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Geschrieben von mausebär2011 am 26.09.2019, 3:39 Uhr

Toilettengänge während des Unterrichts

Hallo,


das Thema gab es hier ja oft.
Lehrerin verbietet die Toilettengänge während des Unterrichts.
(3. Klasse)

Meist war hier die Meinung vertreten das man es den Kindern in diesem Alter ruhig zutrauen könne bis nach der Stunde warten.


Allerdings ist die Lage hier etwas anders und ich wüsste gerne was ihr dazu meint.



Die Kinder dürfen wie gesagt während des Unterrichts nicht zur Toilette.
Sollte ein Kind doch mal müssen, dürfen sie gehen, werden aber bestraft.
Sie müssen dann während der nächsten großen Pause vor dem Lehrerzimmer stehen bleiben.


Natürlich haben sie in den Pausen genug Zeit um zur Toilette zu gehen, das haben wir unserem Sohn auch nochmal gesagt. Aber manchmal ist es eben so das man erst im Unterricht merkt das man muss und dann ganz dringend.
Natürlich sind dies Ausnahmen. Dennoch werden diese Ausnahmen ja nun auch bestraft.

Ein Junge hat sich nun eingepieselt weil er nicht bestraft werden wollte und nach der Stunde Schulschluss war und die Toiletten zur Reinigung geschlossen waren.
Bis er zu Hause ankam, war es zu spät.

Nun haben die Kinder Angst zur Toilette zu müssen und trinken nicht mehr.



So. Nun wüsste ich gerne eure Meinung dazu.

Danke schonmal!

 
57 Antworten:

Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von emilie.d. am 26.09.2019, 6:17 Uhr

Wenn die Geschichte so stimmt, was über meine Vorstellungsjraft hinaus geht, wäre mein 1. Weg in die Sprechstunde der Lehrerin. Wenn die Geschichte wirklich so liefe, danach Gespräch mit Klassenvertretern und Lehrerin. Danach an die Schulleitung eskalieren.

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Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von cube am 26.09.2019, 7:06 Uhr

Nein, das geht so nicht. Sicher darf die/der KL schauen, ob ein Kind ständig und immer während des Unterrichts geht und ihn darauf hinweisen, dass er da bitte darauf achten soll oder - ist es zum Ende der Stunde hin auch mal sagen, dass er die 10 min. bitte noch warten müsste.
Verbieten geht allerdings nicht und schon gar nicht die Aktion mit der Strafe.!
Sollte das wirklich so sein, würde ich mich beschweren, und zwar nicht zu knapp.

Selbst in der Weiterführenden wurde uns das damals nicht richtiggehend verboten - aber eher mal gesagt, dass man die 20 min jetzt zu warten hat oder man hat nen Spruch bekommen von wegen "schwache Blase?". Aberd a waren wir wie gesagt schon deutlich älter.

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Danke schonmal & zusätzliche Infos

Antwort von mausebär2011 am 26.09.2019, 7:35 Uhr

Ob dies stimmt oder nicht kann nun jeder für sich entscheiden.
Die Kinder wurden gefragt, von allen die sich dazu gemeldet haben (19/27) gab es eine Bestätigung.
Die Lehrerin wurde dazu befragt, stimmt nicht, die Kinder denken sich das aus.
Der Rektor wurde informiert, der zuckt die Schultern. Ist das Problem der Lehrerin, nicht seins.

Mein Sohn ist nur indirekt betroffen. Er gehört zu den Kindern die nichts mehr trinken wollen um nicht während des Unterrichts zur Toilette zu müssen. Für ihn sind Bestrafungen extrem schlimm, das würde er nie riskieren. Deshalb isst er auch nichts mehr. Denn er meint, wenn er isst, bekommt er ja Durst. Und wenn er dann was trinkt und in der Pause einfach noch nicht muss, muss er vielleicht in der Stunde. Und dann würde er ja bestraft werden.

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Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von Dezemberbaby2012 am 26.09.2019, 8:50 Uhr

Ich bin entsetzt. Als Mutter würde ich das für mein Kind auf keinen Fall akzeptieren. Das ist übergriffig von der Lehrerin, quasi ein Eingriff in die Körperfunktionen. Klar, wenn alle im Unterricht nur noch zur Toilette rennen würden, wäre kein normaler Unterricht möglich, aber wenn das wirklich passieren würde, könnte man das auch anders lösen. Statt Bestrafung z.B. Belohnung (Sticker sammeln o.ä.) wenn man durchhält bis zur Pause. Aber selbst das empfinde ich als grenzwertig.

Ich denke, das einfachste und konfliktärmste für dich und dein Kind wäre, sich vom Kinderarzt eine Bescheinigung zu holen, dass dein Kind in der Stunde auf die Toilette dürfen muss. Kopie an Direktor, Original der Lehrerin in einem freundlichen Gespräch überreichen, indem du Verständnis für ihre Situation signalisierst, aber betonst, dass dein Kind leider, leider aus körperlichen/psychischen/entwicklungstechnischen Gründen die Möglichkeit haben muss, jederzeit auf die Toilette gehen zu können. Und du mit ihm besprochen hast, dass er das nur, wenn es wirklich nötig ist, tut.

Oder eben auf die harte Tour öffentlich dagegen angehen, aber dann wird sich die Lehrerin wehren und abstreiten, um ihr Gesicht nicht zu verlieren.

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Re: Mhhh

Antwort von cube am 26.09.2019, 9:09 Uhr

Die Lehrerin hat das ja schon mal als "erfunden" abgeschmettert.

Haben diese Kinder das denn selbst so erlebt bzw. selbst gehört? Oder wissen sie es von anderen als "weißt du, was die x gesagt hat?"

Ich könnte mir nämlich auch vorstellen, dass es Kandidat x gibt, der eben auffällig oft (aus Langeweile/keinen Bock) innerhalb der Stunde raus geht und sie das da mal so gehandhabt hat. Und dann hat sich die Geschichte darüber so verselbstständigt, dass es nun heißt, man würde dafür bestraft.

Verweigern darf sie den Toilettengang nicht, und bestrafen erst recht nicht. Was sie aber sicher darf, ist solche Kandidaten, die augenscheinlich einen Sport daraus machen, jede Stunde zur Toilette zu müssen, eben angekündigt hat, dass ... ob das pädagogisch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt, aber es wäre zumindest nachvollziehbar.

Wobei: hätte sie das dann nicht auch so begründet?

Wer bzw. wie habt ihr denn die Kinder befragt?

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Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von memory am 26.09.2019, 9:24 Uhr

Welcher Kinderarzt bescheinigt denn bitte schön, dass ein Kind unbedingt aller 20min auf,s Klo zu gehen hat

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Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von memory am 26.09.2019, 9:29 Uhr

3. Klasse ....echt jetzt? Also da kann man schon erwarten , dass in der Pause gegangen wird. Strafen sind nat. nicht akzeptabel ....aber ich denke die Wahrheit liegt hier irgendwo in der Mitte. Zumal die Kinder ja auch nicht immer Diese eine Lehrerin haben den ganzen Tag! Also vielleicht deinem Kind vorschlagen , vor Stunde x bei Lehrerin " kein Pippi im U" aufs Klo gehen....sollte ein normaler 9Jähriger hinbekommen . Was andere Kinder machen , dürfen , sollen...können den ihre Eltern klären.

