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Geschrieben von Katjuska123 am 03.10.2016, 20:16 Uhr

Chilenisch- deutsche Namensgebung

Hallo!
Ich habe eine Frage zum Thema Namen bei lateinamerinanisch- deutschen Partnerschaften.
Mein Freund kommt ursprünglich aus Chile und lebt seit ca 2 Jahren in Deutschland. Nun erwarten wir Zwillinge und sind uns nicht sicher, wie es mit deren Nachnamen aussehen wird.

Er hat zwei Nachnamen - der erste Nachname stammt vom Vater und der zweite von der Mutter.

Ich habe einen Namen - eben meinen Mädchennamen.

An sich könnten wir uns gut vorstellen, dass unsere Kinder einen doppelten Nachnamen erhalten- also einen von seinen beiden Namen in Kombination mit meinem.

Ich habe gehört, dass normalerweise der Mann nur seinen ersten Namen - also den von seinem Vater - an die Kinder weitergeben kann.
Der zweite Name meines Freundes ist aber viel einfacher für deutsche auszusprechen und deshalb würden wir am liebsten den nehmen. So hätten es unsere Kinder in Kita und Schule usw. Bestimmt einfacher...

Hat jemand von euch einen Ratschlag dazu? Bzw. Eigene Erfahrungen damit?

Ich wäre euch sehr dankbar

 
23 Antworten:

Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von reblaus am 03.10.2016, 21:27 Uhr

Ich glaube es gab hier mal einen alten Post dazu .
Meine mich zu erinnern, entweder Ihr nehmt das Chilenische Namensrecht oder das deutsche, mischen geht nicht.

Im Deutschen gilt : ein Familienname. entweder seiner oder Deiner. Ob bei seinem auch beide Namen genommen werden, oder nur der erste Name , weiß ich nicht.

Solange Ihr nicht verheiratet seid und er nicht explizit als Vater vorher schrifftlich 'bestimmt' wird , wird es Dein Nachname werden.

Wenn er die Vaterschaft mit Dir schriftlich erklärt vor der Geburt, könnt Ihr wohl zwischen den Namensrechten wählen.

Das ist aber alles vage, wie das wirklich aktuell gehandhabt wird, wirst Du auf Deinem zuständigen Standesamt erfragen können.

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von Malefizz am 04.10.2016, 10:34 Uhr

Nimm deinen deutschen Nachnamen als Familiennamen. Das ist IMHO die beste Lösung.

Wenn ihr euch für das chilenische Namensrecht entscheidet, heißen eure Kinder (beispielsweise) dann Rodriguez Müller (sein erster Nachname und dein einziger Nachname), und du bei späterer Eheschließung auch! Wenn ihr nach deutschem Recht geht, und seinen Namen nehmen wollt, geht nur sein voller Nachname, und du würdest (wenn du später in Chile mit deinem umgeschriebenen deutschen Pass einreist) vom Nachnamen her für seine Schwester gehalten werden, und eure Kinder würde man namentlich auch für seine Geschwister halten. Wobei die Ehefrau in Chile ihren Namen BEHÄLT.

Von daher die für mich pragmatischste Variante: die Kinder bekommen deinen Nachnamen, und wenn du deinen Freund heiratest, bekommt er ihn für Deutschland auch, behält aber in Chile seinen Namen. Da wäre nur das geringste Problem, dass eure Kinder in Chile eine hinkende Namensführung hätten. Denn hier heißt ihr alle Müller (und dein Mann hätte im Pass beispielsweise den Zusatz "geb. Rodriguez Aguilar") aber in Chile würden eure Kids trotz allem als Rodriguez Müller geführt, was immer noch einfacher zu erklären ist, als wenn dein Name Müller offiziell nirgends mehr auftaucht, außer im Namen deiner Kinder.

Chaos pur?

