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Geschrieben von SweetKiss1 am 02.03.2015, 18:01 Uhr

Sorgerecht

Ich habe das alleinige Sorgerecht und möchte es abhalten aber der Kindsvater will geteiltes Sorgerecht haben was kann ich tun?

 
9 Antworten:

Nix, nada, niente, nüscht...

Antwort von nilo1988 am 02.03.2015, 19:02 Uhr

...zumind. beim deutschen Recht.

Du müsstest ihm nachweisen, dass er nicht fähig ist für das Sorgerecht. Ich gehe davon aus, dass er sein Kind nicht misshandelt oder geistig nicht in der Lage ist.


Ich weiss, wie vorteilhaft es sein kann, wenn man selbst nur "Unterschriftenberechtigt" ist. Bringt aber oft auch Nachteile, weil man teils auch nachweisen muss, dass man das ASR hat.

Spricht denn etwas wirkliches dagegen, dass der KV auch das Sorgerecht hat? Außer, dass es dein Ex ist?

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Re: Nix, nada, niente, nüscht...

Antwort von SweetKiss1 am 02.03.2015, 22:32 Uhr

Baut nur scheiße macht mit Autos mehr Unfälle mit Absicht obwohl es nicht sein Auto ist.
Da will ich mein Kind ihn nicht geben.
Das Problem ist ich kann es ihm nicht nachweisen.

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Wie ist denn der Ist-Zustand?

Antwort von Tinchenbinchen am 03.03.2015, 1:59 Uhr

Wie ist zurzeit alles geregelt?
Gibt es Umgang? Hat er die Vaterschaft anerkannt?
Und was denkst du, was sich bei einem geteilten SR ändern könnte?

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Re: Wie ist denn der Ist-Zustand?

Antwort von SweetKiss1 am 03.03.2015, 2:10 Uhr

Noch sieht er sie sehr oft.
Wie meinst du das was alles zur Zeit geregelt ist?
Ich will mit ihm eigentlich nix mehr zu tun haben weil ich momentan nur noch Hass für ihn empfinde.
Das er sich in meine Erziehung bei der klein ein mischen tut und das will ich nicht.

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Re: Wie ist denn der Ist-Zustand?

Antwort von nilo1988 am 03.03.2015, 7:07 Uhr

Nochmal, DU kannst ihm nicht das Sorgerecht verwehren! "Früher" war es so, dass die KM dem zustimmen musste, das wurde aber geändert. Jeder KV kann nun das gemeinsame Sorgerecht beim JA für sein Kind beantragen.

Mit Sorgerecht ist er aber nicht gleich die Erziehungsperson, denn die bist weiterhin DU, weil eure Tochter bei DIR lebt. Und inwieweit denkst du, dass seine Art der Erziehung Einfluss auf die deinige haben wird? WIE ist denn der Umgang geregelt?

Ist dieses "er baut mit Absicht Unfälle mit Auto's die ihm nicht gehören" Ding auch polizeilich erfasst, oder eine Tratschvermutung im Dorfe?! Und du schreibst von "Hass". Wegen was denn? Könnt ihr euch auf einer erwachsenen Ebene nicht unterhalten und FÜR euer Kind euch zusammen reisen? Evt. solltest du dich an's JA wenden und einer neutralen Person dort deine Bedenken vernünftig äußern. Und dann das Gespräch MIT dem KV und einem Vermittler suchen.

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Re: Wie ist denn der Ist-Zustand?

Antwort von Tinchenbinchen am 03.03.2015, 7:10 Uhr

Habt ihr den Umgang übers Jugendamt regeln lassen?
Hat er dort die Vaterschaft anerkannt?

Wenn er sie sowieso schon regelmäßig sieht, wird sich kaum etwas ändern.
Es ist ja auch nicht so, dass du sie nicht mehr so erziehen kannst, wie du möchtest, wenn er das SR beantragt. Da kann er dir ja gar nicht reinreden, wenn sie bei dir ist.

Dass du Hass für ihn empfindest, ist schade, aber das ändert nichts daran, dass deine Tochter ein Recht auf ihren Vater hat. Da musst du deine persönlichen Gefühle zurückstellen. Die beiden sind nun mal Vater und Tochter und solange er sie nicht misshandelt oder sonstwie willentlich gefährdet, wird er auch das SR bekommen.

Am besten gehst du zum Jugendamt und lässt dich dort beraten.

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Re: Wie ist denn der Ist-Zustand?

Antwort von Mimi_02 am 03.03.2015, 14:13 Uhr

Egal was du für den Vater empfindest - dein Kind hat ein Recht aud den Vater und er auf sein Kind - außer er gefährdet NACHWEISLICH das Kindswohl - sprich er schlägt oder vernachlässigt sie oder ähnliches.
Mal davon abgesehen - selbst wenn du das alleinige Sorgerecht hättest - hat er ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit seinem Kind - den darfst du nicht verwehren.

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Re: Sorgerecht

Antwort von Danyshope am 03.03.2015, 19:19 Uhr

Evtl solltest du erst einmal schauen was du wirklich willst, auch wegen Begrifflichkeiten.

Sorgerecht heißt, er bestimmt mit bei Dingen wie Kindergartenwahl, Kontoeröffnung, Reisepaß, Schulwahl, Operationen, ect. Also "größere" Entscheidungen. Und wenn sich da zB der Vater querstellt, dann klagt man notfalls die Einwilligung per Gericht ein oder besser gesagt läßt sie ersetzen.

Umgang bedeutete, das er sein Kind sieht. das hat aber nichts damit zu tun ob er Sorgerecht hat oder nicht. Umgang haben immer beide Elternteile - ausser ein GERICHT hat es dem jeweiligen Elternteil abgesprochen. Du dürftest da also eh nicht drüber entscheiden. Ihr müsst aber versuchen eine Lösung über das Wie und die Häufigkeit zu finden.

Aufenthaltsbestimmungsrecht regel bei wem das Kind lebt, und wer über die normalen Dinge im Alltag entscheidet.

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Stopp mal...

Antwort von Clivi8 am 03.03.2015, 21:10 Uhr

Du hast gesagt, du hast momentan das alleinige Sorgerecht? Wenn das so ist, brauchst du gar nichts zu unternehmen und es so belassen... wenn der Vater dass geteilte Sorgerecht möchte, soll er sich darum kümmern und es ggf. gerichtlich durchsetzen...

Zu beachten ist, dass das Sorgerecht nichts mit Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Umgang zu tun hat. Er ist der Vater? Wenn ja, steht ihm Umgang mit dem Kind zu, den solltest du auch gewähren, wenn das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet wird. Generell sollte man ein Elterngespräch beim Jugendamt suchen, um sich einfach mal zusammenzusetzen und beraten zu lassen. Wenn das nichts hilft, bleibt nur noch der Gerichtsweg.

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