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Geschrieben von mutti6 am 01.10.2016, 21:28 Uhr

Abgabe einer Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern

Aus aktuellem Anlass: Die Kinder einer Freundin sind türkisch-deutsch ab Geburt, hatten keine Wahl, da ein Elternteil türkisch und eins deutsch.
Leider sind die Kinder noch nicht volljährig, sich aber der Vorgänge in der Türkei bewußt und möchten die türkische Staatsbürgerschaft lieber heute als morgen abgeben. Sie leben in Deutschland und sind hier voll sozialisiert.
Das türkische Konsulat ist leider nicht behilflich, gibt Auskünfte nur in Türkisch, leider sprechen die Kinder und die Mutter wenig türkisch, der Vater ist gegen die Abgabe der türkischen Staatsbürgerschaft und hilft auch nicht, um an Informationen zu kommen.
Über Freunde und Bekannte konnten schon einige Informationen zusammen getragen werden, aber das ist alles nur Halbwissen, Müssen die Kinder jetzt warten, bis sie volljährig sind und selber unterschreiben können? Welche Unterlagen werden gebraucht? Kann gegen den Vater gerichtlich vorgegangen werden, da er aktuell eine Unterschrift verweigern würde.
Wir kommen hier nicht wirklich weiter, vielleicht hat jemand genauere Informationen.

 
9 Antworten:

Re: Abgabe einer Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern

Antwort von DK-Ursel am 01.10.2016, 21:36 Uhr

Hej!

Ich vermute mal, daß sie, da noch nicht vollj., eben die Erlauibnis bei der Erzeihungsberechtigten brauchen, vor allem sicher die dessen, dessen Staatsbürgerschaft abgegeben werden soll.
Onb man das wirklich kann, ist mir nicht bekannt - ich möchte es bezweifeln.
Reine Unzufriedenheit mit den politischen Zuständen in dem einen Land werden kaum genügen.
Ich kenne eine Deutsche, die vor einigen Jahren die dän. Staatsbürgerschaft angenommen hat. das war, bevor man auch die alte Staatsbürgerschaft behalten durfte, wenn man die dänsiche annahm.
Siemußte auchfür ihre damals minderjährigen Kinder unterschreiben, daß diese auch ncht mehr Deutsche seien.
Von daher also:
Ohne Eltern geht da nichts.

Was ich aber ansonsten icht verstehe:
Man ist doch nie mit allen Dingen in seinem Heimatland einverstanden, viele Menschen fliehen ja geradezu vor politischen Mißständen, - deshalb gebe ich doch nicht menie Staatsbürgerschaft auf?
Menie Töchter sind auch Deutsche - aber wenn sie nicht wollen, nehmen sie das eben gar nicht zur Kenntnis und gut ist.
Welche Nachteile entstünden den Kindern denn durch die türkische Staatsbürgerschaft?
Ich sehe da Nachteile beim Abgeben,denn dann wird es irgendwann, wenn sie vielleicht doch Familie oder einfach nur auf den Spurender Geschichte wandeln wollen, Visum und pipapo - das muß ja nicht sein.

Aber wie gesagt, ich glaube zwar nicht, daß sie das schaffen werden, sehe auch keinen Grund dafür, aber rechtilch bewandert bin ich da nicht; da kann wohl wirklich nur die türkische Behörde helfen, denn wer kennt sich sonst so gut und gesetzlich haltbar in türkischer Staatsbürgerkunder aus? Hier wohl kaum jemand?

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Re: Abgabe einer Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern

Antwort von mutti6 am 02.10.2016, 9:01 Uhr

Doppelstaatlichkeit ist ein Deutschland verboten, wollen die Kinder mal im Staatsdienst arbeiten, gibt es Probleme. Den Jungen droht Militärdienst in der Türkei, das ist kein Pappenstil, und die Kinder wurden ja nicht gefragt, ob sie die Staatsbürgerschaft haben wollen, kennen die Türkei nur aus kurzen Urlauben, bei Urlauben in der Türkei können aufgrund der aktuellen Situation theoretisch Probleme bei der Ausreise entstehen.
Also keine Urlaube mehr, bis dich entweder die SItuation bessert oder oder die Staatsbürgerschaft abgegeben wurde.
Im Falle eines Falles würde Deutschland nicht eingreifen, wenn bei einem Aufenthalt in der Türkei Probleme entstehen, da die Kinder zwar deutsch sind, aber auch türkisch, damit fühlt sich Deutschland nicht zuständig.

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Re: Abgabe einer Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern

Antwort von luvi am 02.10.2016, 9:44 Uhr

Hallo,
Wenn Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit geboren werden, ist Doppelstaatsangehörigkeit nicht verboten. Sie müssen sich auch nicht für eine entscheiden.

