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Geschrieben von Honig-im-Kopf am 27.09.2019, 14:03 Uhr

Darf er mich vor die Tür setzen?

Hallo zusammen,

Meine Frage habe ich bereits im Expertenforum gestellt, möchte aber gerne von euch noch eine Einschätzung haben. Da hier glaube ich mehr los ist und meine Frage eventuell früher gelesen wird, frage ich hier noch einmal nach.

Kurz zu meiner Situation:

Mein Mann und ich haben eine gemeinsame Tochter (14 Monate) ich befinde mich im zweiten Jahr Elternzeit und übernehme somit die komplette Betreuung unseres Kindes. Mein Mann geht Vollzeit arbeiten. Wir leben im Haus meines Mannes. Er hat es gekauft und auch nur er steht im Grundbuch. Wir haben einen Ehevertrag.

Im Streit hat er mir schon oft gedroht, dass er mich vor die Türe setzt oder rausschmeißen möchte. Ich solle gehen aber ohne unsere Tochter.

Sollte ich mich tatsächlich trennen wollen, darf ich meine Tochter mitnehmen oder kann er das verbieten? Kann er mich rausschmeißen ohne mein Kind?

Natürlich wünsche ich mir keine Trennung habe aber dennoch Angst, irgendwann ohne mein Kind gehen zu müssen.

Danke fürs Lesen und ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.....

 
13 Antworten:

Re: Darf er mich vor die Tür setzen?

Antwort von Muschelnudel am 27.09.2019, 18:45 Uhr

Ob er dich in solch einer Situation vor die Tür setzen darf, weiß ich nicht.
Dein Kind darf er aber nicht nehmen.
Heutzutage wird das Sorgerecht noch hauptsächlich der Mutter zugesprochen,erst recht in eurer Betreuungssituation.(Du bist für dein Kind die HauptbezugsPerson)

Was ist das eigentlich für eine Beziehung,wo man vor so etwas Angst haben muss?

Ich wünsche dir alles Beste, was du auch verdienst

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Re: Darf er mich vor die Tür setzen?

Antwort von Cata am 27.09.2019, 19:40 Uhr

Wenn es sein Haus ist, wirst du ausziehen müssen, mit Tochter und mit Frist. Einfach vor die Tür setzen geht nicht.
Aber schon allein unter diesen Voraussetzungen und Androhungen würde ich mir schleunigst einen Anwalt und ne Bleibe suchen.

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Re: Darf er mich vor die Tür setzen?

Antwort von Astrid am 27.09.2019, 20:12 Uhr

Nein, natürlich darf er Dir nicht Dein Kind wegnehmen, keine Angst.

Ich schließe mich aber an: Was ist das für eine unglaublich traurige und lieblose Beziehung, wo Mann so etwas androht, und Frau so etwas fürchten muss. DAS ist das eigentliche Problem. Ich sehe da kein tragfähiges Glück für Dich - ich würde meinem Mann diese Entscheidung abnehmen und mich selbst trennen.

Natürlich nur nach vorheriger guter Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht zum besten Vorgehen. Davon erfährt Dein Mann nichts, und wenn Du wenig Geld hast, bezahlt der Staat (Anwalt beantragt Beratungsschein für Dich).

LG und vergiss nie: Es gibt Männer, die niemals so etwas sagen würden. Es gibt Männer, die Dich lieben, respektieren und hochachten würden. DAS ist es, was Du wählen solltest. Ein guter Mann macht Dich größer, weiter, stärker - Typen wie Deiner machen eine Frau so lange klein, bis sie selbst glaubt, klein zu sein.

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Re: Darf er mich vor die Tür setzen?

Antwort von Honig-im-Kopf am 27.09.2019, 22:05 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten.

Ja ihr habt recht. Momentan sehe ich leider auch kein glückliches Ende in dieser Beziehung. Der letzte Streit sitzt bei mir noch tief. Allerdings möchte ich auch nichts überstürzen. Ich muss vorher mir erstmal einen Überblick verschaffen, was meine Rechte sind und wie ich weiter vorgehen kann....

Die ganze Situation mit dem Geld ist etwas verzwickt, worauf ich hier leider nicht genau eingehen kann.

Trotzdem noch einmal vielen Dank für eure lieben Worte.

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Re: Darf er mich vor die Tür setzen?

Antwort von @ni am 28.09.2019, 6:46 Uhr

Hallo,
Ganz so einfach ist das leider nicht. Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht für eure Tochter habt (und da gehe ich jetzt von aus, da sie ehrlich geboren wurde) hat er die selben Rechte wie du. Sprich, auch er kann sie zunächst in seinem Haushalt behalten. Wenn du dich trennst und das Kind ohne sein Einverständnis mitnimmst, könnte er die Polizei rufen.
So wie es klingt, wird das ganze höchst wahrscheinlich bei Gericht geklärt werden, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das wiederum hat rein gar nichts mit dem Sorgerecht zu tun!! Und eine Aussage, dass du das alleinige Sorgerecht bekommst ist schlichtweg falsch. Denn dafür müssten schon triftige, kindeswohlgefährdende Gründe vorliegen.

