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Mit 13jähriger als Begleitkind....

Thema: Mit 13jähriger als Begleitkind....

...zur Kur? Hat das jemand durchgekriegt und wenn ja, wie? Evtl. auch bei der TK Versicherte? Bin Alleinerziehend, Papa wohnt nicht im Ort und kann die Große auch nicht zur Schule bringen, da kein FS (mehr) vorhanden ist und er zudem kaum da ist, da er Schicht arbeitet. Eine Oma wäre noch da (auch anderer Wohnort), aber die ist auch schon 76 und ich möchte ungern die Enkelin aufbürden, die sie dann 3 Wochen jeden Morgen zur Schule karrten muss. Habt ihr Tipps, Ratschläge? Danke!! LG Sylvie

von nejumi am 23.05.2018, 12:59



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Ich war kürzlich zur Kur und dort waren relativ viele Mütter mit dreizehnjährigen vor Ort. Die wenigsten alleinerziehend. Ich würde einfach die Umstände schildern. Auf jeden Fall angeben, dass die Mutter- Kind- Interaktion verbesserungsbedürftig ist. LG Jessi

von Jessi757 am 23.05.2018, 14:18



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Hallo Jessi! Und die Kinder waren auch keine Therapie-Kinder? Das mit der Mutter-Kind-Interaktion ist schon mal ein sehr guter Tipp! Danke!! :) LG

von nejumi am 23.05.2018, 20:13



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Waren alles Begleitkinder.

von Jessi757 am 24.05.2018, 20:00



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Waren alles Begleitkinder.

von Jessi757 am 24.05.2018, 20:00



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Naja das stimmt doch dann aber gar nicht. Anders gefragt- unter Kitakindern würde sich die 13jährige da wohlfühlen? Ich glaube als nur Begleitkind hat man wenig Chancen. Es muss dort auch die Schulbetreuung sichergestellt sein.

Mitglied inaktiv - 25.05.2018, 20:33



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Naja das stimmt doch dann aber gar nicht. Anders gefragt- unter Kitakindern würde sich die 13jährige da wohlfühlen? Ich glaube als nur Begleitkind hat man wenig Chancen. Es muss dort auch die Schulbetreuung sichergestellt sein.

Mitglied inaktiv - 25.05.2018, 20:33



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Tut mir leid da fehlt mir das Verständnis dafür da etwas hinzubiegen was gar nicht so richtig stimmt nur um eine Kur auf Kosten der Allgemeinheit zu machen. Wenn die Reha jetzt für dich so wichtig ist findet man eine Betreuung, ins Krankenhaus könntest du das Kind ja auch nicht mitnehmen. Wenn nicht, dann kann die Kur auch warten und ihr fahrt mal schön zusammen in den Urlaub, da könnt ihr eure Interaktion verbessern.

Mitglied inaktiv - 26.05.2018, 11:32



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Was nimmst DU dir denn hier raus? Keine Ahnung haben aber trotzdem mal antworten?! Einfach mal ein paar Unterstellungen in den Raum werfen weil es dir dann besser geht!? 1. Natürlich hat man auch eine Chance als Mutter mit älteren Kindern eine Mutter-Kind-Kur zu machen und genehmigt zu bekommen. Und gerade auch Alleinerziehende haben das Recht sich von der alleinigen Verantwortung, auch bei älteren Kindern, zu erholen. 2. In allen Kurkliniken die ich kenne wurden und werden Kinder entsprechend ihrem Alter betreut ... Babies und Kleinkinder, Kindergartenkinder, Grundschulkinder, Teenies und ältere Kinder jeweils in getrennten Gruppen unter sich! 3. Fast ALLE Kurkliniken bieten eine Schulbetreuung an, die KANN und DARF man dann nutzen! MÜSSEN tut man nichts! Warum auch? Gerade ältere Kinder sind oftmals durchaus in der Lage den Schulstoff selbstständig zu erarbeiten. Und wie und wann das Kind den Stoff bearbeitet bzw nachholt bleibt jeder Familie selbst überlassen! 4. So wie es sich anhört hast du definitiv noch kein größeres Kind, oder!? Gerade bei Kindern in der Pubertät ändert sich viel ... auch und gerade das Verhältnis zu den Eltern. Eine Kur bietet eine super Möglichkeit sich wieder besser kennen zu lernen und zu verstehen, denn gerade im Alltag mit den vielen Verpflichtungen bleibt vielfach wenig Zeit und Raum dafür. Was das mit "hinbiegen" zu tun haben soll versteh ich nicht! So ... und jetzt setzte ich mich lieber auf meine Finger. Ich möchte ja höflich bleiben!

von Katja + Fabio (Berlin) am 26.05.2018, 13:23



Antwort auf Beitrag von Katja + Fabio (Berlin)

