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Geschrieben von Jane und 3 am 20.10.2011, 22:59 Uhr

Pflegegeld

Hallo, ich hab mal eine Frage zum Pflegegeld. Meine Bekannte hat einen Sohn mit Pflegestufe II. Er geht für tgl. 8 h in einen heilpädagogischen Kindergarten. Sie bekommt von der Kasse aber nur 53,00 Euro ausgezahlt, sie würden den Kindergarten anrechnen. Hab leider den Bescheid noch nicht gesehen, also nur ihre Aussage dazu. Das verwundert mich allerdings sehr, denn ich habe immer das volle Pflegegeld für meinen Sohn (der ist mittlerweile schon bald 19 und wohnt im betreuten Wohnen) ausgezahlt bekommen, egal ob damals Kindergarten und später Schule. Nur wenn wir in der Klinik waren, länger als 28 Tage wurde eingestellt. Ausserdem ist es ja immer noch so dass der Tag 24 Stunden hat, sie also ohnehin 16 Stunden tgl und die Wochenenden pflegt. Hat sich da was an den gesetzlichen Bestimmungen geändert oder macht da die Kasse was falsch? Kann mir da vielleicht wer helfen und ne Auskunft geben? Vielen Dank schonmal

 
5 Antworten:

Re: Pflegegeld

Antwort von 4hamänner am 20.10.2011, 23:21 Uhr

Also das einzige was ich mir vorstellen kann, wäre dass sie arbeitet? Da gibt es Grenzen.

Heilpädagogiwcher Kiga o.ä. hat keinen Einfluss auf die Auszahlung vom Pflegegekd.

Sie sollte sich an die Lebenshilfe, Diakonie oder Carits wenden. Evt. geht auch das SPZ. Und sich da mal beraten lassen.

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Re: Pflegegeld

Antwort von Schnecke3 am 21.10.2011, 8:00 Uhr

Hallo,
nein, Pfegegeld wird nicht gekürzt, wenn das Kind in einen HPK geht.
Problem könnte bei deiner Freundin sein, dass der Kindergarten über 8 h am Tag geht, das ist für einen HPK eher ungewöhnlich.
Von der Verhinderungspflege weiß ich, dass das Pfleggeld um 1/28 pro Tag gekürzt wird, wenn man sie für länger als 1h 59 min (also ab 8h täglich) in Anspruch nimmt. Vielleicht macht das die Kasse bei deiner Freundin analog? Ob das rechtens wäre, weiß ich aber nicht! Da muss sie sich mal erkundigen, bei der Lebenshilfe kann man sich z.B. beraten lassen. Oder mal im Kiga fragen, wenn es daran liegt, müssten die das von anderen Eltern schon kennen.
Arbeiten dürfte eigentlich nur Einfluss auf die Beiträge zur Rentenversicherung haben und nicht auf die Höhe des Pflegegeldes.
Gruß,
Katja

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Sorry..

Antwort von Schnecke3 am 21.10.2011, 8:44 Uhr

ich meinte natürlich 7h59min...

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Re: Pflegegeld

Antwort von sisiro am 21.10.2011, 10:12 Uhr

Hallo,

ich sehe die Situation wie folgt:

Wenn das Kind 8 Stunden anderswo betreut (und dann natürlich auch dort pflegetechnisch betreut wird), wird das Geld gekürzt. Ist ja auch richtig so, weil deine Freundin in der Zeit die Pflege nicht vornimmt.

Von 24 Stunden darfst Du nicht ausgehen, weil er nur Pflegestufe II hat. Ein Pflegeaufwand NACHTS würde Pflegestufe III ergeben. Also rechnet man ca. 14 Stunden Pflege (10 Stunden Schlaf). Von diesen 14 Stunden ist der Sohn deiner Freundin 8 Stunden im Kiga, eigentlich den Hauptteil der Zeit, denn abends wird ja nicht mehr so viel laufen. Erfahrungsgemäß holt sie ihn dann wahrscheinlich gegen 16.00 Uhr ab. Dann wird gegen 18 Uhr gegessen und spätestens um 19/20 Uhr geht der Kleine dann zu Bett. Das wäre dann eigentlich nur ca. 4 Stunden, die sie mit ihm zusammen verbringt.

Ich würde bei der Krankenkasse anrufen und mir das aufschlüsseln lassen, warum sie das Pflegegeld so aufteilen. Mit dieser Berechung würde ich mich an den Sozialen Dienst (in jedem krankenhaus) wenden und es dort prüfen lassen.

Lieben Gruß
Paulina

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Re: Pflegegeld

Antwort von angel1977 am 26.10.2011, 21:25 Uhr

Hallo,.
die Kürzung des Pflegegeldes ist nicht rechtens.
Unser Sohn (PS 3) ging damals in einen HPK über 8 std.inkl.Fahrtzeit.Das Pflegeld wurde nie gekürzt und das ist auch nicht rechtens da die Pflege ja trotz allem im KiGa durchgeführt werden muß und nicht wegfällt.Es ist nicht massgeblich wer die Pflege durchführt.
LG Anna

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