hallo frau höfel,
ich habe eine formale frage:
ich hatte ein kennenlern-gespräch mit einer hebamme, welches sie, so vermute ich, auch schon mit der krankenkasse abrechnen kann (?) zumindest hat sie meine daten von der chipkarte abgeschrieben.
nun habe ich überraschenderweise eine beleghebamme gefunden,was mir lieber ist und würde der anderen gern absagen.
kann die beleghebamme das kennenlern-gespräch auch mit der krankenkasse abrechnen oder gibt es da jetzt probleme?
und eine weitere frage: wie hoch ist der eigenanteil, wenn man eine beleghebamme hat und was zahlt die krankenkasse?
danke,
von
Snief
am 14.02.2015, 15:09
Antwort auf:
fragen zur beleghebamme
Liebe snief,
die Hebamme bekommt bezahlt, was sie leistet. Die erste Hebamme also das Vorgespräch.
Die zweite Hebamme kann das Vorgespräch nicht nochmal abrechnen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, zahlt die Kasse all das, was in der Hebammengebührenordnung steht. http://www.hebrech.de/juli2012.html
Evtl. Zusatzvereinbarungen (z.B. Rufbereitschaft) werden in einem Privatvertrag geregelt.
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 14.02.2015
Antwort auf:
fragen zur beleghebamme
Manche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für die Rufbereitschaft.
Lg
von
Hasenbande
am 15.02.2015, 00:57