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Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von pauline-maus am 26.09.2019, 10:05 Uhr

ohne viel extra zu schreiben , sehe ich das genau wie du

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Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von lilly1211 am 26.09.2019, 11:54 Uhr

Ich glaube das nicht.

Ein 9 Jähriger Bub kann ja wohl auf dem Heimweg überall hinpieseln statt in die Hose.

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Re: Danke schonmal & zusätzliche Infos

Antwort von pauline-maus am 26.09.2019, 12:29 Uhr

aber dann ist es doch eher deine aufgae, bruhigend auf ihn einzuwirken , das man vom essen und trinken in normalform nicht aller 10 minuten auf die toi muß

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Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von cube am 26.09.2019, 12:36 Uhr

Mag aber nicht jedes Kind gerne machen und schon mal gar nicht, wenn der Schulweg keine Möglichkeiten gibt, sich unbemerkt/beobachtet zu erleichtern.

Abgesehen davon ist es nicht erlaubt. Wildpieseln wird mit einem Ordnungsgeld geahndet (wobei ich bezweifle, dass jemand einem Kind da eines aufdrücken würde :-)

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Re: Grundsätzlich/Rechtlich

Antwort von cube am 26.09.2019, 12:51 Uhr

kann man es sicher von einem 3.-Klässler erwarten, dass er in den Pausen geht.
Insofern ist die Ansage der KL, in der Stunde wird nicht mehr gegangen ok.
Die üblichen, wenigen!! Ausnahmen mal außen vor.
Die Androhung und evt. auch Durchsetzung einer Strafe für das Gehen während des Unterrichts ist hingegen nicht ok.

Rechtlich: es ist weder aufLandes- noch auf Bundesebene dazu etwas im Schulgesetz geregelt. So könnte man meinen, es liegt im Ermessen des Lehrers.
Dem entgegen steht aber Art 3 EMRK und Art. 1 & 2 des GG.
Nötigt ein Lehrer also einen Schüler dazu, sich in die Hose zu pinkeln während des Unterrichts!, würde er damit gegen geltendes Recht auf Würde verstoßen.
Würde dazu kommen, dass ein Lehrer Schüler dauerhaft daran hindern und es deswegen zu irgendeiner Erkrankung kommen (auch psychischer Art), macht er sich der Körperverletzung schuldig.
Außerdem begeht er Rechtsmißbrauch, weil er nämlich auch eine Fürsorgepflicht hat und seine Position mißbräuchlich ausnutzt und gegen diese Pflicht verstößt.

Kann man alles auf Lehrerportalen zu diesem Thema nachlesen - hab ich mir nicht ausgedacht. Ist nämlich immer wieder großes Thema, weil es ja nun die Kandidaten gibt, die sich einen Spaß daraus machen und möglichst viele Mitschüler auch dazu auffordert, so den Unterricht fortwährend zu stören/zu unterbrechen.

Gibt es also solche Kandidaten, wäre die Maßnahme eher, mit genau diesen und deren Eltern darüber zu sprechen.

So, jetzt kannst du selbst entscheiden, in wie weit ihr dagegen vorgehen wollt oder ob man nicht doch noch mal das Gespräch mit der KL sucht und nachfragt, wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass es damit Probleme gibt.

Diesen Weg würde ich wählen, bevor ich mich auf den Weg mache, und die große Rechtskeule auspacke ;-)

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Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von kati1976 am 26.09.2019, 14:05 Uhr

Kinder in der 3.Klasse sollten in der Lage sein in den Pausen zu gehen. Meist ist es doch so das in den Pausen geschnattert wird satt die Zeit zu nutzen um auf die Toilette zu gehen.


Eine Strafe weil sie zur Toilette müssen? Ist es wirklich so? Macht die Lehrerin das vielleicht weil es überhand genommen hat und ständig einer zur Toilette muss?


Hier dürfen die 1.Klässler anfangs immer gehen, es wird in jeder Pause daran erinnert zur Toilette zur gehen wer muss

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Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von Dezemberbaby2012 am 26.09.2019, 14:08 Uhr

ähh ……… meiner. Wir reden nicht von 20 Minuten, sondern von im Extremfall 40 Minuten. Und das können Kinder, je nach Entwicklungsstand, eben nicht IMMER kontrollieren. Mein Sohn muss z.B. aus bestimmten Gründen viel trinken.

Wenn die Konsequenz lautet, dass die Kinder sich nicht mehr trauen, zu essen und zu trinken, kann das erhebliche gesundheitliche (und psychische wie übertriebener Urineinhalt) Folgen haben. Da möchte ich den Arzt sehen, der das nicht bescheinigen würde, dass es wichtig für ein Kind ist, regelmässig auf die Toilette zu dürfen. Nur meine Meinung!

LG

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Danke nochmal

Antwort von mausebär2011 am 26.09.2019, 14:16 Uhr

Die gleichen Fragen habe ich auch gestellt.
Geht es um die ganze Klasse oder nur vereinzelte "Pappenheimer"?
Es geht um alle, mittlerweile musste schon über die Hälfte der Kinder min 1x vorm Lehrerzimmer stehen. Sie macht das seit Schuljahresbeginn, also ca 6 Wochen. Wir haben das erste mal vor zwei Wochen davon erfahren (als Gerücht), jetzt kam es eben durch die anderen Kinder ganz raus.
Da es sich um die Klassenlehrerin handelt, haben sie diese Lehrerin auch täglich mehrere Stunden.

Kinder aus anderen Klassen (in denen sie Mathe unterrichtet) berichten das gleiche.



Ich habe meinem Sohn erklärt das die Lehrerin durchaus Recht hat und sie die Pausen für den Toilettengang nutzen sollen.
Habe ihm erklärt wie anstrengend es werden kann wenn pro Stunde 3-4 Kinder zum Klo rennen.
Dennoch habe ich ihm klar gemacht dass er in der Stunde ruhig zur Toilette gehen soll wenn er denn wirklich dringend muss.
Selbstverständlich kann man von 7/8 jährigen erwarten in der Pause aufs Klo zu gehen.
Ich denke die Lehrerin erinnert die Kinder bestimmt auch regelmäßig daran die Pausen dafür zu nutzen.
Dennoch verstehe ich die Angst der Kinder im Unterricht zur Toilette zu müssen.

Sie frühstücken in der Schule um 08.45-09uhr. Danach ist große Pause. Wenn ich um 08.45uhr etwas trinke, dann muss ich um 09uhr noch nicht pinkeln. Aber vielleicht um 09.30uhr. Das wäre dann im Unterricht.
Ich könnte dann in bestimmt 9 von 10 fällen bis 09.45uhr durchhalten und die nächste 5minuten Pause nutzen. Aber auch ich merke manchmal das es von jetzt auf gleich höchste Eisenbahn wird und ich jetzt schnellstmöglich eine Toilette auffinden muss.

Das sind alles Eventualitäten die selten vorkommen. Absolut klar!
Aber wenn es dann mal genau so kommt dann wird das Kind für etwas bestraft auf das es keinen Einfluss hat!


Mir geht es nicht um die Regel das sie nicht zur Toilette dürfen. Mir geht es um die Strafe.
Viele Lehrer, auch zu meiner Schulzeit, verbieten den Toilettengang während des Unterrichts. Aber bisher hat immer jeder Ausnahmen gemacht wenn klar war das man doch einfach nur ganz dringend pinkeln muss. Und das völlig straffrei.

