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Geschrieben von KSLJ+2010 am 26.02.2013, 22:55 Uhr

Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Hallo,

jahrelang wurde in dem Mehfamilienhaus wo wir jetzt wohnen Hunde und Katzen gehalten. Jetzt halten mehrere Mieter Katzen und Hunde im Haus. Daher haben wir extra einen Anwalt gefragt ob wir eien Erlaubnis zur Katzenhaltung haben müssen wenn schon Tiere dieser Art gehalten werden und er meinte wir brauchen keine Erlaubnis da der Vermieter nicht den einen die Katzenhaltung erlauben kann und den anderen das aber verbietet. Es würde gegen den Grundgleichheitssatz? verstossen.

Ausserdem steht im Mietvertrag nur drin das man bei Hundehaltung um Erlaubnis fragen muß, Kleintierhaltung ist erlaubt.

Daher haben wir uns 2 Katzen angeschafft und haben sie jetzt seit 2 1/2 Jahren hier. Da wir eine defekte Klingel hatten und repariert wurde bekam die Hausverwaltung mit das wir Katzen hielten und schrieb uns das wir die abschaffen sollen sonst droht die Kündigung.

Angeblich soll es zur Geruchsbelästigung gekommen sein und es wurde geschrieben das wir 3 Katzen halten obwohl es nur 2 sind, die eine Katze hatten wir nur kurzzeitig zur Urlaubsbetreuung da das wir auch so der hausverwaltung geschrieben haben. Auch die Nachbarn meinten das sie das für eine Schikane der Hausverwaltung halten das es nie zur Geruchsbelästigung kam.

Leider sind wir auch nicht im Mietverein und unsere Hausverwaltung hat hier bei den Nachbarn einen ganz schlechten Ruf.

Bis zum 28.02.2013 sollen wir die Katzen abschaffen und es wurde jetzt eine letzte Abbahnung erteilt.

Habt ihr da ein Tipp wie man da vorgehen kann oder wie unsere Chancen vor Gericht wären. Gibt es dazu schon Urteile bzw. sind Katzen als Kleintiere anzusehen oder kommt das immer auf die Richter an?

 
3 Antworten:

Re: Kommt drauf an...

Antwort von Hexhex am 27.02.2013, 9:47 Uhr

Hallo,

Du musst auf die Aufforderung der Verwaltung reagieren, ob sie nun einen schlechten Ruf hat oder nicht, das ist egal. Ich denke, Ihr habt gute Chancen, die Katzen behalten zu können, wenn Ihr belegen könnt (mit Namen), dass auch andere Mieter Katzen halten. Ganz wichtig ist dabei aber, dass diese Mieter dieselbe Vermieterin haben wir Ihr. Dass es also nicht ein Haus mit Eigentumswohnungen ist, die unterschiedlichen Leuten gehören. Denn jeder Eigentümer kann ja bei der Vermietung selbst vorgeben, ob Tiere gehalten werden dürfen oder nicht. Da ist es egal, wie andere Eigentümer im Haus das bei Vermietung handhaben.

Wenn es aber nur eine einzige Eigentümerin für alle Wohnungen des Hauses gibt, geht es nicht, dass sie Katzen bei den Einen duldet, bei den Anderen nicht. Sprich aber unbedingt die anderen Mieter dieser Frau an, die auch Katzen haben. Vielleicht haben auch sie ein ähnliches Schreiben der Hausverwaltung bekommen und Du weißt das nur nicht?

Fazit: Bevor Du zum Anwalt gehst, müssen zwei Dinge klar sein:
1) Die anderen Katzenhalter haben dieselbe Vermieterin wie Du.
2) Sie haben im Gegensatz zu Dir KEIN Schreiben der Hausverwaltung bekommen.

Ist dies Beides der Fall, solltet Ihr jetzt zu einem Anwalt gehen. Ein erstes Beratungsgespräch ist nicht so teuer. Die Gebühr richtet sich ja immer nach dem Streitwert, und der ist bei zwei Katzen und in einer Mietvertragsangelegenheit nicht hoch. Ihr könnt dabei auch fragen, wie hoch im schlimmsten Fall die Gerichtskosten wären, wenn Ihr verliert (Verlierer trägt die Kosten des gesamten Verfahrens). Das ist in der Regel bei so kleinen Problemen nicht viel.

LG

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Re: Kommt drauf an...

Antwort von KSLJ+2010 am 27.02.2013, 20:20 Uhr

Hallo nochmal,

wir haben alle dieselbe Vermieterin und Hausverwaltung und die anderen haben keinen Brief bekommen.

Unsere Katzen werden nur in der Wohnung gehalten und alle Nachbarn die ich gefragt habe meinten das sie nie Katzengeruch aus unserer Wohnung wahrgenommen haben.

Die Hausverwaltung hat den schlechten Ruf da sie sich um keinerlei Mängel kümmert und alles auf die Mieter abwälzen möchte. Wir haben uns damals mit einem Anwalt gewehrt und haben Recht bekommen. Dann gab es noch den Nachbarn unter uns der sich beschwert hat da sich unser gerade mal 4 Monate Sohn damals mit den Beinchen auf dem Fußboden gestrampelt hat. Da hat die Hausverwaltung auch versucht uns abzumahnen, der Anwalt meinte das Kinderlärm hinzunehmen ist. gerade wenn ein Baby schreit oder in der Wohnung krabbelt kann der Nachbar nichts machen.

Der Mietverein meinte das er keine laufenden Sachen übernimmt, da hätten wir schon drin sein müssen und wenn dann etwas gewesen wäre hätten die etwas machen können.

Daher haben wir jetzt einen Anwalt eingschaltet und der meinte das der Ausgang ungewiss ist.

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Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von Maria85 am 28.02.2013, 15:51 Uhr

Katzen zählen zu den Kleintieren und dürfen IMMER gehalten werden. Die Frage ist nur die Anzahl. Das weiß ich auch nicht genau, wie viele man haben darf. Ich denke aber, es geht um ein normales Maß, also 2 Katzen sind wahrscheinlich noch drin.

Bei Hundehaltung stimmt das. Da geht es nach Mietvertrag, ob erlaubt oder nur mit Nachfrage.

Das, was der Vermieter verlangt, ist nicht zulässig. Allerdings, kommt es zu einer Lärm- oder Geruchsbelästigung durch die Tiere, gibt es wiederum Probleme, aber eigentlich sollte da erst einmal eine Art Abmahnung erfolgen und keine Abschaffung der Tiere. Das ist zu übertrieben. Aber am besten beim Anwalt informieren.

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