Steht mir ein Kita-Platz zu?

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Steht mir ein Kita-Platz zu?

Hallo Frau Ochel-Mascher, ich habe zum 01.09.11 einen Kita-Platz sicher! Kann mir dieser gestrichen werden, wenn ich nach dem 01.09.11 gekündigt werde?

von Grinsebacke10 am 13.07.2011, 21:50


Antwort auf: Steht mir ein Kita-Platz zu?

Hallo Grinsebacke, Ihre Anfrage habe ich an meinen befreundeten Kita-Leiter weitergereicht, der mir heute wie folgt antwortete: "Leider verstehe ich diese Frage nicht - bitte klarer formulieren." Ich empfehle Ihnen mit der Kita-Leitung zu sprechen. Wenn Sie trotz eventueller Kündigung weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wollen und sich "Arbeitssuchend" melden, dann benötige Sie einen Kita-Platz, um flexibel auf Arbeitsangebote reagieren zu können. Sie haben auch unabhängig davon die Möglichkeit sich bei Ihrer zuständigen ARGE beraten zu lassen. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 24.07.2011


Antwort auf: Steht mir ein Kita-Platz zu?

Mein Sohn ist 1 Jahr alt.

von Grinsebacke10 am 13.07.2011, 22:13


Antwort auf: Steht mir ein Kita-Platz zu?

Hallo, soweit ich weiss, steht dir auf jeden Fall ein Halbtagsplatz zu. So ist es jedenfalls bei uns in Sachsen-Anhalt. Den Ganztagsplatz muss man beim Jugendamt beantragen, jeweils für ein Jahr. Den beantragt man dann jedes Jahr neu beim Jugendamt.

Mitglied inaktiv - 01.09.2011, 12:07


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