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Re: Danke nochmal

Antwort von lilly1211 am 26.09.2019, 14:29 Uhr

Ich dachte eigentlich immer es sei gar nicht erlaubt das zu verbieten. Bin erstaunt.

Was ich als Lehrer täte wenn alle dauernd rennen weiß ich aber auch nicht...

Das mit der strafe jedenfalls finde ich unpassend.

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Re: Danke nochmal

Antwort von kati1976 am 26.09.2019, 14:34 Uhr

Sie ist die einzige Lehrerin die das macht?


Ich verstehe dann auch nicht warum die Kollegen da nichts sagen.

In der großen Pause vor dem Lehrerzimmer stehen ist völlig irrsinnig denn wenn die Kinder sich nicht austoben kanns er nächste Unterricht doch nur noch unruhig werden


Habt ihr Elternvertreter und einen Schulsozialarbeiter? Ich denke ihr müsst euch mit allen mal zusammensetzen und besprechen was man machen kann.

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Re: Wie gesagt rechtlich

Antwort von cube am 26.09.2019, 14:49 Uhr

gesehen darf sie es nicht.

Aber nur mal so: warum gehen die Kinder denn nicht einfach in der Pause? Ist doch das Gleiche, was man zu Hause macht, bevor man losfährt: "x, geh noch mal zur Toilette, es geht gleich los!" "ich muss aber nicht" - "geh trotzdem". Und so vermeidet man ja schließlich in 90% der Fälle, dass Kind nach 10 min im Auto sagt "ich muss mal".

Ich glaube, genau darum geht es der KL - das die Kids eben nicht einfach trotzdem mal in der Pause gehen, sondern sich darauf "ausruhen", weil man ja in der Stunde auch noch gehen kann.

Wie dem auch sei: die Strafe geht halt nicht. Punkt. Und darüber würde ich noch mal reden und wenn der Rektor es nicht mal wirklich kommentiert, dann über Elternrat.

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Re: Danke nochmal

Antwort von mausebär2011 am 26.09.2019, 15:01 Uhr

Zumindest soweit wir es wissen.
Die anderen Lehrerinnen die unser Sohn hat und die aus den Klassen die man erreicht hat, machen es nicht.

Vielleicht will man die Kollegin nicht in die Pfanne hauen? Das war zumindest mein Gedanke dazu.


Genau das denke ich auch. In der Klasse gibt es ein Kind das laut Aussage meines Sohnes mehrmals die Woche Pausenverbot bekommt (nicht wegen Toilette, das ist ihre reguläre Strafe für alles). Wenn er nun noch zusätzlich wegen den Toilettengängen Pausenverbot bekommt, dann kann er sich ja nie wirklich Austoben. Und dieser junge hat es besonders nötig Power rauszulassen.

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Re: Wie gesagt rechtlich

Antwort von mausebär2011 am 26.09.2019, 15:12 Uhr

Du schreibst es ja selber

""x, geh noch mal zur Toilette, es geht gleich los!" "ich muss aber nicht" - "geh trotzdem"

Du bittest dein Kind zur Toilette zu gehen. Selber kommt es auf diesen Gedanken nicht "ich muss aber nicht!"
Also ermahnst du es nochmals nun zur Toilette zu gehen.

Wer tut das in der Schule? Selbstverständlich niemand. Ist auch völlig richtig so. Das kann man der Lehrerin nicht aufbürden.




Ich finde es auch nicht falsch das sie den Toilettengang ansich verbietet. Dafür habe ich vollstes Verständnis.
Aber es muss eben Ausnahmen geben wenn ein Kind wirklich dringend muss!
Was bringt es dem Kind zu sagen dafür sei die Pause da wenn es dann schon dringend muss? Dann ist das Kind doch nunmal schon in den Brunnen gefallen.

Sie könnte es viel einfacher lösen. Natürlich habe ich kein Patentrezept dafür. Aber es gibt sicherlich bessere Möglichkeiten als die Kinder so zu bestrafen das sie Angst haben!

Zb könnte jedes Kind Toilettengutscheine bekommen. 1 pro Woche.
Den darf es im Unterricht dann einsetzen wann es will. Dann kann das Kind selbst entscheiden ob es jetzt wirklich unbedingt sein muss oder doch bis zur Pause warten kann.
Ob das funktioniert, keine Ahnung. War jetzt nur so eine Idee auf die schnelle. Also nicht zu ernst nehmen.

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Re: Danke nochmal

Antwort von mausebär2011 am 26.09.2019, 15:18 Uhr

Ich wundere mich viel mehr warum das nur bei ihr so ist.
Laut den Kindern passiert das bei den anderen Lehrern nie das mehrere Kinder im Unterricht zur Toilette müssen.
Aber bei ihr wäre es so das ein Kind sich meldet und 10 auch gleich los schreien das sie auch zum Klo wollen.
Das geht natürlich nicht, weshalb ich ihr Verbot durchaus verstehe.
Aber warum schaffen es andere Lehrer, sie aber nicht?


Wäre diese Strafe nicht, würde wahrscheinlich auch kein Hahn danach krähen.
Das war vielleicht einfach nicht gut durchdacht von ihr.
Auch kein Thema. Jeder macht Fehler.
Dann aber zu behaupten die Kinder würden lügen und dann so weiter zu machen geht einfach nicht.

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Re: Wie gesagt rechtlich

Antwort von cube am 26.09.2019, 16:14 Uhr

Nein, die Strafe finde ich auch gar nicht ok und sie darf es auch nicht. Rein rechtlich darf sie den Toilettengang nicht verbieten.
Davon abgesehen, dass es pädagogisch nicht wertvoll ist, Strafen dafür auszusprechen.
Ich würde es also tatsächlich nochmal mit einem Gespräch versuchen. Also Eltern tun sich zusammen und fordern dieses Gespräch mit ihr oder dem Rektor.
Unser Kind wäre nämlich auch Kandidat dafür, sich nicht mehr zu trauen, obwohl er sicher nicht zu denen gehören würde, die absichtlich nur in der Stunde gehen. Seltsam auch, dass offenbar nur sie das Problem hat oder es als Problem sieht. Bei uns in der Klasse gibt es sowas gar nicht. Und dabei war unser Sohn zuletzt 3 x innerhalb einer Doppelstunde, weil er wusste, ich bin zufällig in der Schule und wollte mir nochmal winken, hallo sagen oder was auch immer :-)
Das mit dem "geh trotzdem" war auch eher so gedacht, das die Eltern ihren Kindern - neben Gespräch mit schule - nochmal ins Gewissen reden, einfach zum Ende der Pause noch mal zu gehen.

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Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von germanit1 am 26.09.2019, 16:21 Uhr

Es ist immer nur von Pipi die Rede. Und wie es es, wenn jemand Gross muss? Das kann man ja nicht in Voraus machen.

Eine Bekannte hat sogar fuer ihr Kind an der weiterfuehrenden Schule ein Attest besorgt, dass sie immer auf Toilette gehen kann.