Anbei noch ein aufschlussreicher Link, mit genau den gleichen Erklärungen...

http://215619.forumromanum.com/member/forum/entry_ubb.user_215619.2.1115915371.1115915371.1.deutsche_geburtsurkunde_fuer_kleine_chilenen-chile.html

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von alemana_mex am 04.10.2016, 12:16 Uhr

Ich würde, aus eigener Erfahrung, für die Kinder das chilenische Namensrecht wählen.
Wir (mexikanisch-deutsch) haben das damals nicht.
Wir haben in Deutschland alle vier den kompletten Nachnamen meines Mannes.
In den mexikanischen Geburtsurkunden haben aber meine Kids die Kombi aus 1. Nachnamen Mann und meinem Mädchennamen.

Bei Einreise in lateinamerikanische Länder haben wir immer Probleme.
Auch das ich den selben Nachnamen wie mein Mann habe.
Und nein es ist nicht einfach den Leuten an den Migrabüros dies zu erklären.
Denn viele haben keine Vorstellung davon das es außerhalb ihres Landes noch andere Namensrechte gibt.
Es hält auf. Besonders wenn man einen Anschlußflieger etc. benötigt.
Wir hatten schon bis zu 2 Stunden deshalb.
Bzw. beim letzten Mal bei Ausreise aus Mexico wollten sie uns nicht mit den Kindern ausreisen lassen. Lange Geschichte.

Ich würde heute nach 17 Jahren Erfahrung damit nicht mehr für uns alle einen Familiennamen wählen.
In Deutschland den Behörden dies zu erklären ist einfacher, da sie hier viel mehr Erfahrung damit haben.
Aber das alles nur aus meinen persönlichen Erfahrungen.

VG alemana_mex

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von Malefizz am 04.10.2016, 12:39 Uhr

Genau deshalb kann ich nur raten, den eigenen, deutschen Namen in irgendeiner Form zu behalten!
Nach deutschem Recht MUSS ein gemeinsamer Familienname gewählt werden, aber ich kann nur jedem davon abraten, nach deutschem Recht den lateinamerikanischen Doppelnamen als Familiennamen zu wählen. Entweder chilenisches Recht (die zitierte Variante Rodriguez Müller, auch als Familienname) oder nach deutschem Recht der deutsche Nachname. Das gibt meiner Erfahrung nach die wenigstens Scherereien bei der Passkontrolle, da der Chilene ja nach wie vor mit seinem chilenischen Pass in Chile einreist, und auf dem seinen Namen nicht verliert.

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von Katjuska123 am 04.10.2016, 21:51 Uhr

Hallo Reblaus!
Vielen Dank!Ich habe mal einen Termin beim Standesamt gemacht und werde nachfragen. Habe auch die alten Threads gelesen und bin gespannt was es am Ende wird

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von Katjuska123 am 04.10.2016, 21:56 Uhr

Hi Malefizz ,
Vielen Dank für deine Antwort
Ja, nach dem was wir gelesen haben wäre es nicht gerade klug, nach deutschem Namensschilder zu gehen und seinen kompletten Namen zu nehmen.
Bleiben also die Option mein Name allein oder halt die Mischung.
Denke wir tendieren eher zur zweiten Version. Klingt dann zwar etwas komisch, aber ist irgendwie am Authentischten
Werde mir den Link mal in Ruhe zu Gemüte führen:-)
Liebe Grüße

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von luvi am 06.10.2016, 0:12 Uhr

Hallo,
Meine Kinder sind deutsch argentinisch.
Wir sind nicht verheiratet und haben uns dafür entschieden, die Namensgebung nach argentinischen Recht zu machen. Unsere Kinder haben den ersten Namen des Vaters, dann meinen. Wenn ich mich recht erinnere, hätten wir auch nur seinen ersten Namen nehmen können.

Ich habe das damals gut gefunden, da die Kinder so ne Kombi aus beiden Namen hatten.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das noch mal machen würde. Wir nehmen meist nur den ersten Namen für den Alltagsgebrauch. Viele Deutsche können mit dem Doppelnamen nichts anfangen, schreiben ihn entweder mit Bindestrich oder gehen davon aus, dass der erste Familienname der zweite Vorname ist.

Damit ihr die Namensgebung nach chilenischen Recht machen könnt, müsst ihr ne Vaterschaftsanerkennung machen (wenn ihr noch nicht verheiratet seid).

