutti32 am 08.09.2017, 12:30 Uhr
Aber er hat doch bezahlt. Schon alles quasi im Voraus. Oder wird das nicht so gesehen?
Re: Kinderfreibetrag
Antwort von Mutti32 am 08.09.2017, 12:30 Uhr
Aber er hat doch bezahlt. Schon alles quasi im Voraus. Oder wird das nicht so gesehen?
Re: Kinderfreibetrag
Antwort von Leena am 08.09.2017, 12:38 Uhr
Der Kindesunterhalt steht dem Kind zu, nicht der Ex-Frau. Wieso wurde das mit dem Anspruch der Frau auf das halbe Haus bzw. seinem Anspruch auf Auszahlung für das Haus "verrechnet"?
Spontan würde ich auch sagen, wenn er keinen laufenden Unterhalt für das Kind zahlt, steht ihm auch kein Kinderfreibetrag zu.
Insgesamt klingt das Konstrukt etwas merkwürdig...
Re: Kinderfreibetrag
Antwort von Mutti32 am 08.09.2017, 12:44 Uhr
Ja was der Anwalt sich damals dabei gedacht hat keine Ahnung aber so untypisch scheint es ja nicht zu sein. Ich habe davon schon öfter gehört.
Welche Nachteile hat das denn jetzt steuerlich für meinen Mann?
Die Ex verdient fast das doppelte als er, ich weiß nicht warum sie so darauf pocht?
Re: Kinderfreibetrag
Antwort von Flora61 am 08.09.2017, 13:40 Uhr
Ich würde bei dem Anwalt von damals nachfragen.
Der weiß sicherlich Bescheid!
Lg
Re: Kinderfreibetrag
Antwort von mf4 am 08.09.2017, 15:42 Uhr
Was war das denn für ein Anwalt, mit Verzicht auf Kindesunterhalt ein Haus kaufen... eigenartig und gar nicht zulässig.
Re: Kinderfreibetrag
Antwort von mf4 am 08.09.2017, 18:22 Uhr
Wie viel sie verdient ist völlig irrelevant für den Unterhalt, den seine Kinder bekommen müssten.
Auf diesen Deal hat er sich eingelassen und wer keinen UH zahlt bekommt keinen Freibetrag. Offenbar hat ihn das Jahre nicht gestört. Warum muss jetzt die Next da was regeln?
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