Hier duerfen die Schueler in der 1. Stunde und in der Stunde nach der Pause nicht auf Toilette gehen. Es ist zwar weiterfuehrende Schule, aber trotzdem. Pause gibt es nur eine 10-minuetige (bei Unterricht von 8 - 13 Uhr) bzw zwei (bei Unterricht von 8 - 14 Uhr). Es gibt Schueler, dei schon vor 7 Uhr den Bus nehmen und vor Unterrichtsbeginn duerfen die Schueler die Schule nicht betreten. Ein Teil der Toiletten ist wohl auch abgeschlossen / defekt. Gestern waren wohl alle Toiletten auf eiern Etage abgeschlossen. Ich werde die Situation wahrscheinlich auf dem Elternabend mal ansprechen. Ich verstehe auch, dass es nervig ist, wenn staendig einer rausgeht, weil er mal muss (oder keinen Bock auf Unterricht hat).

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Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von Jomol am 26.09.2019, 21:36 Uhr

An sich finde ich die Strafe nicht nur verkehrt. Wer schon mal in der Stunde geht, damit er dann in der Hofpause keine Zeit für's Klo "verplempert" wäre ja sonst schon gut dran. Sollte man vielleicht auf 5-10 min beschränken und nicht als Standardstrafe einsetzen...
Der Junge, der in die Hose gemacht hat, ist nach der Stunde noch nach Hause gelaufen und hat es dann auf dem Weg nicht geschafft. Daß in der Pause/ nach Unterrichtsende ?sämtliche? Klos gleichzeitig geputzt werden ist nicht die Verantwortung der Lehrerin. Bis dahin hätte er es ja offenbar noch geschafft.
Wenn in 6 Wochen schon alle mehrfach vor der Tür des Lehrerzimmers standen, sollte Beckenbodentraining im Sportplan aufgenommen werden...
Grüße,
Jomol

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Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von pauline-maus am 26.09.2019, 22:10 Uhr

Sicher kann so etwas mal passieren aber im normalfall hat der Körper beim Stuhlgang einen Rhythmus,der meist nicht in der Schulzeit liegt.
Und wenn es eher die Ausnahme ist, das man raus muss, dann ist das auch oku d niemand würde da etwas sagen.
Nur die pipirennerei kann schnell zum Sport werden, da bleibt dann von einer 45. Minuten- Stunde nicht viel adäquate Lernzeit übrig

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Re: Danke nochmal

Antwort von niccolleen am 26.09.2019, 22:20 Uhr

Das wuerde mich aber auch wundern.
Ist ihr Unterricht so fad, oder ihre Methoden so drakonisch, ihre Art so muehsam, dass die Kinder reihenweise aus ihrem Unterricht und ihren Faengen zu fluechten versuchen? Was sagen denn die Kinder dazu?
Bei uns gibts nirgends solche Verbote und trotzdem ist es die Ausnahme, dass mal ein Kind in der Stunde aufs Klo geht. In all den Jahren ist das noch nie angesprochen worden oder irgendwie als Thema gefallen.

lg
niki

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Re: Danke nochmal

Antwort von mausebär2011 am 27.09.2019, 2:26 Uhr

Das müsste ich ihn mal fragen wie er den Unterricht bei ihr denn so empfindet.
Ich weiß nur das sie sehr streng ist und viel schreit.
Bekomme das oft mit da wir neben der Schule wohnen. Ich kann von unserem Fenster aus in sein Klassenzimmer schauen und wenn die Fenster offen sind hört man sie halt oft.

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Nocheinmal danke für eure Antworten! (Inkl Auflösung)

Antwort von mausebär2011 am 27.09.2019, 2:41 Uhr

Wenn man selbst betroffen ist, ist man oft nicht objektiv genug oder reagiert in seiner Wut oft dramatisch über.

Mein erster Impuls war ja der Lehrerin gehörig den Marsch zu blasen. Da ich es jedoch wichtig finde Lehrer zu respektieren wollte ich erst runter kommen und Meinungen zu dem Thema einholen.
Ich sehe es mittlerweile nicht mehr ansatzweise so dramatisch wie in dem Moment als ich davon erfuhr. Ihr habt mir da sehr geholfen das ganze differenzierter zu sehen.


Natürlich finde ich die Strafe immer noch zu viel des guten. Keine Frage, das geht einfach zu weit. Aber ich habe ja nun auch mit meinem Sohn geredet und ihm gesagt das die Lehrerin ja nunmal schon recht hat und er bitte die Pause nutzen soll.



So, nun möchte vielleicht der ein oder andere wissen wie es hier gehandhabt wurde.
Nachdem die Mutter des eingenässten Kindes sowohl bei der Lehrerin, als auch beim Rektor scheiterte, ging sie zum Elternvertreter.
Dieser winkte auch direkt ab "hat doch keinen Sinn" (Info dazu: damit ist gemeint das es eh nix bringt nochmal offiziell mit der Lehrerin zu reden, sie reagiert weder auf Anrufe noch auf Mails, persönlichen Gesprächen geht sie aus dem Weg)
Daraufhin rief besagte Mutter bei der Landesschulbehörde an. Dort war man völlig fassungslos. Man versprach sich sofort darum zu kümmern.
Was daraus nun wurde weiß ich noch nicht. Die Lehrerin fehlt allerdings seit 3 Tagen.

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Re: Nocheinmal danke für eure Antworten! (Inkl Auflösung)

Antwort von niccolleen am 27.09.2019, 8:46 Uhr

Interessant, dass bei euch die Lehrer eine solche Authoritaet sind. Mit allen Fuers und Widers. Das ist bei uns bei weitem nicht so. Das waere hier gar nicht moeglich, dass eine Lehrerin sich jeglicher Kommunikation entzieht, die Direktion ihr nichts sagen kann, man sie nicht in der Schule abpassen kann, und sie sich sogar ueber Gesetze hinwegsetzen kann. Einerseits positiv in vielen Bereichen, andererseits auch irgendwie beaengstigend.
lg
niki

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Re: Nocheinmal danke für eure Antworten! (Inkl Auflösung)

Antwort von Jomol am 27.09.2019, 9:03 Uhr

Das Kind hat es ja wohl trotzdem bis zum Ende der Stunde geschafft- nur nicht mehr ganz bis nach Hause. Ich kenne natürlich die genauen Verhältnisse nicht und die Lehrerin sowieso nicht. Nach wie vor finde ich die Strafe nicht so absurd und ehrabschneidend wie offensichtlich manch anderer. Sie sollten vor der Lehrerzimmertür stehen, nicht das Klo putzen oder der Lehrerin die Schuhe. Wenn das Kind wegen des dringenden Pullerbedarfs bei rot über die Ampel gelaufen und überfahren worden wäre, wäre dann auch die Lehrerin schuld? Unabhängig davon, daß sie nicht besonders beliebt zu sein scheint? Wie ist das dann mit der Mitschuld der Kloputzer? Vielleicht ist sie keine gute Lehrerin, wenn nur sie das Problem der Völkerwanderung zur Toilette hat. Deshalb aber die Landesschulbehörde einzuschalten finde ich von der anderen Mutter völlig überzogen. Ich hoffe, sie erinnert sich bei der Notenvergabe daran, daß ihr Kind wesentliche Teile der Schulstunden auf der Toilette verbrachte.
Grüße,
Jomol

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Re: Nocheinmal danke für eure Antworten! (Inkl Auflösung)

Antwort von pauline-maus am 27.09.2019, 10:51 Uhr

die Landesschulbehörde ?
sicher der ausgang des ganzen war alles andere als glücklich aber dann gleich Meldung leisten bei oberen instanzen muss nicht wirklich nicht sein.
iwieder mal mehr bin ich froh eben kein lehrer zu sein, nicht wegen der kinder, sonden wegen der eltern hinten dran

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Re: Nocheinmal danke für eure Antworten! (Inkl Auflösung)

Antwort von memory am 27.09.2019, 11:14 Uhr

Warum? Es gab ein Problem....um das zu klären benötigt man halt beide Seiten. Im IDEALFALL finde ich den nä. Ansprechpartner ( Lehrer) gesprächsbereit und Lösungsorientiert für ein Miteinander.....ist das nicht der Fall wende ich mich weiter( Direktor) hilft das nicht gehe ich weiter ....ganz einfach! Es geht um eine Problemlösung....und um eine Zusammenarbeit zw. Schule und Elternhaus.....ist die nicht gegeben ( warum auch immer) muss halt ein Schiedsrichter her....und da ist das Schulamt der richtige Ansprechpartner. Auch Umgekehrt übrigends.