Verlass dich nicht auf die Aussagen des Standesamt. Ich habe schon mehrmals feststellen müssen, dass Behörden sich nur bedingt auskennen, und habe so schön öfter falsche Infos bekommen, z.B. Familienzusammenführung gibts nur bei Verheirateten (nicht zum Kind), ausländischer Führerschein ungültig - ein neuer, deutscher muss gemacht werden, Namensführung nach arg. Recht geht nicht, wenn das Kind in Deutschland geboren ist.

Meine Erfahrung ist, man muss die Rechte und Möglichkeiten kennen, damit man die gesetzlichen Grundlagen vorweisen kann, um das zu bekommen, was man möchte, worauf man Anspruch hat.

LG luvi

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von DK-Ursel am 06.10.2016, 10:02 Uhr

Hej!

"Meine Erfahrung ist, man muss die Rechte und Möglichkeiten kennen, damit man die gesetzlichen Grundlagen vorweisen kann, um das zu bekommen, was man möchte, worauf man Anspruch hat.

LG luvi " das kann ich aus vollem herzen bestätigen.
Und wen neine Auskunft erteilt wird, dann schriftlich geben lassen!
Wir haben - auch mit anderen Dingen - leider sehr schlechte Erfahrungen sowohl bei deutschenwie bei dänischen behörden gemacht, selten schaut ein Beamter überden (nationalen) Terllerrand hinaus.
Ich möchte gar nicht wissen, in welche Verzweiflung der mit mir gleichaltrige Standesbeamte,d amals also noch jung, gestürzt ist, als Dtld. endlich zuließ, daß jeder seinen Namen behält, wie es in vielen anderen Ländern, u.a. auch DK, längst üblich war.
Das war für ihn unvorstellbare Anarchie!
Es scheint aber, als wüßten die Behördne zumindest,daß die spanische und spanischeverwandte Namensgebung anders als die deutsche ist und als ob sie da mehr akzeptieren.
Dänischen Zwischennamen anerkennen zu lassen ist wohl immer nochein Kampf, den wir aufgrnud anderer Kämpfe gar nicht erst aufgenommen haben --- ich kenne aber etliche,die darüber graue Haare bekamen.

Gruß Ursel, DK

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von Malefizz am 06.10.2016, 11:44 Uhr

"...öfter falsche Infos bekommen, z.B. Familienzusammenführung gibts nur bei Verheirateten (nicht zum Kind), ausländischer Führerschein ungültig - ein neuer, deutscher muss gemacht werden, Namensführung nach arg. Recht geht nicht, wenn das Kind in Deutschland geboren ist."

Ich bin nicht ganz sicher, wie du das meinst, aber die Sache mit dem deutschen Führerschein für Drittstaater ist (nach sechs Monaten der Erlangung eines Wonsitzes in D) definitiv korrekt:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-in-der-bundesrepublik-deutschland.html?nn=58398#doc21710bodyText6

https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/andere-staaten/default.aspx?ComponentId=103847&SourcePageId=48368

Was die Familienzusammenführung betrifft, geht die selbstverständlich auch zum deutschen, minderjährigen Kind, und die Namensführung kann frei gewählt werden, nach welchem Land sie sich richten soll, auch wenn das Kind in D geboren wird, da ja auch der ausländischen Abstammung Rechnung getragen wird (die Kinder sind ja heutzutage fast automatisch und legale Doppelstaatler).

Aber natürlich hast du Recht! Man muss informiert sein über seine Rechte, und genau das tut ja die AP, sich informieren...

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von DK-Ursel am 06.10.2016, 12:19 Uhr

Hej nochmal!

"
Aber natürlich hast du Recht! Man muss informiert sein über seine Rechte, und genau das tut ja die AP, sich informieren..."

Das Problem ist natürlich, daß man sich eigentlich gern und sicher bei den richtigen (offiziellen, zuständigen) Stellen (und nicht in Internetforen) informieren will - genau das geht aber oft schief, denn die Behörden sind viel zu oft (buchstäblich) "grenzenlos" ahnunglos.
Ich kann mit Fug und Recht behaupten, daß wir entweder keine Familie oder an eniem völlig anderen Wohnort in einem anderen Land wären,wenn wir uns nicht - meistens in Originalgesetzestexten - schlaugemacht hätten.
Ich habe oft mit Schaudern daran gedacht, wie es uns ergangen wäre mit derselben problematik, aber als der Sprache weniger mächtige, Gesetzestext-/ Internetrecherchentechnik weniger bewanderte Ausländer gewesen wären!
Da vertraut man den Behörden ja noch mehr - bzw. ist ihnen eben ausgeliefert.
Wenn die es nicht (richtig) wissen - wer dann?

