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Geschrieben von dac am 29.07.2009, 12:28 Uhr

Mutterschaftsgeld

Hallo

ich hoffe jemand kennt sich damit aus??
ich hab ein Frage, vor drei Jahren war ich voll berufstägig mit Steuerklasse 3. Nun bin ich wieder schwanger und sollte wieder Mutterschaftsgeld bekommen. Nun hat mein Ehemann Steuerklasse 3 und ich sollte meine Steuerkarte bei meinem Arbeitgeber abgeben, dass wäre in meinem Fall ja die 5. Wie wird jetzt das Mutterschaftsgeld berechenet. Nach meinem Nettogehalt von damals mit Steuerklasse 3 oder nun die 5. Die Dame von der Lohnbuchhaltung meinte, Mutterschaftsgeld wird nicht versteuert. Meine alte Elternzeit endete am 13.07.2009 ich hätte am 14.07.2009 arbeiten müssen, aber an genau diesem 14.07 begann mein neuer Mutterschutz. Sorry, ein wenig verwirrend und lang. Können Sie mir helfen?

Danke

 
4 Antworten:

Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Bellamama am 29.07.2009, 13:38 Uhr

Was ich weiss kriegst Du gar nichts du hast ja dieses Jahr nicht gearbeitet und das ist ja die Grundlage fürs Elterngeld.

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von dac am 29.07.2009, 13:43 Uhr

Hallo

das stimmt nicht. Ich bekomme was, da ich ja am 14.07 wieder im Arbeitsverhältnis wieder bin. Allerdings fällt auf diesen Tag der neue Mutterschutz.

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von nidan am 29.07.2009, 14:09 Uhr

Hallo,

ruf bei Deiner Krankenkasse an.
Ich meine Du bekommst bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld (kommt drauf an, was Du früher verdient hast). Aber der Arbeitgeber zahlt nichts drauf. Hättest Du gearbeitet würde der AG bis zum letzten Netto draufzahlen.
Die Steuerklasse ändern bringt jetzt also nichts mehr. (Nur wenn Du auch Arbeitsentgelt bekommen hättest)

LG

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von saarbaby am 30.07.2009, 7:44 Uhr

wenn du jetzt nicht gearbeitet hast, bekommst du den anteil der KK, glaube auch so 13 euro pro Tag.
Das ist dann unabhängig der steuerklasse.
war bei mir auch so, was noch in Elternzeit als ich wieder schwanger wurde bzw. entbunden hatte.
hat auch nichts mit dem arbeitgeber dann zu tun. wie meine vorrednerin schon schrieb, wenn man arbeitet( angemeldet, nciht 400euro-job) zahlt der arbeitgeber dann noch die differenz zum nettogehalt.
arbeitet man nciht, bekommt man nur das von der KK.


lg katja

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