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Re: Nocheinmal danke für eure Antworten! (Inkl Auflösung)

Antwort von pauline-maus am 27.09.2019, 11:29 Uhr

im normalfall, wird keine mutter abgewiesen , die um ein gespräch bitte, es sei denn sie ist wie eine furie aufgetreten , dann würde ich auch auf reden und so verzichten.
auf höffliche nach und anfrage wird es immer eine höffliche antwort genben
aber hier weiss man nur alles über 10 ecken und es basiert auf mutmaßungen

ich sehe das hier aus einer mücke ein elefant gemacht wurde, den ein drittklässler macht sich nicht ein , wenn er 45 min keine toi aufsuchen kann

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Re: Nocheinmal danke für eure Antworten! (Inkl Auflösung)

Antwort von memory am 27.09.2019, 11:34 Uhr

Das kann das Schulamt klären....die Fragen eh dann beim Direx nach , der erzählt seine Version und evtl . wird die Mutti vom Kacka Kind nochmal zum Gespräch geladen. Wenn die Mutter doof ist , weiß man das....wenn die Lehrerin doof ist , weiß man das auch.....in beiden Fällen gibt,s ein...." ja wird anders geregelt, sie haben nat . Recht " ...innerlich denkt sich jeder seinen Teil .....und das war es....

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Re: Nocheinmal danke für eure Antworten! (Inkl Auflösung)

Antwort von cube am 27.09.2019, 12:24 Uhr

Es ist relativ egal, ob man meint, das müsse ein 3. Klässler können. Ein Toilettengang darf nicht verboten oder gar unter Strafe gestellt werden. Ganz einfach. Hinzu kommt, dass die KL da gar nicht mit sich reden lässt, der Rektor das Ganze aus Hilflosigkeit? auch abbügelt und es eben nicht eine aus der Not heraus geborene einmalige Sache war, wo man eben sagen könnte "ok, kann vorkommen".
Ich wüsste ganz sicher, würde mein Kind sich einpieseln vor anderen Menschen (Heimweg) weil es Angst hatte, in der Stunde zu gehen bzw. vor einer Strafe, wäre ich ebenfalls sehr daran interessiert, dass so etwas nicht nochmal vorkommt. Weil hier eine Autoritätsperson ihre Stellung ausnutzt und Kinder unter Druck setzt.
Ganz unabhängig davon, ob er 3.-Klässler ist und sowas eigentlich können müsste.
Ganz ehrlich: würde deiner Tochter nach Hause kommen, eingepieselt und dir dann erzählen, das ist passiert, weil sie nicht zum WC gehen durfte oder dafür eine Strafe kassierten würde - würdest du ihr dann wirklich sagen "tja, du bist in der 3 Klasse, das musst du können". Denn das heißt ja im Prinzip nicht anderes als "selber schuld".
Ich bin ganz sicher auch dagegen, bei jedem Fliegenschiss sofort mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen oder alles auf Lehrer zu schieben - aber das heißt nicht, das ich einem Lehrer erlaube, mein Kind zu demütigen. Und das wird es sicher so empfunden haben - sich vor anderen Menschen in die Hose zu machen und damit noch nach Hause laufen zu müssen.

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Re: Nocheinmal danke für eure Antworten! (Inkl Auflösung)

Antwort von mausebär2011 am 27.09.2019, 12:59 Uhr

Ganz genau so sehe ich das auch.
Natürlich ist man als betroffene Person erstmal wütend.
Aber dann direkt um sich zu schlagen ist der falsche weg. Deshalb komme ich gerne vorher erstmal wieder zur ruhe bevor ich reagiere und selbst dann überlege ich mir noch zweimal ob es wirklich so dramatisch ist oder ich nur aus der Situation heraus überreagiere.

Ich war deshalb auch nur sehr kurz in meinem gelernten Beruf (Erzieherin). Die Arbeit mit den Kindern war toll, aber letztendlich bin ich vor den aggressiven Eltern geflüchtet.

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Re: Nocheinmal danke für eure Antworten! (Inkl Auflösung)

Antwort von mausebär2011 am 27.09.2019, 13:06 Uhr

Das ist leider ein generelles Problem bei dieser Lehrerin.
Auf Mails reagiert sie nicht, die Schule darf man nicht betreten, die Telefonnummer von ihr hat man (logischerweise) nicht und auf bitten doch mal zurück zu rufen reagiert sie ebenfalls nicht. Man erreicht sie nur wenn man sie vor der Tür abfängt und da hat halt nicht jeder Lust ewig zu warten, oder wenn man zum Rektor ging und um ein Gespräch bat.
Diese Problematik habe ich vor 1 1/2 Jahren auch schonmal hier im Forum angesprochen.
Leider gibt es seit diesem Schuljahr aber einen neuen Rektor und der hält sich wohl lieber aus sowas raus.

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von Eliza100 am 27.09.2019, 16:26 Uhr

Quelle: anwalt.de



Eine Lehrerin hatte es in ihrer Klasse so geregelt, dass die Toiletten nur während der Pausen aufgesucht werden durften. Während der Schulstunde sollte die Toilette nicht aufgesucht werden, weil die Möglichkeit bestanden habe, dass die Kinder gar nicht mussten, sondern die Gelegenheit nur dazu nutzen wollten, um sich dort zum Schwatzen zu treffen oder um zu telefonieren. Auch hatte die Lehrerin Angst, dass die Kinder auf der Toilette Opfer von Kinderschändern werden könnten.

Nachdem eine Schülerin mehr als drei Mal während einer Stunde bat, gehen zu dürfen, gestattete die Lehrerin ihr jedoch letztlich zu gehen. Die Eltern drohten dann mit einer Strafanzeige. Ihre Tochter habe sich eingenässt, während sie wiederholt bat, zur Toilette gehen zu dürfen. Die Lehrerin steht nun dem Vorwurf der Körperverletzung im Amt gegenüber. Wie ist hier die Rechtslage?

Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt, am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können. Dies Recht haben auch Kinder.

Beim Verbot von Toilettengängen liegt ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung) sowie Art. 1 und 2 Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit) vor. Darüber hinaus kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht.

