Geschrieben von rabe71 am 21.05.2019, 23:02 Uhr |
Krankmeldung
Hallo,
wie ist das denn,wenn mein Sohn (9 Jahre) alt,krank ist und ich deshalb nicht arbeiten kann,
Meine Kinder sind privat versichert, ich werde wohl also kein Geld dafür bekommen.
Aber, darum geht es mir auch nicht: kann ich trotzdem zu Hause bleiben?
Mein Mann ist nämlich auf Geschäftsreise...
Re: Krankmeldung
Antwort von Anna3Mama am 22.05.2019, 7:53 Uhr
Wir sind zwar gesetzlich, aber mich hat es gerade selbst interessiert...
Regelung für privat Versicherte: Für Kinder, die privat versichert sind, erhalten die Eltern kein Kinderkrankengeld. Hier zieht der §45 SGB V nicht, dafür gilt ein anderer Paragraf: §616 BGB – „Vorübergehende Verhinderung“ . Der Paragraf legt fest, dass ein Arbeitnehmer in bestimmten Notfällen bezahlt fehlen darf. Mit Notfällen sind Todesfälle im engsten Familienkreis gemeint, zudem Gerichtstermine, die eigene Hochzeit – wobei hier der Begriff „Notfall“ etwas kurios erscheinen mag – und die Erkrankung eines Kindes.
Um die Notwendigkeit der Betreuung zu belegen, genüge es, eine formlose Bescheinigung des Kinderarztes beim Arbeitgeber vorzulegen,
(Osnabrücker Zeitung)
Also dem AG die Bescheinigung des Arztes vorlegen würde ich sagen.
Re: Krankmeldung
Antwort von Jomol am 22.05.2019, 10:57 Uhr
Du kannst zu Hause bleiben. Das ist zunächst erstmal unbezahlt sowieso möglich. Meine Kollegin sagt, unser Arbeitgeber bezahlt für vier Tage pro Kind und Jahr weiter, wenn man den Krankenschein abgibt (was man ja wegen der Freistellung eh muß). Wenn Du zur Pflege Deines gesetzlich versicherten Kindes zu Hause bleibst, kannst Du auch die dritte Woche noch zu Hause bleiben- dann eben genauso als unbezahlte Freistellung.
Grüße,
Jomol
Re: Krankmeldung
Antwort von niklas2006 am 22.05.2019, 22:03 Uhr
Bei meiner Arbeit gibt es dann 3 Möglichkeiten:
1. Urlaub nehmen
2. Überstunden abbauen
3. unbezahlten Urlaub nehmen
Letztlich ist es eine Kulanz vom Arbeitgeber, ob er dir frei gibt, wobei ich noch nie erlebt habe, dass es irgendwo entsprechende Probleme gab. Ich hatte z.B. lange Zeit im November/Dezember Urlaubssperre, bei Kindkrank durfte ich trotzdem jederzeit eine der 3 Möglichkeiten wählen.
hast Du Überstunden ?
Antwort von Ellert am 23.05.2019, 20:15 Uhr
Die private zahlt keine Kindkranktage, normal sind Chefs da eher bereit statt ohne Lohn zu befreien die Üebrstunden abbummeln zu lassen, ich habe ganz viele davon und immer Urlaub in der Hinterhand
dagmar
Re: Krankmeldung
Antwort von Tigerblume am 24.05.2019, 16:07 Uhr
Wie hast Du das denn bisher geregelt? Ist Dein Sohn zum ersten Mal in 9 Jahren krank?