recht auf kindergartenplatz?

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: recht auf kindergartenplatz?

hallo, ich habe meine tochter aktuell für nächstes jahr in ein paar kindergärten vorgemerkt bzw angemeldet. eine anmeldebestätigung bekomme ich aber erst zwischen januar und märz 2013. sollte ich nur absagen bekommen sind die anmeldefristen bei restlichen kigärten bereits vorbei. habe ich irgendwelche rechte auf einen platz und kann ich eine absage anfechten??? ich kann dann meine 3 jährige tochter nicht mehr ausreichend zuhause fördern.

von heliundmama am 19.09.2012, 18:59


Antwort auf: recht auf kindergartenplatz?

Hallo Heliundmama, ja, Sie haben auf jeden Fall ein Anrecht auf einen Kindergartenplatz! Sie können den Platz für Ihre 3-jährige sogar einklagen. Sollten Sie keinen Platz in einer Kitaeinrichtung Ihrer Kommune erhalten, dann können Sie Beschwerde bei Ihrem zuständigen Jugendamt einlegen. Die Kommune ( = Stadt- oder Gemeindeverwaltung) sind Träger öffentlicher kommunaler Kitas. Fragen Sie frühzeitig bei Ihrem zuständigen Jugendamt nach, zumal ab nächstem Jahr auch unter Dreijährige einen Anspruch auf einen Kitaplatz haben. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 20.09.2012


Antwort auf: recht auf kindergartenplatz?

ich hätte vorher lesen sollen. ich habe gerade gelesen das man hier keine kindergartenfragen stellen soll... entschuldigung.. dann ziehe ich meine frage zurück...

von heliundmama am 19.09.2012, 19:01


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