Es handelt sich also nicht um eine Kleinigkeit, wenn gegenüber Schülern das Verbot ausgesprochen wird, die Toilette aufzusuchen! Das Verbot eines Toilettenbesuchs stellt für das Opfer eine massive Menschenrechtsverletzung, sogar eine Folter oder unangemessene Verhaltensweise gemäß Art. 3 EMRK und regelmäßig eine Straftat dar. Dies können sein:

Körperverletzung im Amt, § 340 StGB
Misshandlung Schutzbefohlener, § 225 I StGB
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, § 171 StGB
Nötigung, § 240 I StGB
Beleidigung, § 185 StGB

Zu den Straftatbeständen im Einzelnen:

1. Körperverletzung im Amt, § 340 StGB

Das erzwungene Einhalten des Stuhlgangs führt regelmäßig zu schmerzhaften Verkrampfungen des Verdauungstraktes. bzw. des Blasentraktes. Dies bereits erfüllt den Straftatbestand einer Körperverletzung. Kann das Opfer den Drang nicht mehr halten und macht in die Hosen, treten regelmäßig psychosomatische Folgeerscheinungen auf, z.B. Gefühl der Angst, Verlust der Selbstachtung, Angst vor Gespött, Gefühl des Ausgeliefertseins und der Hilflosigkeit. Dies alles sind erhebliche psychische Verletzungsfolgen im Sinne des § 223 I StGB und stellen eine Gesundheitsverletzung dar. Die das Verbot aussprechenden Lehrer handeln während staatlichen Unterrichts und somit im Rahmen hoheitlicher Gewalt im Sinne des § 340 StGB.

Wenn ein Schüler nach der Bitte um Erlaubnis eines Toilettenganges ein ausdrückliches Verbot erhält, handelt der Lehrer vorsätzlich, da er zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Schüler in die Hosen macht. Somit nimmt der Lehrer zumindest mit Eventualvorsatz in Kauf.

Sollte sich ein Lehrer damit verteidigen, er sei davon ausgegangen, der Schüler habe gar nicht gemusst, oder der Schüler hätte bis zum Stundenschluss ausgehalten, so ändert dies nichts an dem Vorsatz der Körperverletzung. Denn auch das erzwungene Einhalten des Stuhlgangs oder Urins stellt für das Opfer eine erhebliche Qual dar, auch wenn er dann doch durchhalten kann. Der Lehrer hätte bei einer solchen Einlassung jedenfalls eine Qual des Opfers bis zum tatsächlichen Toilettengang beabsichtigt.

Der Lehrer kann sich auch nicht darauf berufen, er sei davon ausgegangen, der Schüler habe den Toilettenbesuch rechtsmissbräuchlich erbeten, um z.B. auf der Toilette mit anderen Schülern zu schwatzen, oder mit dem Handy zu telefonieren.

Für einen solchen Rechtsmissbrauch ist der Lehrer darlegungs- und beweispflichtig. Und diesen Nachweis kann er regelmäßig nicht führen.

Unsinnig ist auch Argument, auf der Toilette könnten Kinderschänder lauern. Diese abstrakte Mutmaßung entlastet den Lehrer nicht, die Menschenrechte des Schülers zu respektieren. Besteht tatsächlich die Vermutung, ein Kinderschänder warte auf der Toilette, so muss die Schule organisatorische Maßnahmen ergreifen, dass die Schüler nicht bei Toilettengängen Opfer von sexueller Gewalt werden.

2. Misshandlung Schutzbefohlener, § 225 StGB

Die Schüler unterstehen während der Tatzeit – dem Unterricht - der Fürsorge und Obhut des Lehrers. Unter Quälen versteht man die Verursachung eines länger dauernden Leidens. Das Erzwungene Einhalten von Notdurft oder Harndrang erfüllt diese Voraussetzungen, s.o.

Vorsatz zumindest in Form des Eventualvorsatzes (= billigendes Inkaufnehmen) ist hier ebenfalls gegeben. Hier gilt das gleiche wie bei der Körperverletzung im Amt.

3. Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, § 171 StGB

Ein Lehrer hat gegenüber dem Schüler eine Fürsorge- und Erziehungspflicht. Diese verletzt er gröblich, indem er einem Schüler einen erbetenen Toilettenbesuch verweigert. Die Verletzung ist deshalb gröblich, weil es um die Einhaltung elementarer Menschenrechte geht und die Tathandlung für die betroffenen Schüler eine Quälerei darstellt. Durch die Tathandlung bringt der Lehrer den Schüler in die Gefahr, diese in ihrer psychischen Entwicklung erheblich zu schädigen. Kinder und Jugendliche, die derartiges durchleiden, haben regelmäßig Angst vor der Wiederholung einer solchen Misshandlung. Durch erzwungenes In-die-Hosen-Machen besteht die Gefahr, dass die betroffenen Schüler zum Gespött ihrer Mitschüler werden und ihre gesamte psychische Entwicklung erheblichen Schaden nimmt.

4. Nötigung, § 240 StGB

Zur Gewalteinwirkung genügt ein psychisch wirkender Zwang. Diesem Erfordernis genügt das Verbot eines Lehrers, weil ein Schüler keinerlei Möglichkeit hat, sich dem psychischen Zwang der Weisung zu widersetzen.

Der Schüler wird durch das Verbot, die Toilette besuchen zu können, gezwungen, seinen Stuhldrang oder Harndrang körperwidrig einzuhalten, was zu erheblichen körperlichen und psychischen Verletzungsfolgen führt.

Unter Abwägen der Zweck-Mittelrelation ist die Tathandlung rechtswidrig, weil der Schüler durch das Verbot massiv in seinen Menschenrechten und damit in seinem physischen und psychischen Wohlbefinden verletzt wird. Zweck der Anordnung ist entweder eine reine Schädigungsabsicht oder das vermeintliche Umsetzen einer Vorschrift. Die Schulordnungen sehen jedoch kein Toilettenverbot vor und wenn sie es vorsähen, wären sie insoweit nichtig. Der Lehrer handelt vorsätzlich. Er weiß, dass er dem Schüler den Toilettenbesuch verwehrt und das Opfer damit gezwungen wird, den Stuhl- oder Harndrang einzuhalten und nach vergeblichem Einhalten in die Hose macht.

5. Beleidigung, § 185 StGB

Das Verwehren eines Toilettenbesuchs ist ehrverletzend iSd § 185 StGB, weil die Ehre eines jeden Menschen es gebietet, einen Toilettengang nicht zu verwehren. Das ausgesprochene Verbot die Toilette aufzusuchen, zeigt dem Opfer in deutlicher Weise, dass der Täter die Persönlichkeit des Opfers und dessen intimste und menschlichste Bedürfnisse missachtet. Durch das Verbot des Toilettenbesuchs zeigt der Täter dem Opfer, dass er es nicht als vollwertigen Mitmenschen ansieht, sondern als jemanden, dem man zumuten kann, den Stuhldrang oder Harndrang einzuhalten oder gar in die Hose zu machen. Dies ist eine massive Missachtung der Ehre des Opfers.

Fazit: Durch das Verbot Schüler zur Toilette gehen zu lassen, oder diese erst nach mehrfachem Nachfragen gehen zu lassen, kann ein Lehrer mehrere Straftatbestände erfüllt haben. Darüber hinaus kommt ein Verstoß gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention in Betracht. Es ist daher jedem Lehrer dringend zu raten, die Schüler gehen zu lassen. Andernfalls droht neben einem Strafverfahren auch die Einleitung eine Disziplinarverfahrens mit ggf. erheblichen Folgen.

