Kigakids

KIGAKIDS - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von poctintes am 23.09.2019, 21:51 Uhr

Kindergarten - Toilettenverbot während Mittagsruhe

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und wäre über eure Meinung sehr dankbar.

Heute habe ich mein Kind aus dem Kindergarten abgeholt und eine Tüte mit verschmutzter Wäsche von meinem Kind am Haken gesehen. Da es mein Kind ab und zu nicht rechtzeitig auf die Toilette schafft (abgelenkt durch zu viel Rennen und Spielen) dachte ich mir erst nichts dabei. Ich war etwas überrascht, als die Erzieherin mir beiläufig erzählte, dass das Malheur während der Mittagsruhe passiert sei. Ich hatte gar nicht richtig geschaltet.. Die Kleidung, die ich zuhause ausgepackt hatte, war komplett durchnässt (Hose, Shirt)..
Zuhause habe ich von meinem Kind erzählt bekommen, dass es den Kindern während der Mittagsruhe von den Erzieherinnen verboten sei, auf die Toilette zu gehen. Mein Kind hatte sich gemeldet und hatte die Antwort bekommen, dass das während der Mittagsruhe verboten sei (ca. 13-14 Uhr). Daraufhin habe es angefangen zu weinen, was wiederum ein Kleinstkind geweckt hatte - die alleinige Erzieherin im Raum hatte sich wohl dann erst um dieses Kleinstkind gekümmert.. während dieser Zeit hatte sich mein Kind dann wohl komplett eingenässt. (wann es neue Kleidung gab, daran konnte es sich nicht mehr erinnern). Mein Kind ist fast 4 Jahre und sagt nun, dass es Angst vor der Mittagsruhe hat (anscheinend war es auch vor der Mittagsruhe auf der Toilette). Ich bin über das Verhalten des Kindergartens entsetzt und empört.

Wie sehen Sie diese Situation rechtlich?
Ich werde morgen das Gespräch mit der Gruppenleiterin suchen - habe aber die Befürchtung (auch aus anderen Elternerfahrungen) dass das Toilettenverbot eingeführt wurde, um "Massenwanderungen" zu verhindern (persönlich halte ich diese Befürchtungen um alte Ängste).

Vielen Dank im Voraus,
Lana

 
9 Antworten:

Re: Kindergarten - Toilettenverbot während Mittagsruhe

Antwort von JaLo am 23.09.2019, 23:46 Uhr

Rechtlich weiß ich nicht. Aber das geht überhaupt nicht.
Gespräch ist gut. Oft handelt es sich um ein Missverständnis. Meine sagen auch oft sie durften in der Pause in der Schule nicht essen. Quark... Hatten nur vor lauter "spielen" keine Zeit.
Sollte es wirklich so sein wäre ich ganz schnell bei der Leitung und bei nicht Einsicht beim Träger. Aber mit allen Eltern die das nicht befürworten.
Dann muss ne zweite Kraft her.
Soll ich meinem 4/5/6jährigen Kind wieder Windeln anziehen wenn es endlich gelernt hat sich zu melden?
Sowas geht gar nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Erst klären, dann handeln!

Antwort von Hexhex am 24.09.2019, 8:35 Uhr

Schließe mich an: Immer zuerst persönlich nachfragen, wie die Situation tatsächlich war.
Sollte das mit dem Verbot stimmen, bitte das Gespräch mit der Kiga-Leiterin suchen, gegebenenfalls auch mit den Elternbeiräten. Und wenn gar nichts geht, den Träger anrufen und die Lage schildern.

Manchmal geraten auch Erzieherinnen einfach auf einen Irrweg. Dann braucht es Feedback und Korrektur von außen. Sie sind nicht perfekt und sie können falsche Dinge tun. Das ist nicht so schlimm - wichtig ist nur, dass Eltern und ggf. der Träger reagieren und das Ganze abstellen.

