Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Sun06 am 01.04.2019, 9:02 Uhr

Entlastungsbetrag

Guten Morgen
Ich brauche eure Hilfe

Ich habe zwei Kinder mit Pflegestufe.

Über Kleinanzeigen habe ich eine nette Dame gefunden die seit letzten Jahr kommt und mal die Kinder nimmt.

Jetzt möchte sie mir den Stundenzettel damit ich ihn einreichen kann nicht unterschreiben.
Sie meinte dies wäre Schwarzarbeit und sie könnte angezeigt werden.
Hat Sie recht?
Bei der Krankenkasse habe ich telefonisch noch niemand erreicht.
Könnt ihr mir helfen?
Bin ganz geknickt ....
Danke schon mal!

 
7 Antworten:

Re: Entlastungsbetrag

Antwort von Schnecke3 am 01.04.2019, 11:12 Uhr

Hallo,
hmmm, vermutlich hättet ihr das vorher klären müssen. Hattest du ihr nicht gesagt, dass du die Betreuung über die KK abrechnen willst?
Arbeitet sie denn? Dann muss sie das Geld, dass sie von euch bekommt, wohl schon angeben. Als Studentin könnte sie auch einen gewissen Betrag dazuverdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. SteIn den meisten Bundesländern kann man auch nur die Verhinderungspflege so privat abrechnen und nicht den Entlastungsbetrag von 125 €.
Leider kann ich dir da nicht wirklich weiterhelfen, wie das ist mit dem Versteuern müssen, Versicherungen usw. ist. Wir haben unsere Betreuungskräfte über einen Familienentlastenden Dienst und die Formalitäten werden über diesen geregelt (soweit ichb weiß, haben sie dort einen Minijob, Steuern müssen sie wohl als Studenten nicht zahlen).
Kennst du Rehakids? Dann könntest du da mal nachfragen, ob und wann eine Betreuungsperson das Geld aus der Verhinderungspflege/dem Entalstungsbetrag versteuern muss.Da gibt es wohl bestimmte Bedinungen, wo das Geld nicht versteuert werden musss. Du kannst dort auch nal in den alten Beiträgen suchen, die Frage wird öfter gestellt!
Hoffentlich findet ihr eine Lösung! Interessant finde ich, dass es dieser Frau wohl schon die ganze Zeit bewusst war, dass sie schwarz arbeitet (bzw. dies gedacht hat, falls sie sich täuscht)...
Viele Grüße
Katja

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Re: Entlastungsbetrag

Antwort von Flirrengel am 02.04.2019, 17:47 Uhr

Wenn Du Sie bis jetzt beschäftigt und auch bezahlt hast, ohne irgendeinen Familiendienst dahinter, der sie angemeldet und versichert hat und Du selber hast sie auch nicht versichert und als z.B. als geringfügige Beschäftigte angemeldet, dann würde ich lieber mal ganz leise sein....und froh sein, dass bis jetzt nichts passiert ist. Dann müsstest Du Dich ab jetzt erkundigen, wie, wo Du das für diese Frau alles "offiziell" machen kannst.
Bedenke, auch wenn sie nicht steuerpflichtig wäre, dann müsst ihr doch gucken, dass sie, falls etwas passiert Haftpflichtversichert ist! Was ist mit Krankenkassen-, Pflegekassen-, und Rentengeldabgaben?
Entweder, lässt Du das über einen familienentlastenden Dienst, bzw. Stelle laufen, der diese Frau dann zu ihren Mitarbeitern nimmt - und mit ihr abrechnet, oder Du musst sie wahrscheinlich auf Minijob-Basis anstellen..........oder sie muss selbstständig als Honorarkraft auftreten, sich selbst Haftpflicht versichern, alles ordnungsgemäß anmelden, alles gegenüber dem Finanzamt angeben..........

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Re: Entlastungsbetrag

Antwort von Sille74 am 02.04.2019, 18:44 Uhr

Im Normalfall muss die Leistung von einem anerkannten Anbieter erbracht werden, was blöd ist, da es längst nicht genügend solche Angebote gibt. Seine privat aufgetane Putzfrau kann man leider im absoluten Normalfall nicht abrechen, selbst, wenn sie korrekt angemeldet ist.

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Re: Entlastungsbetrag

Antwort von Sun06 am 03.04.2019, 6:06 Uhr

Guten Morgen!
Ich habe mit der K.K. gesprochen,
Den Entlastungsbetrag können wir nicht nutzen.
Allerdings können wir einige Stunden als Verhinderungspflege abrechnen.
Dies ist Pflegegeld und man muss dies auch nicht versteuern.
Danke für eure Antworten!

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???

Antwort von Ellert am 03.04.2019, 6:27 Uhr

huhu

wenn Du sie bezahlst ( was ich vermute) muss sie Dir das auch quittieren
egal ob sie das anmeldet oder nicht.
Verhinderungspflege bekommt man nur mit dem Zettel erstattet
das machen oft Studenten und davon muss man keine Steuer zahlen

dagmar

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genau so ist es

Antwort von Ellert am 03.04.2019, 6:28 Uhr

Verhinderungspflege geht
die 125.- nur dann wenn Deine Kasse das so anbietet
sonst musst Du einen Pflegedienst vor Ort nutzen.

dagmar

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Re: Entlastungsbetrag

Antwort von Himbeere90 am 04.04.2019, 17:55 Uhr

Eben. Rechne es als Verhinderungspflege ab und da muss man gar nix anmelden. Natürlich muss sie es als Einkommen angeben, mehr nicht. Diese Verhinderungspflege gilt allerdings nicht für Haushaltshilfen!

Alternativ kann sie sich auch nur für euch bei einem FuD oder ähnlichem anmelden und es dann über den Entlastungsbetrag abrechnen lassen. Das geht auch, habe es schon so gemacht.

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