Hallo Frau Höfel,
Ich bin zu Zeit auf der Suche nach einer Beleghebamme für die Geburt meines zweiten Kindes. Mit einer habe ich ein Kennenlerntreffen vereinbart und habe ihr auch was unterschrieben zur Abrechnung. Ich habe mich aber nicht für sie entschieden und weiter gesucht. Nun hat mich die erste Hebamme angerufen und gesagt, dass sie das Erstgespräch mit der KK abrechnet und die nachfolgenden Hebammen dies nicht mehr in Rechnung stellen könnten. Aber das ist doch nicht fair, oder? Ich bin Barmer versichert, aber dort sagte man mir nur, man wisse es nicht genau, dass sei allgemein für alle gleich geregelt und wenn die Hebamme das so sagt, stimme das wohl :-( Kann jetzt die neue Hebamme das Erstgespräch nicht mehr berechnen? Es muss doch leditim sein, die Hebamme bei "Nichtgefallen" zu wechseln, oder?
Danke für Ihre Antwort!
von
monne
am 11.04.2014, 10:04
Antwort auf:
Abrechnung Hebamme?
o.T.
von
Martina Höfel
am 12.04.2014
Antwort auf:
Abrechnung Hebamme?
Die Auskunft der Hebamme ist korrekt, und die Sachbearbeiterin der Krankenkasse inkompetent: die sollte das eigentlich wissen.
Nach der Gebührenordnung ist lediglich EIN Vorgespräch durch die Hebamme abrechenbar; sollte eine Frau mit mehreren Hebammen Vorgespräche führen wird sie das entweder selber zahlen müssen oder die Hebamme müssen für lau arbeiten...
Falls Du das unfair findest: das ist nicht den Hebammen anzulasten sondern den Krankenkassen - diese sind Dein Ansprechpartner.
Selbstverständlich ist es legitim, die Hebamme bei Nichtgefallen zu wechseln, aber Du kannst nicht erwarten, daß sie für umsonst arbeitet.
Es gibt tatsächlich Frauen, die "Hebammencasting" betreiben: eine vernünftige Hebamme macht mit jeder Frau einen Vertrag, der vorsieht, daß Vorgespräche, die die Krankenkasse nicht übernimmt, selbst gezahlt werden müssen.
So richtig teuer ist das, je nach Gebührenordnung, aber nicht.
von
Andrea6
am 11.04.2014, 13:33