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Geschrieben von Ami80 am 07.08.2011, 22:49 Uhr

was passiert in so einem fall?

Hallo,

heute waren wir bei echt üblem wetter auf deutschlands autobahnen unterwegs. es ist echt der wahnsinn wie manche da autofahren und sich und andere gefährden. so hat der gedanke angefangen und daraus hat sich dann ne frage geformt:
was passiert mit kindern die beide elternteile verlieren? wer sorgt sich um sie? wird da erstmal in der familie umgeschaut ob jemand geeignet ist? wenn ich jetzt schon einen konkreten wusch habe, kann ich das in einem testament festhalten? würde dieses im ernstfall beachtet?
kennt sich da jemand aus?

LG

 
4 Antworten:

Re: was passiert in so einem fall?

Antwort von Bonsai74 am 07.08.2011, 22:55 Uhr

Ich glaube ,das mußt Du notariell festmachen...Falls nichts existiert, entscheidet das Jugendamt...
Die notarielle Geschichte muß, glaub ich, alle fünf Jahre erneuert werden...
Ich habe das nur bei meiner Freundin mitbekommen, die haben das gemacht..
Liebe Grüße

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Re: was passiert in so einem fall?

Antwort von Baby2411 am 07.08.2011, 23:32 Uhr

Hallo!

Wenn alle sorgebrechtigen Personen sterben, dann prüft das Familiengericht einen neuen Vormund. Das kann aber muss nicht die nahe Familie sein. Es ist auch ein Irrglaube, dass automatisch die Großeltern oder Paten künftig für das Kind sorgen werden.

Wenn man einen "Wunsch" hat, sollte man dies in einem Testament festhalten. Es muss handschriftlich sein und muss bei dem "Wunsch-Vormund" hinterlegt werden. Man kann das ganze auch notariell beurkunden lassen, was im zweifelsfall natürlich sicherer ist.

Das Familiengerich berücksichtigt diesen Wunsch normalerweise, nur wenn dringende Gründe dagegen sprechen, wird ein anderer Vormund gesucht.

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Re: was passiert in so einem fall?

Antwort von Lian am 08.08.2011, 11:29 Uhr

Nach Rücksprache mit dem hiesigen Jugendamt hinterlegen wir eine Kopie der notariell beglaubigten Urkunde auch dort.
Ansonsten haben die uns dasselbe gesagt wie Baby2411 geschrieben hat.
Liebe Grüße
Lian

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Re: was passiert in so einem fall?

Antwort von alsame am 08.08.2011, 11:33 Uhr

Ich habe erst neulich beim Jugendamt deswegen nachgefragt. In der Regel wird immer im Umfeld der Familie geschaut und wie der Bezug zu den Kindern ist.
Wenn ihr aber schon jetzt einen konkreten Wunsch habt könnt ihr diesen in einem Brief (letzter Wille) verfassen. Man kann das auch notariell machen, ist aber nicht notwendig. Eine Ausfertigung legt ihr zu euren Unterlagen und eine solltet ihr bei der/den Person/en hinterlegen wo ihr eure Kinder in diesem Fall hingeben würdet. Im Falle eines Falles würde dann zwar trotzdem vom Jugendamt nochmal geprüft werden (falls mittlerweile irgendwelche gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen etc.), aber in der Regel wird dem Wunsch folge geleistet.

alsame

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