Geschrieben von Bajuli am 09.02.2019, 11:18 Uhr |
Schulunfall - Krücken
Hallo zusammen,
habe eine Frage die ich zwar am Montag definitiv kläre, aber würde es gerne jetzt wissen.
Mein Sohn hatte einen Schulunfall und hat sich das Bein gebrochen. Das ist in der Uniklinik natürlich alles als BG-Fall gelaufen. Er hat dann auch ein Rezept für Krücken bekommen. Darauf steht die KUVB als Kostenträger und es ist gebührfrei angekreuzt.
Jetzt habe ich heute eine Rechnung vom Sanitätshaus für die Krücken bekommen, zahlbar innerhalb einer Woche.
Ist das normal?
Wir sind sonst privat versichert, dachte vielleicht liegt es daran. Aber davon steht wirklich nichts auf dem Rezept und das ist ja der Rechnung angeheftet.
Muss man das wirklich selbst bezahlen und sich dann von der BG wiederholen?
LG
Re: Schulunfall - Krücken
Antwort von Julie am 09.02.2019, 13:19 Uhr
Ruf doch einfach mal am Montag bei der BG an. Vielleicht kannst du die Rechnung auch unbezahlt weiterleiten. So habe ich es vor zehn Jahren bei meinem Dienstunfall gemacht.
Re: Schulunfall - Krücken
Antwort von kati1976 am 09.02.2019, 17:26 Uhr
Wir hatten das schon 2x und haben nie eine Rechnung bekommen. Ich würde anrufen.
Re: Schulunfall - Krücken
Antwort von leaelk am 09.02.2019, 18:20 Uhr
Hallo,
da ist ein Fehler passiert!
Ich hatte das damals auch und konnte die Rechnung direkt an die BG weiter reichen und die haben das direkt an das Sanitätshaus bezahlt.
LG leaelk
Re: Schulunfall - Krücken
Antwort von Bela66 am 10.02.2019, 13:56 Uhr
Wir hatten mit unserem Sohn denselben Fall, Unfall im Sportunterricht. Mein Sohn hat die Krücken direkt von der Klinik selbst (für uns kostenlos) bekommen, und durfte sie auch behalten. Sie wurden vermutlich abgerechnet, aber wir haben auch eine private Versicherung und mussten trotzdem nichts vorstrecken. Die Krücken waren neu und originalverpackt. Ich habe noch nie gehört, dass man sie selbst bezahlen oder den Betrag auslegen muss.
LG
Danke
Antwort von Bajuli am 10.02.2019, 15:17 Uhr
Danke für eure Rückmeldungen.
Natürlich rufe ich da morgen an und kläre das. Ich war aber einfach gestern neugierig und die Mitarbeiter des Sanitätshauses waren vollkommen ohne Ahnung und haben auf ihre Abrechnungstelle verwiesen. Die ist morgen erreichbar.
Re: Schulunfall - Krücken
Antwort von mutti6 am 10.02.2019, 19:24 Uhr
Ich habe persönlich mal was Ähnliches erlebt, hatte einen Arbeitsunfall und die verordnete Schiene wurde von der BG nicht übernommen, weil der Arzt, der das verordnet hatte, nicht der richtige Facharzt dafür war (kam vom Hausarzt), das dürfe nur der Unfallarzt verordnen.
Aber die Uniklinik sollte ja einen D-Arzt (Durchgangsarzt) haben, der direkt mit der Unfallversicherung abrechnen darf.
Ich bin dann tatsächlich auf den Kosten sitzen geblieben, nur weil der falsche Stempel auf dem Rezept war, da war die BG hartnäckig.
Seitdem behandelt mein Hausarzt auch keine BG-Fälle mehr, ich habe ja eingesehen, dass er nichts dafür kann, aber er will auch nicht, dass ihn andere Patienten dafür verantwortlich machen, wusste er ja vorher auch nicht.
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