Hallo weiß nicht ob ich bei Ihnen mit meiner Frage richtig bin. Würde gerne wissen wie die Berechnung des Elterngeldes läuft wenn man nach der Elternzeit von 1 Jahr zurück zum Beruf kehrt und nach 3-4 Monaten wieder schwanger ist. Gilt dann nur der Mindestsatz von 300 Euro?
von
jamby
am 25.03.2015, 18:58
Antwort auf:
Elterngeldberechnung 2 Kind
Liebe jamby,
diese Fragen beantwortet unsere RA Nicole Bader.
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 26.03.2015
Antwort auf:
Elterngeldberechnung 2 Kind
Wenn du nach vier Monaten schwanger wirst, kommt das Kind zur Welt wenn du insgesamt wieder 13 Monate wieder arbeiten warst. Das Gehalt wird also voll berechnet.
von
keinnamemehrfrei
am 25.03.2015, 21:01