Tja. Es gibt eben Regeln und die kann man sich nicht immer so machen wie es einem gefällt, abgesehen davon, ob die 13jährige sich unter Klein- und Schulkindern wohlfühlen würde. In Deutschland besteht Schulpflicht, daher sind auch in der Reha 2-3h Schule pro Tag Pflicht, außer in den Schulferien. Ich höre jetzt auf. Möchte auch höflich bleiben

Mitglied inaktiv - 28.05.2018, 12:08



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Schulpflicht: deshalb muss man auch bei genehmigter Kur einen Antrag auf Schulbefreiung für diesen Zeitraum beim zuständigen Schulamt stellen. Mit Regeln sollte man sich eben auch auskennen.

von ya237 am 29.05.2018, 21:23



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Jedes Kind, das gesundheitlich in der Lage dazu ist muss die Schulpflicht erfüllen. Ob zu Hause oder in einer Klinikschule. Warum sollte einem Kind, noch dazu wenn es nur zur Begleitung mit ist eine Befreiung von der Schulpflicht genehmigt werden? Nur weil die Mutter meint eine Kur sei nötig? Ich musste als Jugendliche während der Kur täglich zur Schule gehen.

Mitglied inaktiv - 30.05.2018, 14:49



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Das ist Quatsch. Du redest immer von Klinikschule. Die meisten Kliniken bieten aber nur eine Hausaufgabenbetreuung an. Ich hab mir die 37 Vertragskliniken meiner GKV angeschaut, da war nur EINE richtige KlinikSCHULE dabei. Und in unseren Unterlagen steht schwarz auf weiß, dass die Hausaufgabenbetreuung freiwillig ist. Und das Therapien (sofern Therapiekind) immer vorgehen. Der Link gehört zwar nicht zu unserer Kurklinik, aber das hab ich auf die Schnelle dazu gefunden: http://www.drk-kurzentrum-carolinensiel.de/kids/kurschule.html

von dee1972 am 30.05.2018, 18:22



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Hallo, ich hatte kürzlich (unter anderem) meinen 14jährigen als Begleitkind mit in der Kur. Die Krankenkasse hat das problemlos genehmigt, denn eine andere Betreuungsmöglichkeit hätte es nicht gegeben. Aber groß erklähren musste ich mich auch nicht. Es reichte zu sagen, dass kein anderer Elterteil die Betreuung übernehmen kann. Man muss nur schauen - nicht alle Kliniken nehmen ältere Kinder mit auf! Bei uns (große Klinik) waren teilweise auch viele ältere Kinder dabei, besonders in den Ferienzeiten. Die Ältesten waren übrigens 15 oder sogar 16 ... die 15jährige war DEFINITIV nur Begleitkind! Nur Mut, stell den Antrag und geh gegebenenfalls in den Wiederspruch! Viel Erfolg und LG

von Katja + Fabio (Berlin) am 26.05.2018, 12:55



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Hallo Bin TK versichert und unsere Tochter war auch +12 als sie als Begleitkind mit war. Die TK hat anteilige Kosten übernommen wie sie das bei einer Haushaltshilfe bei Kindern bis 14 Jahren macht. Ruf einfach mal bei der TK an u lass dir das erklären...... Kati

von kati am 27.05.2018, 12:02



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Als AE sollte das bei keiner Krankenkasse ein großes Problem darstellen. Ich kenne eine Mutter, die in den nächsten Tagen zur Kur fährt und u.a. auch ihren fast 14jährigen Sohn als gesundes Begleitkind mitnimmt. Und die ist verheiratet.

von dee1972 am 27.05.2018, 13:47



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an alle für die Antworten! Das mit der Schulpflicht ist mir natürlich bewusst. Ich bin auch davon ausgegangen, dass meine Tochter Unterlagen von der Schule erhält (zumindest für die Hauptfächer), die sie dann dort abarbeitet, so dass ihr nicht allzuviel an Stoff flöten geht. Mit der Dame der TK hatte ich sogar schon telefoniert. Die hatte sofort abgeblockt, als ich wegen meiner Tochter nachgefragt habe und gemeint, wenn keiner zu Hause wäre, müsste sie in eine Pflegefamilie (ein absolutes no go für mich!!) oder ich solle beim sozialen Dienst o.ä. nachfragen, ob der die Kosten für meine Tochter in der Kur übernimmt, da die Pflegefamilie schließlich auch Geld kostet. Ich kann ja mal berichten... LG

von nejumi am 30.05.2018, 12:49



Antwort auf Beitrag von nejumi

Viele Klinikschulen bieten so guten Unterricht, dass kein Defizit entsteht. Solange das Kind dazu in der Lage ist am Unterricht teilzunehmen sehe ich es als schwierig an von dieser Pflicht befreit zu werden. Kenne ich so nicht und ich denke, man sollte da nichts hinbiegen wollen, wo nichts ist.