Alles Gute

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Re: Darf er mich vor die Tür setzen?

Antwort von Honig-im-Kopf am 28.09.2019, 9:15 Uhr

Vielen Dank für deine Antwort.

Ja wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Nun das es nicht ganz so einfach ist dachte ich mir schon. Sicherlich hat er auch seine Rechte. Da stellt sich mir die Frage, er darf mich mit Frist vor die Tür setzen ohne Kind. Aber ich geh nicht ohne dieses. Bis das Gericht das entscheidet, vergeht doch sicherlich auch Zeit ins Land. Was passiert nun in der Zeit wenn man sich nicht einigen kann? Ich sehe schon.... Fragen über Fragen

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Re: Frag mal im Alleinerziehend-Forum und/oder beim Trennung-Forum o.T.

Antwort von Garnele08 am 28.09.2019, 9:37 Uhr

...

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Re: Darf er mich vor die Tür setzen?

Antwort von Leena am 28.09.2019, 10:10 Uhr

Vielleicht mal Google befragen, Stichwort "Ehewohnung" und "Eigentum eines Ehegatten"? Ich finde dann spontan diverse Links, z.B. diesen hier (ich kenne die Seite nicht, aber in der Sache erscheint es mir grundsätzlich richtig):

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/ehewohnung.html#Wegweiser

"Wenn Dir was nicht passt, kannst Du ja gehen oder ich schmeiß Dich einfach raus. Das Haus gehört mir!" Solche Sprüche sind am Beginn einer Trennung leider nicht selten. Muss man solche Drohgebärden ernst nehmen? Welche Rolle spielt hierbei der Umstand, wem die Ehewohnung gehört, wenn man sich nicht einigen kann, wer das Haus oder die Wohnung zu verlassen hat? Handelt es sich bei der Ehewohnung um gemeinsames Immobilienvermögen der Ehegatten, sind ebenfalls die gesetzlichen Sonderregeln (§§ 1361b und 1568a BGB) zu beachten. Entscheidend für das Nutzungsrecht an der Ehewohnung sind nicht die Eigentumsverhältnisse, sondern vielmehr, welcher Ehegatte vorrangig auf die Nutzung der gemeinsamen Immobilie angewiesen ist. Somit können die §§ 1361b und 1568a BGB einen Eingriff in das Eigentumsrecht bewirken. Ein Ehegatte hat gegen den anderen beim Familiengericht einen Antrag auf Zustimmung zu einer bestimmten zu bezeichnenden Nutzung und Verwaltung des Miteigentums einzureichen. Das Verfahren richtet sich nach §§ 266 Abs. 1 Nr.3, 112 Nr.3, 113 FamFG = sonstige Familiensache."

Kompliziert ist es auf jeden Fall, im Grunde kann Dir m.E. nur ein Anwalt wirklich weiterhelfen, wenn überhaupt - Erfahrungsberichte von anderen können aber natürlich zum ersten Sortieren auch hilfreich sein, definitiv. "Zuweisung Ehewohnung" müsste das Schlagwort sein.

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rischtisch leena

Antwort von kravallie am 28.09.2019, 11:04 Uhr

das ist das stichwort!
und das ist auch die antwort auf die frage.
dabei ist es auch pupegal (rechtsforum) was im ehevertrag steht und warum sie den unterschrieben hat.
das kind ist noch so klein, ich denke nicht, dass ein richter in so einem fall gegen die mutter entscheidet, v.a. weil es in diesem jungen leben ja nocht nicht soooo viele gewohnheiten gibt.
im schlimmsten fall wird es eine inhousetrennung geben, bis die mutter eine eigene wohnung hat, dann kann über das umgangsrecht verhandelt werden.
wenn er sich auch noch blöd verhält, kann er so lange im grundbuch stehen wie er will, dann muss er vorübergehend raus. bis die ap eine wohnung hat.

sobald die trennung ausgesprochen wird, rasch zum anwalt!
alles gute!

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Re: Frag mal im Alleinerziehend-Forum und/oder beim Trennung-Forum o.T.

Antwort von Honig-im-Kopf am 28.09.2019, 12:36 Uhr

Danke für den Tipp. Ich werde später noch einen Text aufsetzen.

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Re: Darf er mich vor die Tür setzen?

Antwort von Honig-im-Kopf am 28.09.2019, 12:41 Uhr

Danke für die Info. Das mit den googeln ist ein guter Tipp. Das werde ich mir für heute Abend vornehmen. Evtl hilft es ja tatsächlich mal im AE-Forum nachzufragen. Vielleicht hat schon mal jemand ähnliches erlebt. Wichtig bei alldem ist mir einfach nur meine Tochter.

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Re: Darf er mich vor die Tür setzen?

Antwort von Muschelnudel am 28.09.2019, 18:59 Uhr

Das Gericht entscheidet in einem solchen Fall meist zugunsten der Mutter, erst recht wenn sie die Hauptbezugsperson ist,weil Sie die Betreuung übernimmt. Das hat viel Gewicht.

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Muschelwuschel

Antwort von kravallie am 28.09.2019, 19:29 Uhr

Auf welche frage ist das jetzt die antwort???

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