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von pauline-maus am 27.09.2019, 22:36 Uhr

Naja irgendwie wird hier gerade die Integrität der Lehrerin untergraben.
Nehmen wir mal an , die Eltern kommen damit durch , das Recht der dauerpinkelei der Kinder während des Unterrichts zu manifestieren und die Kinder erkennen "meine Eltern haben der mal gezeigt wie der Hammer hängt, die kann man nicht mehr ernst nehmen" glaub mir, dann wird das zum Sport für viele kids.
P.s. ich als 40 jährige , mit schon schwacher Blase, halte es schon noch mind. 5 Stunden aus , ab dem punkt , wo es im harnkanal kribbelt, das können dann 8 bis 9 jährige erst recht.
Daher kann man hier die Paragraphenkeule wieder einpacken und eher seinem Kind suggerieren, einfach dann pin..ln zu gehen, wenn pi...kelzeit ist.

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von niccolleen am 28.09.2019, 9:47 Uhr

Ich weiss nicht, wieso es in so vielen Klassen funktioniert, ohne dass die Authoritaet der Lehrerin untergraeben wird und ohne, dass irgendwas zum Sport fuer Kinder wird, und die Kinder nicht in grossen Mengen einen Grossteil des Unterrichts am Klo verbringen und auch nicht gedemuetigt werden muessen, um das zu unterbinden.
lg
niki

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von niccolleen am 28.09.2019, 9:48 Uhr

Ich weiss nicht, wieso es in so vielen Klassen funktioniert, ohne dass die Authoritaet der Lehrerin untergraeben wird und ohne, dass irgendwas zum Sport fuer Kinder wird, und die Kinder nicht in grossen Mengen einen Grossteil des Unterrichts am Klo verbringen und auch nicht gedemuetigt werden muessen, um das zu unterbinden.
lg
niki

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von mams am 28.09.2019, 11:42 Uhr

und trotzdem ist es gut, die rechtliche grundlage zu kennen. damit es nicht hinterher seitens der lehrerin heißt: ach, hätte ich das doch vorher gewusst.

notdurft verrichten ist ein menschenrecht, punkt. das kann auch eine lehrerin nicht aushebeln. und autorität verschafft man sich sowieso anders als mit toilettengangsperre.

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von pauline-maus am 28.09.2019, 13:25 Uhr

so ein quatsch, sie verschafft sich die autorität doch nicht durch verbot des toilettengangs, sondern sie nutzt diese um eben genau das zu untersagen( binich dafür) und die eltern stellen die bestehende autorität1 eben in frage

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von mams am 28.09.2019, 13:43 Uhr

kann sie ja. aber nicht hinterher rumjammern, dass sie nicht wusste, dass man toilettengänge nicht untersagen darf.

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von mausebär2011 am 28.09.2019, 14:06 Uhr

Ich hab's ja schon ein paar mal erwähnt, sage es aber gerne nochmals.

Das Problem ist nicht das sie die Toilettengänge verbietet. Sondern das es bestraft wird!
Gut, die Mutter mit dem eingenässten Kind wird sich wohl über das Verbot ärgern, sonst wäre sie nicht nach ganz oben marschiert.
Aber das was hier bei uns alle so wütend macht ist dieses Bestrafen.
Es geht hier auch nicht um die Kinder die den Toilettengang zum Sport machen.

Es geht einfach darum das es durchaus sein kann das ein Kind, auch wenn es weiß das es in der Pause gehen muss, doch mal im Unterricht merkt es ist jetzt ganz dringend und dann eine Strafe zu erwarten hat.
Natürlich kommt das nicht oft vor das man tatsächlich in der Pause noch gar nicht musste und dann im Unterricht die Blase von jetzt auf gleich kurz vorm platzen ist. Aber es ist vollkommen egal wie selten das vorkommt - es kommt vor! Und dieses Kind wird dann ebenfalls bestraft bzw hat Angst zu fragen weil es die Bestrafung fürchtet.



Und ganz ehrlich, ich kann wirklich Stunden aushalten bevor ich zur Toilette muss.
Aber gestern auf der Arbeit hatte ich wohl "pinkelritis".
Bei jedem Kunden musste ich schnell zur Toilette laufen. Dabei lagen zwischen den einzelnen Toilettengängen im längsten Fall grade mal knapp 35minuten.
Solche Tage habe ich manchmal einfach. Da läuft alles was ich oben reinkippe quasi direkt wieder durch. Sehr lästig, aber nunmal manchmal nicht zu ändern.

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von pauline-maus am 28.09.2019, 14:12 Uhr

es gibt für alles einen paragtraphen und auch verbote und wenn man will, kann man jedem mit allem einen strick drehen.
man denke doch mal weiter, wie wohl das klima danach in der klasse sein wird, also ich wäre keine motivierte lehrerin mehr , bei solcher elternschaft...und in den 7 schuljahren meiner tochter hatte nie irgendwer die ambitionenen, toilettengänge während des unterrichts einzuklagen

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von Häsle am 28.09.2019, 15:58 Uhr

Genau das passiert dann, dass die Lehrer es einfach aufgeben und nur noch körperlich anwesend sind. Das hatten wir in der Grundschule.

Meine Tochter hat ziemlich viel Unterricht verpasst in der 3. Klasse. Die Kinder durften nicht alleine zur Toilette gehen, und sie hat sich gerne als Begleitung angeboten, mehrmals täglich.
Die Referendarin hatten die Eltern vorher kaputt gemacht (wegen Bestrafung für fehlende Hausaufgaben), also ließ sie alles durchgehen.

Was wäre denn die richtige Reaktion einer Lehrerin, die so eine Klasse übernimmt? Die Kinder wissen doch schon längst, dass sie sich alles erlauben dürfen.

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von mausebär2011 am 28.09.2019, 17:15 Uhr

Ich sag es gerne nochmal: niemand außer der Mutter des eingenässten Kindes, beschwert sich über das Verbot!

Es geht nur (!) um die tatsache das die Kinder bestraft werden wenn sie doch mal müssen!

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von pauline-maus am 28.09.2019, 22:41 Uhr

Ach meine Antwort bezog sich ja nicht unbedingt auf deinen speziellen Fall, sondern eine Frage hier potenziert sich doch zu Meinungen und somit zu Antworten , die eben nicht die Fragen als solche betreffen.
Und nein,den Sinn der strafen muss man nicht verstehen und ich glaube eher ,da wird etwas daraus gemacht, was so nicht ist.
Vielleicht war ein Kind draussen auf der Toi und laut oder ewig weg...dann musste er wohl zum Direktor oder aehnliches.
Naja jedenfalls ist es der Aufregung nicht wert

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von mausebär2011 am 29.09.2019, 2:26 Uhr

Achso, entschuldige, dann habe ich das missverstanden.

Aber da gebe ich dir auch vollkommen recht. Da wurde jetzt unnötigerweise ein riesen Fass aufgemacht.
Sich aufregen - kein Thema.
Sich bei der Lehrerin melden - auch ok.
Die Landesschulbehörde zu informieren - absolut übertrieben.

Das war dann auch der Punkt an dem ich mich der Diskussion entzogen habe.
Das war mir zu heavy.

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Vorhandene Autorität?