Gruß Ursel, DK

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von luvi am 06.10.2016, 17:00 Uhr

Hallo,

Auch ich habe zunächst den Behörden (Botschaft) vertraut, aber ich hätte es so machen sollen, wie man mir im Internetforum empfohlen hatte. Naja, nachher ist man immer schlauer.

Wegen Führerschein:
Ein ausländischer Führerschein ist zunächst 6 Monate in Deutschland gültig. Damit er weiterhin gültig ist, muss er umgeschrieben werden Je nach Ursprungsland ist das auf verschiedenen Wege möglich. Entweder man kommt sofort einen deutschen Führerschein, oder man muss die praktische oder theoretische Prüfung ider beides machen. Aber man muss keine Stunden nehmen. Ist aber zu empfehlen wegen der Prüfung .Für die deutsche Probezeit des Führerscheins wird der Zeitraum angerechnet, in dem man den anderen schon hatte, d.h. wenn man den ausländischen schon mindestens 2 Jahre hat, bekommt man keine Probezeit mehr.

Auch im Internet kursieren viele falsche Infos. Es ist schwer, die richtigen von den falschen zu unterscheiden.

LG luvi

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von Malefizz am 06.10.2016, 20:18 Uhr

Je nachdem haben Behörden oft auch nicht das Interesse, effektiv zu helfen. Sonst gäbe es ja (zumindest in D) nicht Wege wie die Dienstaufsichtsbeschwerde oder die Verwaltungsklage... Ich habe mich damals (wie heute) im Internet informiert, und wusste genau deshalb sehr gut Bescheid, um mir kein X für ein U vormachen zu lassen.

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von Malefizz am 06.10.2016, 20:25 Uhr

Das ist jetzt nun Spezialwissen, dass einem von geschäftstüchtigen Fahrschulen natürlich nicht auf die Nase gebunden wird. Allerdings kann man auch diesbezüglich böse Überraschungen vermeiden, wenn man eben sorgfältig recherchiert/nachhakt.

Wie weiter oben schon gesagt: man muss sich informieren, man muss wissen, wonach man sucht. Die meisten Infos habe ich damals über ein Expat-Forum gefunden, so auch den Weg zum besten Forum für Ausländer in D überhaupt:

www.info4alien.de

Auf behördliche Aussagen habe ich mich am allerwenigsten verlassen. Das lernt man im Ausland.

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von luvi am 06.10.2016, 23:04 Uhr

Hallo Malefiz,

www.info4alien.de ist auch mein Lieblingsforum in Bezug auf auslanderrechtliche Themen. Das kann ich jedem nur empfehlen.

Ja, da hast du Recht, im Ausland lernt man, sich nicht auf Behörden zu verlassen...

Liebe Grüße

Luvi

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Aber um es deutlich zu sagen:

Antwort von DK-Ursel am 06.10.2016, 23:07 Uhr

"im Ausland lernt man, sich nicht auf Behörden zu verlassen..."

Das ist nicht nur oder überhaupt so, weil die ausländischen Behörden / Behörden im Ausland keinen Bescheid wissen, sondern auch, weil die deutschen nicht Bescheid wissen!

Gruß Ursel, DK

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von luvi am 07.10.2016, 21:00 Uhr

Hallo DK-Ursel,

Ich wollte damit auch nicht sagen, dass die Deutschen Behörden Bescheid wissen, sondern ich bin, seit dem ich im Ausland war, viel kritischer bei Aussagen von Behörden, verlasse mich nicht mehr darauf, was mir gesagt wird.

Ich habe im Ausland erlebt,dass Behörden falsche Auskünfte geben, auch deutsche.