Stillhalten und sich hintenherum aufregen ist immer der falsche Weg. Hingehen, Sprechen, unbequem sein, die anderen Eltern und Beiräte aktivieren - das hilft dagegen so gut wie immer.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindergarten - Toilettenverbot während Mittagsruhe

Antwort von pauline-maus am 25.09.2019, 0:04 Uhr

Dieses Problem hatten wir damals auch, zwar betraf es nicht direkt mein Kind, das sie einaesste , sonder einfach , das sie mir sagte , sie dürfe nicht gehen
Ich fragte nach und bekam als Antwort:
Die Kinder bekommen die Möglichkeit, direkt vor der Ruhe auf Toilette zu gehen und auch direkt danach

Besser gesagt, gehen müssen alle und müssten somit eine Stunde aushalten können.
Ausser, sie sind noch nicht trocken, dann eben mit Windel.
Würde dauernd ein Kind müssen ( ja das kann zum lustigen Sport werden;);)), käme nie Ruhe rein und Kinder, die diesen schlaf brauchen, würden diesen nicht bekommen

War mir logisch

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindergarten - Toilettenverbot während Mittagsruhe

Antwort von Maroulein am 25.09.2019, 11:30 Uhr

Das verweigern der Notdurft stellt tatsächlich sogar einen Straftatbestand dat...

Mal ganz davon ab, meine Große war trocken,ging aber wegen pathologisch zu kleiner Blase ca 60/70 Mal am Tag auf die Toilette,sie hat nie auch nur eine Stunde schaffen können,sie hätte dann auch mit 7 noch eine Windel gebraucht, obwohl sie ja trocken war..

Ich würde definitiv das Gespräch suchen,klar ist es blöd wenn dann die halbe Truppe zum Klo möchte weil ihnen langweilig ist, andererseits finde ich das Konzept der Mittagsruhe für alle eh komisch,bei uns gibt es das nicht, meine Kinder haben spätestens mit zwei,meine Jüngste sogar mit 1 keinen Mittagschlaf mehr gebraucht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindergarten - Toilettenverbot während Mittagsruhe

Antwort von Krümel_3und4 am 25.09.2019, 21:52 Uhr

Wenn die Kinder tatsächlich nicht aufs Klo dürfen, dann würde ich das ganz flink zum Thema machen. Bei sowohl der Erzieherin als auch der Leitung. Das geht einfach gar nicht. Klingt nach Methoden von anno dazumal, so ähnlich wie 'den Teller leer essen müssen' und dgl.
Selbst wenn die Erzieher vermeiden wollen, dass alle laufend losrennen, ist das kein Argument. Es kristallisiert sich nämlich ganz schnell heraus, welches Kind aus Spieltrieb losläuft und wer wirklich mal muss. Das erfordert natürlich mehr Aufmerksamkeit von den Erziehern als ein dummes Verbot...
Wenn das wirklich so stattgefunden hat, ist Empörung wohl eher noch eine sanfte Reaktion...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindergarten - Toilettenverbot während Mittagsruhe

Antwort von IngeA am 26.09.2019, 7:46 Uhr

Nur dass viele Kinder im Kiga-Alter noch nicht "vorbeugend" pieseln können. Sie können wenn sie den Harndrang spüren, aber noch nicht "auf Kommando", vorsorglich, damit sie dann die Stunde aushalten.

Kein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern den Toilettengang verbieten und noch weniger darf man das bei kleinen Kindern!

LG Inge

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindergarten - Toilettenverbot während Mittagsruhe

Antwort von Tini_79 am 26.09.2019, 23:35 Uhr

Meine Tochter ist 4.5 und hat mir einmal genau das Gleiche erzählt, sie hätte eingepullert, weil man während des Mittagsschlafes nicht aufstehen dürfe.

Die Erzieherin angesprochen sagte diese, dass selbstverständlich die Kinder gehen dürfen, wenn sie müssen, aber dass sie beim dritten oder vierten Mal, und das fast täglich, dann auch mal sagen, dass Schluss ist.

Wenn die Kinder also wirklich mal ein dringendes Bedürfnis haben (Toilette, Taschentuch, Nasenbluten usw.) dann sollen sie selbstverständlich Bescheid geben, aber generell ist es eben eine Ruhezeit, bei der es auch ruhig sein soll.

Zuerst würde ich also mal in der Kita nachfragen, eigentlich kann ich mir ein generelles Verbot nicht vorstellen, bzw. sollte das hoffentlich nicht der Fall sein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindergarten - Toilettenverbot während Mittagsruhe

Antwort von Birgit 2 am 27.09.2019, 11:22 Uhr

Bei uns ist es auch so, dass die Kinder vor und nach dem Mittagessen an die Toilette erinnert werden, denn beim Mittagessen und bei der Ausruhphase stört es einfach den Ablauf...das Mittagessen dauert zwischen 20 und 30 min und es ist tatsächlich so, wenn einer muss, müssen auf einmal mehrere.

