Hebammenleistung nach mehr als einem Jahr noch unterschreiben?

M. Sc. Martina Höfel Frage an M. Sc. Martina Höfel Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

Frage: Hebammenleistung nach mehr als einem Jahr noch unterschreiben?

Hallo Frau Höfel, Meine Tochter ist nun 15 Monate alt. Ich hatte vor der Geburt einen geburtsvorbereirungskurs bei einer hebamme mit nachsorge gemacht. Diese hebamme war wirklich die reinste Katastrophe, der Kurs war reine zeitverschwendung, eigentlich hat sie uns mehr oder weniger jedesmal uns selbst überlassen, wir haben dann eben 90 Minuten untereinander gequatscht und sind wieder nach hause. Um eine Geburt, die Schwangerschaft, wehen, atmen etc ging es kein einziges mal. Die nachsorge war auch schlecht, zu Terminen ist sie oft gar nicht erschienen oder hat sich ein Zeitfenster von mehr als 6 std frei gehalten mit der Begründung "du bist doch eh daheim", untersucht hat sie nie einen von uns, egal was unser Problem war, ob es die Kaiserschnittnarbe von einer Mama oder die Narbe vom Schnitt der vaginalen Geburt war. Wir mussten allesamt nicht ein einziges Mal irgendwas unterschreiben. Jetzt, nach mehr als einem Jahr, braucht sie unbedingt sofort die Unterschriften. Wir alle haben noch Kontakt zu einander und treffen uns immernoch einmal im Monat und sind uns nicht einig ob wir das jetzt noch müssen oder nicht (rein Rechtlich) was das zwischenmenschliche angeht sind wir uns sicher das sie für diese miserable Betreuung eigentlich keinen Cent verdient hat. (wir hatten auch ein kleines Sorgenkind in unserer Gruppe um das sie sich überhaupt nicht gekümmert hat, der kleine kam in der 32. Woche nicht gesund zur welt, die Mama dazu hat vom kinderarzt ein Schreiben bekommen das sie Anspruch auf einen täglichen Besuch der Hebamme hat, nur ist sie nicht gekommen, obwohl Terminen vereinbart waren.) Was sagen Sie dazu? Müssen wir oder hätte die Unterschrift mit der Leistung erfolgen müssen? LG petite princesse

von Petite_princesse2015 am 01.06.2016, 15:35



Antwort auf: Hebammenleistung nach mehr als einem Jahr noch unterschreiben?

Liebe Petite_princesse, https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/Hebammen_Modalitaeten_zur_Versichertenbestaetigung_Anhang_A_zu_Anlage_1_des_Vertrages.pdf Bitte lesen Sie Abschnitt 2, letzter Satz! Liebe Grüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 02.06.2016



Antwort auf: Hebammenleistung nach mehr als einem Jahr noch unterschreiben?

Kkar hätte sie euch gleich unterschreiben lassen müssen. Ich weiß auch nicht, ob sie das bei der Kasse jetzt überhaupt noch durchbekommt. Da hätte ich so meine Zweifel. Aber auch wenn ihr mit der Leistung unzufrieden wart, sie hat ein Recht darauf bezahlt zu werden und das was sie für ihre Arbeit bekommt ist eigentlich eh viel zu wenig (also was Hebammen generell für ihre Arbeit bekommen, jetzt nicht deine im Speziellen). Du musst das Geld doch vermute ich mal nicht selbst zahlen, das geht ja über die Kasse. So lange die Angaben (Datum, Dauer, Leistung) korrekt ist, würde ich persönlich unterschreiben und es abhaken. Ich hatte auch so eine Schnarchnase für meine erste Schwangerschaft erwischt. Auch wenn ich nicht zufrieden war habe ich unterschrieben. Sie hat schließlich eine Leistung erbracht. Ansonsten ist das vermutlich eher eine rechtliche Frage für Frau Bader. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 01.06.2016, 19:38



Antwort auf: Hebammenleistung nach mehr als einem Jahr noch unterschreiben?

Ihr unterschreibt ja nicht dass ihr mit ihrer Leistung zufrieden wart, sondern nur dass ein Termin/ein Telefonat/ein Kurs stattgefunden hat. Und ja, das müsst ihr auch nach einem Jahr noch bestätigen. Die Termine die vereinbart waren und die Hebamme aber nicht erschienen ist, natürlich nicht unterschreiben. Euren Unmut über die schlechte Betreuung müsst ihr an anderer Stelle äußern.

von MayasMama am 02.06.2016, 09:12