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Geschrieben von pommel am 25.02.2009, 9:09 Uhr

Grundbucheintrag wer kennt ich aus ???

Hallo ,
wer kennt sich aus ???
mein Mann steht allein im Grundbuch,was steht mir im Fall eines Falles zu.
Das Haus wurde nach unserer Hochzeit gebaut,den Grundbucheintrag hatte
er vor unserer Hochzeit schon.
Vielen Dank im voraus.
Nadja

 
6 Antworten:

Re: Grundbucheintrag wer kennt ich aus ???

Antwort von 5kinder am 25.02.2009, 10:41 Uhr

frag mal beim grundbuchamt nach.
die müssen es ja wissen.
kannst dich auch noch mit reinschreiben lassen.
kostet allerdings was.

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Re: Grundbucheintrag wer kennt ich aus ???

Antwort von Fitzibitz am 25.02.2009, 11:02 Uhr

nix! bei trennung muss er allerdings SEIN haus verlassen, bis du/ ihr was anderes gefunden habt. mutti mit kind/ern hat bleiberecht. ob das dann gut ist, steht auf einem andern blatt.
habt ihr streß?
ansonsten würde ich auch (mit ihm!) zum notar gehen und das ändern und eintragen lassen. darf ich fragen, wieso ihr das noch nicht gemacht habt, wenn ihr zwischenzeitlich sogar geheiratet habt?

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Re: Grundbucheintrag wer kennt ich aus ???

Antwort von Heike-SU am 25.02.2009, 12:37 Uhr

Hallo,
soweit ich es weis:
Wenn ihr keinen Ehevertrag mit Gütertrennung habt, dann gilt nach der Heirat die Zugewinngemeinschaft. D.h.: Der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Heirat wird geschätzt, dann der heutige Wert. Die Differenz ist der "Zugewinn", von dem Dir die Hälfte zusteht.

Wie das mit dem Bleiberecht usw. aussieht, habe ich keine Ahnung. Ein Anwalt für Scheidungsrecht müsste Dir aber erschöpfend Auskunft geben können.
Wenn möglich, sollte der Grundbucheintrag geändert werden....
LG
Heike

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Re: Grundbucheintrag wer kennt ich aus ???

Antwort von Geisterfinger am 25.02.2009, 12:54 Uhr

Ich WEISS! es nicht, aber ich denke mir, dass das Grundstück dann ihm gehört und nur das Haus als Zugewinn gilt.

Andererseits sid Haus und Hof ja untrennbar, insofern gehört das Haus im Zweifelsfall dem, dem das Grundstück gehört.

Für Ehepaare ist es aber wohl unproblematisch, dass der 2. mit eignetragen wird. Klar: Verwaltungskosten aber bei nicht verheirateten Paaren würde das als Kauf gelten und Ihr müsstet noch Grunderwerbssteuer zahlen.

Wenn eine Trennung bevorstünde, wäre es aber schon komisch, vorher den Grundbucheintrag zu wünschen, oder?

Sicherlich wirkt sich das auch Erbschaftsmäßig irgendwie aus.

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Re: Grundbucheintrag wer kennt ich aus ???

Antwort von mirage am 25.02.2009, 13:00 Uhr

Dir steht leider nur die Hälfte von Zugewinn zu.

Das Haus wurde vor der Ehe erkauft bzw. erwirtschaftet und Eigentümer ist nur der, der in Grundbuch steht.

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Re: Vielen Dank an alle O.T

Antwort von pommel am 25.02.2009, 19:44 Uhr

kkk

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