Das stört sowohl die gemütliche Atmosphäre beim Essen und zieht dieses unnötig in die Länge, da für gewöhnlich auf alle Kinder gewartet wird, bis sie zu Ende gegessen haben.
Gleiches während der Ausruhphase - Währenddessen wird den Kindern ca 15 min vorgelesen und wer danach aufstehen möchte, darf das tun, andere ruhen sich noch aus oder sind gar eingeschlafen.
Kategorisch verboten ist es aber natürlich nicht, währenddessen auf die Toilette zu gehen und mit der Zeit kennt man die Kinder auch gut genug, um das richtig einzuschätzen.

Ich würde einfach nachfragen, wie das gehandhabt wird bei euch, denn die Wahrnehmung eines Kindes ist doch oft noch eine andere... bestimmt klärt sich das dann auch..

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindergarten - Toilettenverbot während Mittagsruhe

Antwort von Jango09 am 15.01.2020, 13:15 Uhr

Lesen Sie sich das hier durch, dies gilt für alle Menschen jeden alters, auch Kleinkinder habe diese Rechte.

Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt, am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können. Dies Recht haben auch Kinder.

Beim Verbot von Toilettengängen liegt ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung) sowie Art. 1 und 2 Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit) vor. Darüber hinaus kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht.

Es handelt sich also nicht um eine Kleinigkeit, wenn gegenüber Schülern das Verbot ausgesprochen wird, die Toilette aufzusuchen! Das Verbot eines Toilettenbesuchs stellt für das Opfer eine massive Menschenrechtsverletzung, sogar eine Folter oder unangemessene Verhaltensweise gemäß Art. 3 EMRK und regelmäßig eine Straftat dar. Dies können sein:

Körperverletzung im Amt, § 340 StGB
Misshandlung Schutzbefohlener, § 225 I StGB
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, § 171 StGB
Nötigung, § 240 I StGB
Beleidigung, § 185 StGB
Zu den Straftatbeständen im Einzelnen:

1. Körperverletzung im Amt, § 340 StGB

Das erzwungene Einhalten des Stuhlgangs führt regelmäßig zu schmerzhaften Verkrampfungen des Verdauungstraktes. bzw. des Blasentraktes. Dies bereits erfüllt den Straftatbestand einer Körperverletzung. Kann das Opfer den Drang nicht mehr halten und macht in die Hosen, treten regelmäßig psychosomatische Folgeerscheinungen auf, z.B. Gefühl der Angst, Verlust der Selbstachtung, Angst vor Gespött, Gefühl des Ausgeliefertseins und der Hilflosigkeit. Dies alles sind erhebliche psychische Verletzungsfolgen im Sinne des § 223 I StGB und stellen eine Gesundheitsverletzung dar. Die das Verbot aussprechenden Lehrer handeln während staatlichen Unterrichts und somit im Rahmen hoheitlicher Gewalt im Sinne des § 340 StGB.

Wenn ein Schüler nach der Bitte um Erlaubnis eines Toilettenganges ein ausdrückliches Verbot erhält, handelt der Lehrer vorsätzlich, da er zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Schüler in die Hosen macht. Somit nimmt der Lehrer zumindest mit Eventualvorsatz in Kauf.

Sollte sich ein Lehrer damit verteidigen, er sei davon ausgegangen, der Schüler habe gar nicht gemusst, oder der Schüler hätte bis zum Stundenschluss ausgehalten, so ändert dies nichts an dem Vorsatz der Körperverletzung. Denn auch das erzwungene Einhalten des Stuhlgangs oder Urins stellt für das Opfer eine erhebliche Qual dar, auch wenn er dann doch durchhalten kann. Der Lehrer hätte bei einer solchen Einlassung jedenfalls eine Qual des Opfers bis zum tatsächlichen Toilettengang beabsichtigt.

Der Lehrer kann sich auch nicht darauf berufen, er sei davon ausgegangen, der Schüler habe den Toilettenbesuch rechtsmissbräuchlich erbeten, um z.B. auf der Toilette mit anderen Schülern zu schwatzen, oder mit dem Handy zu telefonieren.

