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Rueckkehrer aus den Niederlanden

Thema: Rueckkehrer aus den Niederlanden

Hallo, ich habe schon einen interessanten Beitrag in diesem Forum gefunden ueber Tipps, wie man am Besten als Rueckkehrer Elterngeld etc anfragt. Ich interessiere mich vorallem fuer Erfahrungsberichten von Rueckkehrern mit jungen Kindern und Neugeborenen. Mein Mann (Pole) und ich (Deutsche) wollen mit unser Tocher (3 Jahre) nach ca 8 Jahren "zurueck" nach Deutschland ziehen, da mein Mann ein Stelle angeboten bekommen hat. Im Moment leben und arbeiten wir beide in den Niederlanden. Er wird vorlaeufig unser Hauptverdiener, da ich (noch) keinen Job in Deutschland habe. Ich bin schwanger mit unserem 2. Kind und werde im September in Mutterschutz gehen (mein Vertrag in NL laeuft im Feb 2018 aus). Ich kann Mutterschutzgeld aus den Niederlanden in Deutschland empfangen, aber wie ist es mit dem Elterngeld? Da ich mein Gehalt in Deutschland anscheinend nicht anrechnten kann (oder doch??) wuerde ich nur den Mindestsatz bekommen. Hat hier jemand Erfahrungen? Vielen Dank im Voraus!

von diagonal am 26.04.2017, 13:11



Antwort auf Beitrag von diagonal

Ich habe auch einige Jahre in NL gelebt und wir sind vor 16 Jahren nach D gezogen, mein Mann ist aus NL. Meine Große ist in NL geboren und ich musste kündigen, wenn ich nicht innerhalb von 12 Wochen wieder arbeiten wollte. Für mich war es undenkbar, sie in eine Krippe zu geben um in einer anderen Krippe zu arbeiten. Wie es mit dem Elterngeld ist, weiß ich nicht, denn das gab es damals noch nicht. Ich bekam aber den Mindestsatz vom Landeserziehungsgeld in BW. Das gibt es heute nicht mehr. Von dem her kann ich Dir nicht wirklich weiterhelfen. LG Muts

von Muts am 26.04.2017, 20:53



Antwort auf Beitrag von Muts

Danke Muts! Ja, das mit dem Mindestsatz hab ich schon irgendwo gelesen... das waere allerdings sehr wenig. ca 375 Euro Elterngeld in meinem Fall, wenn mein Niederlaendisches Gehalt nicht anerkannt wird. Ich habe mich jetzt and die Familiengeldstelle in Hessen gewendet und hoffe, dass die sich bald melden.

von diagonal am 28.04.2017, 11:31