Steht mir ein Krippenplatz zu und wann muss ich Antrag stellen?

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Steht mir ein Krippenplatz zu und wann muss ich Antrag stellen?

hallo.. ich möcht nach der geburt und elternzeit gern eine ausbildung machen. ab wann steht mir ein krippenplatz zu und muss ich den bezahlen? bekomm nur hartz 4.

Mitglied inaktiv - 01.08.2012, 08:31


Antwort auf: Steht mir ein Krippenplatz zu und wann muss ich Antrag stellen?

Hallo Wuki, wenn Ihr Kind auf der Welt ist und Sie für sich klar gemacht haben, ab wann Sie einen Ausbildungsplatz annehmen wollen, dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt einen Antrag auf TAGESPFLEGE stellen. Sollte Ihr Kind dann noch ein Säugling sein, würde ich Ihnen empfehlen Ihr Kind von einer qualifizierten Tagesmutter betreuen zu lassen. Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Tagesmutter erhalten Sie auch vom Jugendamt. Eine Tagesmutter mit maximal 3 – 5 Tageskindern kann individueller auf einen Säugling eingehen, als eine 12 – 16 altersgemischte Kinder starke Kitagruppe mit 2 Erzieherinnen. Außerdem bietet eine Tagesmutter einen flexibleren Zeitrahmen für Kinderbetreuung. Mit 2,5 – 3 Jahren kann Ihr Kind dann immer noch in den Kita wechseln. Also, informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Sie als Mutter haben die freie Wahl ob Tagesmutter oder Kita – wenn auch das Jugendamt immer mit der finanziell günstigeren Betreuungsmöglichkeit liebäugelt, um Geld zu sparen. Wenn Sie also noch Bus- oder Bahnzeit für Ihren Ausbildungsplatz mit einplanen müssen, dann wird eine Tagesmutter sicherlich anfangs die beste Zeit-Möglichkeit bieten. Die Tagesmutter wird mit dem Jugendamt die effektiven Betreuungsstunden abrechnen, hingegen die Kita einen festen Zeitrahmen von 25, 35 oder 45 Wochenstunden anbietet. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 01.08.2012


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