Hallo Frau höfel
und zwar bin ich in der 26 ssw und mein gbmh ist nur noch 2,5 cm lang das ist meine zweite ss bei der ersten musste ich auch ins Krankenhaus und habe lungenreife und wehenhemmer bekommen und als ich es psychisch dort nicht mehr ausgehalten habe wollte ich mich selbst entlassen kann da eine Ärztin mir drohen und sagen das sie das dem Jugendamt sagt weil daheim konnte ich genauso liegen nun besteht wieder die gefahr das ich ins Krankenhaus muss da ich eine 1,5 jährige Tochter habr möchte ich dann nach der lungenreife wieder heim habe dort auch eine Haushaltshilfe können die Ärzte da wirklich was unternehmen wenn es einem im krankenhaus psychisch schlechter geht wie Zuhause außerdem war meine tochter noch nie über mehrere tage ohne mama was sagen sie dazu dann hätte ich da noch eine frage bei der lungenreife muss man zwei tage rechnen oder ?und bekommt man automatisch dann auch wehenhemmer
icg bedanke mich für ihre mühe
liebe grüße
frozen
von
frozen@me
am 25.04.2014, 22:35
Antwort auf:
gbmh Verkürzung und
Liebe frozen,
ein Text mit Punkt und Komma würde durchaus das Lesen erleichtern! ;-)
Sie entscheiden, ob Sie das Krankenhaus verlassen oder nicht! Es kann sein, dass Sie das gegen Unterschrift tun müssen, da die Ärzte sich absichern gegen evtl. Regressansprüche.
Das Jugendamt wird nur informiert, wenn eine Gefährdung für das Kind vorliegt. Das ist bei Ihnen aber anscheinend nicht der Fall. Sie scheinen gut versorgt.
Sprechen Sie mit Ihrem Gyn, ob er Ihnen die Lungenreife verabreichen kann. Außerdem ist Schonung angesagt, dann entspannt sich die Lage sicher wieder.
Haben Sie eine Hebamme?
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 26.04.2014
Antwort auf:
gbmh Verkürzung und
Ja eine Hebamme habe ich . Mein Arzt sagt das man das nur stationär machen kann. Wenn ich mich selbst entlasse und das Krankenhaus aber meint ich sollte bleiben zählt das schon zur Kindeswohlgefährdung ? Ich kann ja nicht einfach meine 1,5 jährige Tochter abschieben.
Vielen Dank
frozen
von
frozen@me
am 26.04.2014, 14:13
Antwort auf:
gbmh Verkürzung und
Liebe frozen,
nein, die Drohung mit dem Jugendamt ist völlig haltlos. Es sei denn, Sie sind 14 und ohne Vormund.
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 26.04.2014