Geschrieben von dac am 29.07.2009, 12:28 Uhr |
Mutterschaftsgeld
Hallo
ich hoffe jemand kennt sich damit aus??
ich hab ein Frage, vor drei Jahren war ich voll berufstägig mit Steuerklasse 3. Nun bin ich wieder schwanger und sollte wieder Mutterschaftsgeld bekommen. Nun hat mein Ehemann Steuerklasse 3 und ich sollte meine Steuerkarte bei meinem Arbeitgeber abgeben, dass wäre in meinem Fall ja die 5. Wie wird jetzt das Mutterschaftsgeld berechenet. Nach meinem Nettogehalt von damals mit Steuerklasse 3 oder nun die 5. Die Dame von der Lohnbuchhaltung meinte, Mutterschaftsgeld wird nicht versteuert. Meine alte Elternzeit endete am 13.07.2009 ich hätte am 14.07.2009 arbeiten müssen, aber an genau diesem 14.07 begann mein neuer Mutterschutz. Sorry, ein wenig verwirrend und lang. Können Sie mir helfen?
Danke
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Bellamama am 29.07.2009, 13:38 Uhr
Was ich weiss kriegst Du gar nichts du hast ja dieses Jahr nicht gearbeitet und das ist ja die Grundlage fürs Elterngeld.
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von dac am 29.07.2009, 13:43 Uhr
Hallo
das stimmt nicht. Ich bekomme was, da ich ja am 14.07 wieder im Arbeitsverhältnis wieder bin. Allerdings fällt auf diesen Tag der neue Mutterschutz.
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von nidan am 29.07.2009, 14:09 Uhr
Hallo,
ruf bei Deiner Krankenkasse an.
Ich meine Du bekommst bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld (kommt drauf an, was Du früher verdient hast). Aber der Arbeitgeber zahlt nichts drauf. Hättest Du gearbeitet würde der AG bis zum letzten Netto draufzahlen.
Die Steuerklasse ändern bringt jetzt also nichts mehr. (Nur wenn Du auch Arbeitsentgelt bekommen hättest)
LG
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von saarbaby am 30.07.2009, 7:44 Uhr
wenn du jetzt nicht gearbeitet hast, bekommst du den anteil der KK, glaube auch so 13 euro pro Tag.
Das ist dann unabhängig der steuerklasse.
war bei mir auch so, was noch in Elternzeit als ich wieder schwanger wurde bzw. entbunden hatte.
hat auch nichts mit dem arbeitgeber dann zu tun. wie meine vorrednerin schon schrieb, wenn man arbeitet( angemeldet, nciht 400euro-job) zahlt der arbeitgeber dann noch die differenz zum nettogehalt.
arbeitet man nciht, bekommt man nur das von der KK.
lg katja
Mal Hilfe wegen Treppengitter....
Fotos archivieren
Wie geht sie nur mit ihrem Kind um?!
Und eine Frage zum Trockenwerden :-)
Weitere Frage zum Thema Tod - s.u.
Meine Frage an Frau Schuster auch an Euch;-)
Alleine schlafen mit 3,5 jahren...
Evtl. Brille für 3jährigen
Ohren hauen und mit Sand vollstopfen... Hilfe :(