Ich glaube, man wird allgemein kritischer, wenn man im Ausland lebt/gelebt hat oder viel mit anderen Kulturen zu tun hat, hinterfragt viel mehr, sieht viel mehr Wege und Möglichkeiten, wie was gemacht werden kann. Durch die Konfrontation mit einer anderen Kultur beginnt man eigenes Handeln zu überdenken, Automatismen funktionieren nicht mehr.

Aber das hat jetzt mit dem eigentlichen Thema nun überhaupt nichts mehr zu tun.
Tut mir leid, dass ich deinen Thread mißbraucht habe.

LG luvi

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von DK-Ursel am 07.10.2016, 22:59 Uhr

Hej Luvi - ich weiß schon, was Du meinst.
Ich hatte nur ein bißchen Sorge, es klänge so, als seien nur die ausländischen behörden nicht in der lage, einem die richtigen Antworten zu geben.
Das galt bei uns für DK, Dtld. und GB - aber das reichte dann wirklich auch!

ja, für Menschen,d ie im Ausland gelebt haben, ist viel selbstverständlicher, daß anderswo andere Regeln gelten und daß andere Länder manches anfers machen --- und es auch funktioniert-.
Bei dem Namensding erinnere ich mch an den jungen, damals mit mir gleichaltrigen Standesbeamten, der zu mir sagte, es bräche doch Chaos aus, wenn alle ihren Namen behielten.
Daß meine span .Klassenkameradin dies längst sogar in Dtld. getan hatte - noch bevor Spanein in der EU war, und daß DK immerhin bei sich im Land so eine Namensgesetztegebung hatte, ohne daß da Chaos ausbrach., interessierte ihn nicht, verstand er nicht.
Der muß durchgedreht sein, als es dann auch in Dtld. erlaubt wurde!

Das ist der Punkt, wieso Integration oft so schwer ist:
Die Einheimischen verstehen nicht, daß manches auch anders als in ihrem Land geht, auch parallel und ebenso gut, ohne daß ich sagen will, daß eine Parallelgesellschaft entsteht.
Jetzt komme ich aber auch vom Thema ab - pardon.

Gruß Ursel, DK

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@DK-Ursel

Antwort von Maxikid am 08.10.2016, 14:49 Uhr

Hallo, schleiche mich mal hier rein. Bei meiner Großen war das hier gar kein Problem mit dem Mittelnamen. Wir gesagt, Standesbeamter hast eingetragen. Der wollte die Bedeutung noch nicht einmal wissen. Mein Mann trägt den gleichen Mittelnamen. LG Tanja

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Re: @DK-Ursel

Antwort von DK-Ursel am 08.10.2016, 16:10 Uhr

Hej Maxi!

Deine Kinder si a) kleiner und dann b) in HH gemeldet - Großstadt ist was anderes als damals zu unseren Zeiten Kleinstadt-Provinz..

Ich habe noch die Zeiten erlebt, wo ich (in Dtld., aber nicht HH) das "Aufgebot bestellen" wollte und unverrichteter Dinge trotzig wieder heimging, weil der besagte Standesamt-Mensch mich nicht mal meinen Namen behalten lassen wollte, wo es doch längst in Dk möglich war (und vor allem meine span. Klassenkameradin IN Dtld. dies mit ihrem span. Namen und dem dt. des Ehemannes geschafft hatte.)

Bei der Geburt der Jüngsten sprich, beim Festlegen von Familiennamen etc., hatten wir -leider- sehr ernstzunehmende, existentielle Behördenprobleme, so daß ein Mittelname in beiden Pässen mir absolut als Luxuskampf vorkam.
da hielt ich es ernsthaft mit unserer damaligenpastorin, die angesichts unserer Sorgen zu dem hier durchdie Presse geisternden Fall eines Jungen, der Christophpher mit 2 ph heißen soltle, nur meinte:
"Man muß sich für diese Leuite freuen, dennsie haben wohl keine ernsteren Sorgen. Sonst hättensie für diesen Behördenkrieg keinen Kopf - davon könnt ihr ja ein Lied singen."
So war es.
Und so kam es denn, daß meine Töchter in DK eben anders heißen als in Dtld. - bislang lebens ie auch gut damit.