Für einen solchen Rechtsmissbrauch ist der Lehrer darlegungs- und beweispflichtig. Und diesen Nachweis kann er regelmäßig nicht führen.

Unsinnig ist auch Argument, auf der Toilette könnten Kinderschänder lauern. Diese abstrakte Mutmaßung entlastet den Lehrer nicht, die Menschenrechte des Schülers zu respektieren. Besteht tatsächlich die Vermutung, ein Kinderschänder warte auf der Toilette, so muss die Schule organisatorische Maßnahmen ergreifen, dass die Schüler nicht bei Toilettengängen Opfer von sexueller Gewalt werden.

2. Misshandlung Schutzbefohlener, § 225 StGB

Die Schüler unterstehen während der Tatzeit – dem Unterricht - der Fürsorge und Obhut des Lehrers. Unter Quälen versteht man die Verursachung eines länger dauernden Leidens. Das Erzwungene Einhalten von Notdurft oder Harndrang erfüllt diese Voraussetzungen, s.o.

Vorsatz zumindest in Form des Eventualvorsatzes (= billigendes Inkaufnehmen) ist hier ebenfalls gegeben. Hier gilt das gleiche wie bei der Körperverletzung im Amt.

3. Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, § 171 StGB

Ein Lehrer hat gegenüber dem Schüler eine Fürsorge- und Erziehungspflicht. Diese verletzt er gröblich, indem er einem Schüler einen erbetenen Toilettenbesuch verweigert. Die Verletzung ist deshalb gröblich, weil es um die Einhaltung elementarer Menschenrechte geht und die Tathandlung für die betroffenen Schüler eine Quälerei darstellt. Durch die Tathandlung bringt der Lehrer den Schüler in die Gefahr, diese in ihrer psychischen Entwicklung erheblich zu schädigen. Kinder und Jugendliche, die derartiges durchleiden, haben regelmäßig Angst vor der Wiederholung einer solchen Misshandlung. Durch erzwungenes In-die-Hosen-Machen besteht die Gefahr, dass die betroffenen Schüler zum Gespött ihrer Mitschüler werden und ihre gesamte psychische Entwicklung erheblichen Schaden nimmt.

4. Nötigung, § 240 StGB

Zur Gewalteinwirkung genügt ein psychisch wirkender Zwang. Diesem Erfordernis genügt das Verbot eines Lehrers, weil ein Schüler keinerlei Möglichkeit hat, sich dem psychischen Zwang der Weisung zu widersetzen.

Der Schüler wird durch das Verbot, die Toilette besuchen zu können, gezwungen, seinen Stuhldrang oder Harndrang körperwidrig einzuhalten, was zu erheblichen körperlichen und psychischen Verletzungsfolgen führt.

Unter Abwägen der Zweck-Mittelrelation ist die Tathandlung rechtswidrig, weil der Schüler durch das Verbot massiv in seinen Menschenrechten und damit in seinem physischen und psychischen Wohlbefinden verletzt wird. Zweck der Anordnung ist entweder eine reine Schädigungsabsicht oder das vermeintliche Umsetzen einer Vorschrift. Die Schulordnungen sehen jedoch kein Toilettenverbot vor und wenn sie es vorsähen, wären sie insoweit nichtig. Der Lehrer handelt vorsätzlich. Er weiß, dass er dem Schüler den Toilettenbesuch verwehrt und das Opfer damit gezwungen wird, den Stuhl- oder Harndrang einzuhalten und nach vergeblichem Einhalten in die Hose macht.

5. Beleidigung, § 185 StGB

Das Verwehren eines Toilettenbesuchs ist ehrverletzend iSd § 185 StGB, weil die Ehre eines jeden Menschen es gebietet, einen Toilettengang nicht zu verwehren. Das ausgesprochene Verbot die Toilette aufzusuchen, zeigt dem Opfer in deutlicher Weise, dass der Täter die Persönlichkeit des Opfers und dessen intimste und menschlichste Bedürfnisse missachtet. Durch das Verbot des Toilettenbesuchs zeigt der Täter dem Opfer, dass er es nicht als vollwertigen Mitmenschen ansieht, sondern als jemanden, dem man zumuten kann, den Stuhldrang oder Harndrang einzuhalten oder gar in die Hose zu machen. Dies ist eine massive Missachtung der Ehre des Opfers.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.