Kostenbetreig rechtens?

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Kostenbetreig rechtens?

Sehr geehrte Frau Ochel- Maschner, ich habe im Okt. 2011 wieder angefangen mit arbeiten. Mein Sohn ist 2 Jahre alt und besucht 5,5 Std. täglich die Tagesmutter. Diese hat einen Stundensatz von 6 EURO. Vom Landratsamt werden 438 EURO an die Tagesmutter überwiesen den Rest muß ich zahlen und zusätzlich noch 219 EUR als Kostenbeitrag ans Landratsamt. Ich lebe mit dem Vater des Kindes zusammen. Wir haben ein Gesamteinkommen( Netto-Lohn Mutter: 937,19, Netto-Lohn Vater: 1749,49 plus Kindergeld: 184) von 2870,68. Wir haben einen Antrag beim Landratsamt in Lörrach gestellt zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege nach §§ 23 ff SGB VIII. Bei der Berechnung der pauschlaierten kostenbeteiligung nach § 90 Abs. 1 SGB VIII wurde uns nur ein Freibetrag von 364 EUR abgezogen. Das heißt wir müßen nach der Kostenbeitragtabelle einen monatlichen Kostenbeitrag an das Landratsamt von 219 EUR leisten. Ich kann mir nicht erklären warum keine Miete und sonstige Werbungskosten abgezogen wurden. Widerspruch kann gegen diese Anhörung nicht eingelegt werden. Ich habe dazu Stellung genommen und die Kosten für Unterkunft, Fahrtkosten mitgeteilt. Aber die Berechnung wurde nicht angepasst. Ich hoffe das Sie mir weiterhelfen können. Lukili77

Mitglied inaktiv - 11.01.2012, 10:43


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Hallo Lukili77, der Stundenlohn einer Tagesmutter ist Verhandlungssache und regional sehr unterschiedlich. Privat vermittelte Tagesmütter nehmen meist einen höheren Stundensatz, als eine Tagesmutter, die von der Kommune vermittelt wurde. Manche Kommunen lassen den Tagesmüttern einen zusätzlichen Ermessungsspielraum, andere schreiben den Stundenlohn vor. Auch was die Gemeine-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt als Kostenbeitrag festlegt, ist von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde ebenso unterschiedlich, da die einzelnen Landesämter die Vorgaben festlegen und die Kommunen ihren Ermessungsspielraum festlegen. Daran ist leider nicht zu rütteln. Der pauschalierte Freibetrag von 364 ist vom Landesfinanzamt vorgegeben und wird dann eingesetzt, wenn nicht mit Einzelbeleg alle tatsächlichen Ausgaben dokumentiert werden. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 11.01.2012


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Wir wohnen in Ostdeutschland, bei uns im Landkreis wird das ein wenig anders gehandhabt - ist sicher auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich würde nur irgendwie nicht auf den Gedanken kommen, bei dem Nettoeinkommen, noch Zuschüsse zu beantragen. Mein Mann und ich verdienen ZUSAMMEN 1920,00 (beide 40 Stunden!) und haben einjährige Zwillinge, die während meiner Arbeitszeit bei der Tagesmutter sind, die logischerweise auch von uns bezahlt wird.

von BB0208 am 11.01.2012, 13:19


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Mit 6 Euro ist die Tagesmutter aber ganz schön heftig teuer. Hier ist der Höchstsatz 3,50 die Stunde + Essensgeld (ungefähr 50 Cent täglich). Schon mal erkundigt, ob es günstigere Tagesmütter gibt?

von Sveamaus am 11.01.2012, 14:42


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Echt 50 Cent tägl. Essengeld????? Wir zahlen eine Pauschale von 56 Euro pro Kind für die Vollverpflegung!! Monat für Monat. Bei 20 Werktagen sind das 2,80 Euro tägl.! Und Pauschale bedeutet: Wenn das Kind krank ist oder im Urlaub, bekommt man es nicht verrechnet. Ich frag mich echt, was die Kinder für 50 Cent zu essen bekommen?!

von BB0208 am 11.01.2012, 15:35


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Also die Tagesmutter, die letztes Jahr meine Kinder betreut hat, die hat für jedes Kind 50 Cent Verpflegung pro Tag genommen. Und wie gesagt, wir haben bei ihr 3,50 pro Stunde zahlen müssen. Meine Freundin ist Tagesmutter und sie hat mir mal gesagt, dass dies auch nur die Tagesmütter nehmen dürfen, die ne Prüfung abgelegt haben. Also 6 Euro pro Stunde halte ich echt für Wucher. Erkundige dich mal bei der Gemeinde, die die Tagesmütter betreut, ob das Rechtens ist

von Sveamaus am 11.01.2012, 17:20


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Also erstmal zu dir BBO208, ich habe noch einen Sohn für den ich Unterhalt zahlen muß. Und ich habe auch in Brandenburg gewohnt und mein Großer ist dort in den Kindergarten gegangen und ich mußte pro Monat 350 Euro zahlen. Vielleicht solltest du mal tzur Gemeinde gehen und versuchen einen Zuschuß zu verlangen. Und mich nicht verurteilen wenn ich Zuschüße, die Eltern die arbeiten gehen müßen( auch wie ich in der Elternzeit) zustehen. Und es geht nicht darum wieviel ich zur Verfügung habe sondern wie meine Ausgaben sind, die nicht in vollem Umfang( so wie der Gesetzgeber es vorsieht) berücksichtigt worden sind, sei es Miete usw.Laut dieser Berechnung haben wir unseren kompletten Nettolohn zum leben und verprassen. Und wenn es so wäre würde ich mich nicht beschweren. Zu den anderen netten Antwortern, unsere Tagesmutter ist von der Gemeinde bzw von einem Familienzentrum vermittelt. Andere Tagesmütter wollen noch mehr. Da sind wir noch gut bei weg gekommen und mein Sohn ist zufrieden und wir auch. Außer mit dem Geld. Grüßle

Mitglied inaktiv - 12.01.2012, 08:10


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Ich habe lediglich geschrieben "ich würde nicht auf den Gedanken kommen" - denn ein Familieneinkommen in dieser Höhe ist für unsere Verhältnisse sehr viel.Mit Verurteilung hat das nichts zu tun. Wenn Du meinst, dass in der Berechnung etwas schief gegangen ist, dann hacke nochmal nach. Auch hier wird bei der Berechnung von Zuschüssen die Miete (selbst GEZ) und andere Ausgaben verrechnet. Allerdings haben wirklich nur Geringverdiener eine Chanche. Viel Erfolg!

von BB0208 am 12.01.2012, 15:16


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@Sveamaus ... nur mal so ne Frage, was verdienen denn Sie so in der Stunde? Im ALDI bekommen die Regalauffüller über 10 EUR die Stunde. Also ich hätte gerne, dass mein Kind besser behandelt wird als eine Konservendose ... Wenn von 6 EUR noch Steuern, Renten- und Krankenversicherung abgezogen werden, kann sich jeder selbst ausrechnen, was da noch übrig bleibt. Da von Wucher zu reden, halte ich schon für sehr vermessen. Eine Tagesmutter, die für 3,50 arbeitet? Am Finanzamt vorbei vielleicht ...?

von McWizard am 22.12.2012, 19:08