Was ich tatsächlich als problematisch sehe bei der jetzigen Situation, ist der Militärdienst.
Da würd ich auch versuchen, aus der Staatsbürgerschaft entlassen zu werden. Ich vermute, das geht ohne Zustimmung der Eltern erst ab 18, je nach türkischen Recht evtl auch erst später.

Ich hab ein Forum für auslanderrechtliche Themen entdeckt. Die haben mir schon oft weiter geholfen. Allerdings geht's um deutsche Themen, aber vielleicht kennt sich jemand aus.

www.info4alien.de

LG
Luvi

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Re: Abgabe einer Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern

Antwort von mutti6 am 02.10.2016, 9:55 Uhr

Danke für den Tipp, werde da mal gucken.

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Re: Abgabe einer Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern

Antwort von DK-Ursel am 02.10.2016, 11:02 Uhr

Hej!

Ich weiß zwar von etlichen Staaten, wie es da mit der Doppelstaatigkeit ist, aber nicht soooo genau mit der Türkei. (Immerhin hat auch DK die Doppelstaatigkeit bei Annahme einer e. letzten November zugelassen! -- Durch Abstammung war sie allerdings auch hier immer unumstritten.
Löeider kursieren da die tollsten gerüchte, sogar bezogen auf Dtld., und keiner, der sichernsthaft mit dem Thema befaßt, würde behaupten, alle Varianten aller Länder sicher zu kennen.

Denn: Das kann in jedem Land anders, in der EU ist es wohl ziemlich einheitlich, aber die Türkeit...)
Da aber inzwischen in Dtld. ja etliche Türken wohl auch die dt. Staatsbürgerschaft (angenommen) haben, kann es gut sein, daß auch eine solche Doppelstaatigkeit zugelassen ist.
Und türkisch-EU-Ehen dürfte es ja reichlich geben, somit auch Kinder, die automatisch doppelstaatig sind.
Daß sie nicht gefragt wurden, ob sie aucht ürkisch sein woltlen - naja, das wird ein Kidn wohl nie - da könnte man argunmentieren, ein Kind mit 2 dt. Eltern könnte sich ja auchwünschen, lieber Engländer oderFranzose zu sein - was für ein Argument!
Deutsche hätten sich nachd emkrieg auch oft gern eine andereStaatsbürgerschaft gewünscht, aber so ist das leben:
Man hat die Edie man hat, man hat die Staatszugehörigkeit, die man (dadurch) hat.
Das ist für alle Kinder so und kein türkisches Problem.
Kann man eins machen, wenn man will - muß man aber nicht.

Was Reisen in dieTürkei angeht, so kann man die ja lassen.
Wenn die Kinder bereits jetzt eine so negative Einstellung zum Regime haben, daß sie sogar die Abgabe der Staatsbürgerschaft in Erwägung ziehen (die übrigens nicht revidierbar ist, daher iste s sinnvoll, erstmal zu warten!), werdens ie wohl kaum Urlaub dort machen wollen - es gibt ja auch noch andereReiseziele.

Der Militärdioenst ist in der Tat ein Problem, das sich so manchem mit doppelter Staatsbürgerschaft stellt - da würde ich in der t+ürk. Botschaft, aber auch durchaus mal andere Türken fragen, ob die alle wirklich zum Militärdienst rangezogen wurden.
Schließlich leben inzwischen ja genügen auch junge Türken in diesem Alter in Dtld. oder der gesamten EU.
Evtl. kann da auchdie dt. Botschaft Auskunft geben,wie man das umschifft.

Eine Mailingliste gab es zumindest vor einiger zeit, falls sie noch besteht, kannst Du da sicher auch kompetente Auskunft bekommen:
Damals jedenfalls geleitet von Ariane, die auch sehr aktiv in anderen bilingualen Bereichen ist/war.

"fuer Mehrstaatigkeit als solche: "meine" zweipaesse ->

http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/ [nix mit IDA zu tun *s* und
oeffentlich lesbar so YahooID vorhanden]"


Gruß Ursel, DK

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Nachtrag:

Antwort von DK-Ursel am 02.10.2016, 11:17 Uhr

Mein historisch-politisch mehr bewanderter Mann erklärte mir soeben, daß es u.a. auch den Türken in Dtld. zu verdanken ist, daß wir irgendwann eine Lockerung des Gesetzes zur Doppelstaatigkeit bekamen (muß in den 70ern, frühen 80ern gewesen sein...)
Denn die Türken, die schon sehr lange in Dtld. gelebt hatten, wollten logischerweise auch die dt. Staatsbürgerschaft annehmen, konnten dies aber eben nur unter Verlust der türkischen.
Die aber wollten sie nicht gern verlieren, weil es in der Türkei unmöglich ist, Grundbesitz zu erweben, wenn man nicht die türkische Staatsbürgerschaft hat - und viele Türken waren ja durchaus in der "Gefahr", irgendwann mal ein Haus o.ä. von ihren Eltern zu erben, obwohl sie lange im Ausland gelebt hatten. dafür aber brauchten sie die türkische Staatsbürgerschaft.
Ich vermute mal - wohlgemerkt, vermute, Behauptungen stelle ich in diesen Fragen nicht gern auf, wenn ich es nicht 100% sicher weiß, denn dasThema ist nun mal von Land zu Land bverschieden - daß das heute noch so ist.
Und genau darum ist Dtld. dann mit dem neuen Gesetz nicht nur uns allen, sondern vor allem auch den vielen Türken entgegengekommen.

Dies sind die Gründe für die Doppelstaatigkeit, daß es sie gibt, kann sich jeder ausrechnen, der sich etwas mit dem Thema befaßt und u.a. AUCH die genauen dt. (!) Vorschriften kennt.

Übrigens meint mein Mann, es sei eben superschwer, die türkische Staatsbürgerschaft abzugeben, und natürlich geht das, wie bereits geschrieben, nicht bei dt. Institutionen o.ä., sondern bei der Türkei und ihren Vertretungen, persönlich.

Das Beispiel mit dem Grundbesitz zeigt jedoch, daß an dem Thema oft weitaus mehr hängt, als Lieschen Müller oder nicht erwachsene Kinder sich für den Augenblick vorstellen können.

Wie gesagt, mit HInblick auf den Wehrdienst würde ich mich schlaumachen, aber ansonsten würde ich die staatsbürgerschaft "ruhgen" lassen - man muß ja nicht dauernd seinen türkischen Paß vorzeigen, wenn man auch als Deutscher reisen kann...

Gruß Ursel, DK

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Re: Militärdienst

Antwort von Aprilbaby am 02.10.2016, 14:27 Uhr

Da der Junge seinen ständigen Wohnsitz ausserhalb der Türkei hat, kann er sich in der türkischen Botschaft vom Militärdienst befreien lassen - das Formular muss er mit seinem Ausweis mit sich führen. Es ist auch immer nur befristet ausgestellt und muss immer wieder neu beantragt werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem er kein Türke mehr ist oder er zu alt für den Militärdienst in der Türkei ist. Außerdem sollte er Fristen einhalten, wie lange er sich am Stück in der Türkei aufhalten darf, ohne eingezogen zu werden oder doch der Fahnenflucht beschuldigt zu werden (trotz Rückstellung).

Viel Glück

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Re: Abgabe einer Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern

Antwort von germanit1 am 02.10.2016, 16:58 Uhr

Gibt es denn keine tuerkische Gemeinde, wo sie sich erkundigen koennen?

Mich haetten sie in D im Staatsdienst auch mit doppelter Staatsangehoerigkeit genommen. Da wuerde ich mich auch mal genau erkundigen.

Die Abgabe der Staatsbuergerschaft ist auch nicht unbedingt kostenlos.

Eine verlorene Staatsangehoerigkeit kann man auch neu beantragen. Nur muss man bestimmte Voraussetzungen erfuellen und kostenlos ist das auch nicht.

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Re: Abgabe einer Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern

Antwort von efuma am 02.10.2016, 19:41 Uhr

Wir haben hier eine ähnliche Situation. Die Kinder sind noch etwas jünger, aber auch hier droht der Militärdienst.
Befreien lassen geht definitiv nicht, man kann sich, wenn man gut betucht ist, freikaufen oder man macht den Militärdienst, Man kann ihn aufschieben, aber irgendwann muss er gemacht werden. Seit der Aufhebung der Wehrpflicht in Deutschland kann man dem auch nicht entgehen, wenn man in Deutschland Militärdienst macht.
Und Besuche ich die Türkei lassen, ist einfacher gesagt als getan. Die Großeltern können sich nicht einfach ins Flugzeug setzen und nach Deutschland kommen, um die Kinder zu sehen, das heißt, wenn die Kinder nicht in die Türkei fliegen, sehen sie die Großeltern evtl. jahrelang nicht mehr, und wenn der schwerkranke Opa stirbt, können sie nicht mal zur Beerdigung.
Meine Kinder sind inzwischen soweit, dass sie sagen, wenn sie 18 sind, führt ihr erster Weg zum Konsulat, damit sie den Doppelpass los werden. Zu erben gibt es in der Türkei nichts, wozu also den türkischen Pass.

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