Vielleichth ätte ichansonsten für den einheitlichen, "richtigen" Namen mit meinem Mann zusammen gestritten - aber damals hatten wir eben wirklich wichtigere Sorgen durchzukämpfen.

Gruß Ursel, DK

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Re: @DK-Ursel

Antwort von Maxikid am 08.10.2016, 16:41 Uhr

Hallo, haben Deine Kinder 2 Ausweise? LG maxikid

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Re: @DK-Ursel

Antwort von Maxikid am 08.10.2016, 16:46 Uhr

Hi Ursel, di schriebst ja oben, es wäre immer noch ein Kampf. Dann hat das Alter von meinen Kinder ja keine Rolle. Und ein anderer Beamter hätte anders entscheiden können. Mein Mann hart auch schon große Probleme mit der doppelten Staatsbürgerschaft. Er musste beweisen, dass er sich deutscher ist. Die in Berlin stellten sie da richtig quer...

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Re: @DK-Ursel

Antwort von DK-Ursel am 08.10.2016, 20:48 Uhr

Hej Maxi!

Natürlich muß man manchmal belegen (können), daß man das eine oder andere ist - dafür hat man ja gff. 2 Pässe, Geburtsurkunden, in Dtld. sogar Abstammungsurkunde.
Aber dann siehst Du ja, daß bei Behörden eben alles schwierig ist, sogar damit.
hat Dein Mann die dt. und die dä, Staatsbürgerschaft durch Abstammung?

Welche meine Pässe (u.a.) Töchter heute haben, weiß ich nicht, sie sind erwachsen und für sich selbst verantwortlich.
Aber 2 Staatsbürgerschaften - 2 Pässe - wieso ist das so erstaunlich?

Als meine Kinder einen Familiennamen für Dtld. brauchten, weil wir heirateten, war ein Zwischenname nur mit dickem Kampf möglich, .wenn überhaupt.
Da macht sich das Alter der Kinder sicher bemerkbar, denn irgendwann hat sich eben auch in die letzten Stuben rumgesprochen, daß sich da was geänder hat.
(Dann kann das zwar auch schon wieder veraltet sein, aber das steht auf einem anderen Blatt.)

Wer wirklich kompetent war, war die Dame im Konsulat Aabenraa am Telefon (habe ich ihrem Chef auch mal gesagt, als ich dort was persönlich regeln mußte - der schaute ganz verwirrt), aber das Konsulat ist kja leider geschlossen.
Wo die Dame abgeblieben ist, weiß ich leider nicht, aber die wußte Bescheid udn war auch superfreundlich.

Bist Du Dir bewußt, daß Eure Kinder die dän. Staatsbürgerschaft nach dem - ich glaube - 23. Lj. verlieren können,wenn sie dann nichts unternommen haben, um sie zu behalten?
(Es sei denn, bis dahin ändert sich noch was, aber wenn man sieht, wielange es mit der dopp. Staatsbürgerschaft dauerte, zweifle ich daran.)

Gruß Ursel, DK

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Re: Chilenisch- deutsche Namensgebung

Antwort von azenclu am 18.10.2016, 10:10 Uhr

Hallo!
Es geht sowohl als auch. Informiere dich beim Amt aber auch bei der chilenischen Botschaft.
Unsere Kinder haben Doppelnachnamen, nach argentinischem Recht. Zuerst Papas Name und dann meinen Name. So hatten wir das damals ausgelost und ich habe verloren. Klingt aber gut :). Da beide Namen aber Deutsch sind haben wir keine großen Probleme im Alltag, nur dass die meisten denken dass ich auch einen Doppelname habe.. und meinen Mann nur einen. Das nervt mich immer wieder, als dürfte ich nicht nur meinen Name haben... Zu meinem Mann sagen Sie Herr F und zu mir Frau FZ. Ich weise immer freundlich daraufhin dass ich nur Frau Z heisse. Oder manche schreiben den Name mit Bindestrich. Und ja, die Behörden sind nicht immer gut informiert, Das gilt sowohl für Deutschland als auch für den Ausland. Wir finden es toll, dass die Kinder die Namen vom Mama und Papa haben dürfen.
VG

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