Mitglied inaktiv - 30.05.2018, 14:54



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Viele Klinikschule? Magst du mir da mal ein paar nennen?

von dee1972 am 30.05.2018, 18:10



Antwort auf Beitrag von dee1972

In Rehakliniken für Kinder- und Jugendliche gibt es Klinikschulen. Dort unterrichten Lehrer die auch sonst an anderen Schulen unterrichten ihre Fächer und je nach Tagesplan und Therapien muss das Kind da 2-4 Stunden täglich hin und bekommt in kleinen Gruppen, orientierend am Stoff der Heimatschule Unterricht. Ich kenne niemand der davor befreit gewesen wäre. Ist das Kind nur Begleitkind also ohnehin nicht krank fiele mir erst recht kein Grund ein warum es befreit werden sollte.

Mitglied inaktiv - 30.05.2018, 18:30



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Dies ist das Mutter-Kind-Kur-Forum. Die Fragestellerin ist kurbedürftig und will ihr gesundes 13jähriges Kind als Begleitung mitnehmen, da sie alleinerziehend ist. Du vergleichst gerade Äpfel mit Birnen!

von dee1972 am 30.05.2018, 19:30



Antwort auf Beitrag von nejumi

Liebe Hubert, ich sehe es wie du: Schule ist für mich ein MUSS, daher auch der Plan, dass meine Tochter selbstverständlich während der Zeit lernt und keinen auf lau macht. Etwas anderes hatte ich auch gar nicht vor. Ein etwas-hindrehen-was nicht-ist-um-auf-kosten-der-allgemeinheit-urlaub-zu-machen kann ich jetzt so nicht stehen lassen. Ich arbeite fast Vollzeit (35h), habe hier ein kleines Problemkind, das schon I-Kind im Kiga war und ich nun versuche, dies auch für die Schule zu beantragen, ich eh mit dem Kleinen von einem Arzt zur nächsten Behörde renne, Logo, Ergo, Pädaudiologe etc., Psychiater zwecks genauer Diagnose steht noch aus, er hier zu Hause sehr viel Ansprache benötigt, ich selber eine Autoimmunkrankheit habe..das alles bringt mich körperlich schon an meine Grenzen und die Große muss daher m. E. schon ganz schön zurückstecken. Und wie Mütter halt sind- ja, ich würde auf die Kur verzichten, wenn ich meine Große nicht mitnehmen dürfte, auch wenn es dann heißt, ich hab die Maßnahme anscheinend doch nicht so nötig. Was würdest du an meiner Stelle tun? Ein plötzlicher Krankenhausaufenthalt ist für mich eine andere Situation. btw... auf Kosten der Allgemeinheit habe ich noch nie etwas bezogen. Hab mit meinen 48 Jahren immer Vollzeit gearbeitet und sehr gut in die Kassen eingezahlt und man kann mir doch jetzt keinen Vorwurf machen, nur weil ich meine Tochter gerne bei mir hätte und ich sie nicht abschieben möchte. LG

von nejumi am 30.05.2018, 20:45



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Dann alles Gute. Erwarte nicht zuviel von der Kur, der Alltag zu Hause bleibt der selbe. Aber vielleicht bekommst du Anregungen was du im Alltag und zu Hause für dich tun kannst, da gibt es sicher auch Möglichkeiten.

Mitglied inaktiv - 30.05.2018, 21:55



Antwort auf Beitrag von nejumi

was wäre den wenn er auch bedürftig wäre.Mein Kleiner ist meist als Infektanfällig mit gefahren. Notfalls kann der Kia auch was aufsetzten al la Schulstress und die durch die Kur verbesserung.Notfalls mitnehmen und selbst zahlen. LG chrissie p.s. Hast du den schon ne passende Klinik?Die können da auch weiterhelfen.

von Aprilscherz2000 am 04.06.2018, 13:27



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Genau! Das sind ja auch ganz schlimme Diagnosen. Was soll der Arzt denn draufsetzen? Er kann nur das bescheinigen, was vorliegt! Es gibt wirklich chronisch kranke Kinder, Kinder nach lebensbedrohlichen Erkrankungen, Behinderte etc.- was meinst du wie es auf sie wirkt, wenn sie auf einen Platz warten und das lesen?

Mitglied inaktiv - 18.06.2018, 21:47



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"wirklich chronisch kranke Kinder, Kinder nach lebensbedrohlichen Erkrankungen, Behinderte ect....." Diese fahren üblicherweise zu einer Kinderreha und nicht zur MKK.... Bei einer MKK steht immer die Mutter im Vordergrund!

von dee1972 am 01.07.2018, 16:35