Antwort von Sille74 am 29.09.2019, 9:58 Uhr

Für mich besitzt eine Lehrkraft (m/w) von vornherein keine Autorität, wenn bei ihr deswegen Chaos droht, weil eine Vielzahl von Schülern mehrmals und somit potentiell unnötig und mehr oder weniger deshalb, um dem Unterricht zu entkommen, aufs Klo rennt und sie zur Verhinderung völlig unsinnige und oft ungerechte (für diejenigen, die tatsächlich mal zur Toilette müssen, was beim besten Willen passieren kann) Strafen einsetzen muss. Wie Nikki schon schrieb: bei den meisten Lehrern klappt das doch auch so ...

Ich finde durchaus, dass (spätestens) ab der 3. Klasse sozusagen "vorausschauend" zur Toilette gegangen werden soll und kann und dass es nicht im Unterricht sein muss. Und da dürfen die Lehrer die Schüler durchaus auch dazu anhalten. Und wenn sie merken, ein odsr gar viele Kind(er) nutzt/nutzen den Klogang als Ausrede, um nicht im Unterricht sein zu müssen, sollte sie mal darüber nachdenken,bwarum das so ist. Und wenn sie zum Schluss kommen, dass es rein gar nichts mit ihnen und ihrem Unterrichtsstil zu tun hat, dann können sie m.E. durchaus zu Gegenmaßnahmen und Konsequenzen greifen. Aber doch gerecht, mit Augenmaß und Sinn und Verstand!

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von pauline-maus am 29.09.2019, 12:58 Uhr

manchmal ist das hier ein selbstläufer ... alles gut, ist ja nun geklärt

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von Sille74 am 29.09.2019, 18:13 Uhr

Die übergeordnete Behörde einzuschalten, finde ich auch weit übertrieben und würde ich persönlich wegen dieser Sache nicht machen. Das Gespräch zu suchen, wenn etwas nicht rund läuft, finde ich aber richtig und wichtig und wenn da total geblockt wird, ist das schade und bedauerlich.

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Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von Schniesenase am 29.09.2019, 23:11 Uhr

Hi,

bei uns an der Schule (Sek I und II) war es eine Jahrgangsteamentscheidung, dass Toilettengänge in der Stunde untersagt werden. In dringenden Ausnahmefällen haben wir es natürlich dennoch erlaubt. Was soll man schon machen, wenn jemand wirklich mal muss? Man stand aber als Lehrerin schon blöd da, wenn man etwas lässiger damit umging, weil es ja ein Jahrgangsbeschluss war und andere Lehrende sich dann immer anhören konnten, dass andere das auch zuließen.

Ich persönlich sehe das etwas differenzierter. Wenn mein Unterricht so aufgebaut ist, dass es längere Phasen gibt, in denen die Schüler eigenständig an ihren Wochenplänen oder am epochalen Unterricht arbeiten, dann können sie auch selbst entscheiden, wann sie auf die Toilette gehen und ob das in ihrem Zeitplan noch drin ist. Wenn ich darin mal Phasen habe, bei denen die Anwesenheit aller Schüler notwendig ist, kann ich die betreffenden Schüler bitten, sich noch kurz zu gedulden, bis diese Phase vorbei ist, falls sie es hinbekommen.

Wenn mein Unterricht aber stark lehrerzentriert ist, stört jeder Toilettengang immens, und Toilettengänge werden als Flucht- oder Protestmittel genutzt. Zugleich bin ich als Lehrerin sehr gefordert, weil alles jede Sekunde von mir abhängt und ich eine ganze Klasse an der Angel haben muss, und das mit einem gleichen Thema, das nicht jeden gleich interessiert. Ich muss also die Schüler disziplinieren, es sei denn, ich wäre eine Lehrkraft mit außergewöhnlichem Charisma, die die Schüler entsprechend so lange fesseln kann. Ich selbst habe in meiner Ausbildung gelernt, dass Stunden Phasen haben und alles minütlich geplant wird, was geschehen soll. Da gibt es dann zwar Differenzierungsmöglichkeiten, aber weiter ist das nicht gegangen. Ich habe mich - zumindest im Grundschulbereich, wo Lehrende meist mehrere Fächer in einer Klasse unterrichten können - weitgehend davon gelöst und epochal, mit Plänen oder größeren Projekten gearbeitet, oft fächerübergreifend und je nach Möglichkeit der einzelnen Kinder sehr unterschiedlich in der Dosierung der Lehrerkontrolle. Das führte dazu, dass ich nach der Pause in die Klasse kam und fast alle arbeiteten, weil sie es eben eigenverantwortlich taten. Einige brauchten dann besondere Schützenhilfe, viel ließen sich durch Mitschüleren helfen, und so entstand die Frage nach Toilettengängen gar nicht. Wer musste, ging, und arbeitete dann weiter. Das störte dann auch niemanden, weil die Sitzordnung eh aufgelöst war und teilweise im Flur oder woanders gearbeitet wurde. Es ist toll, sowas zu erleben, aber nicht alle Lehrenden haben diese Erfahrung gemacht und folgen eben noch ihrer Ausbildung, die ihnen oft eine unmögliche Rolle gibt, insbesondere bei besonders großen Unterschieden der Lern- und Leistungsfähigkeit in ihrer Klasse bzw. großen Klassen.

Ich habe übrigens in den Anfängen auch mit Toilettengutscheinen gearbeitet. Wer seine aufgebraucht hatte, musste sich dann mal im Beisein der Eltern erklären, warum er oder sie so oft "musste". Später habe ich die Kinder direkt im Einzelgespräch gefragt, dass mir auffiele, sie gingen so oft zur Toilette und ich den Eindruck hätte, sie wichen damit der Situation in der Klasse aus und warum das wohl ihrer Meinung nach so sei. Mir ging es darum, die Situation so zu ändern, dass die Kinder das nicht nötig hatten.

Es ist eine Grundsatzfrage, aber der Umgang mit Menschen in der Schule hängt auch davon ab, wie "groß" ich sie werden lasse, ob ich ihnen eine Menge Eigenverantwortung gebe und zutraue oder ob ich sie eben an der Angel hängen lasse.

Die Lehrerin des betroffenen Kindes macht sich das Leben schwer, weil sie keine anderen Mittel kennt bzw. sich nichts anderes vorstellen kann.Die Verweigerung von Gesprächen zeigt, dass sie sich unter sehr viel Druck sieht und in der Defensive ist. Das ist bedauerlich. Eine Supervision mit entsprechenden Hilfsangeboten würde hier weiter helfen als eine disziplinarische Maßnahme oder schulamtgesteuerte Inquisition.

Als Eltern würde ich in so einem Fall immer wieder eindringlich das Gespräch suchen und der Lehrerin unsere Unterstützung anbieten.

Ich hoffe, bei Euch wird eine Lösung für dieses Problem gefunden, die für alle gut ist. Was katastrophal wäre, wäre, wenn die Lehrerin nun verboten bekäme, so weiter zu machen, ohne dass ihr Hilfsangebote gemacht würden bzw. ihre Not ebenfalls bearbeitet würde. Dann nämlich hätten die Schüleren, die auf Krawall gebürstet sind, gewonnen, und das wüssten sie dann auch. So etwas hilft niemandem.

Alles Gute!

VG Sileick

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von IngeA am 30.09.2019, 10:17 Uhr

Vielleicht war der Hauptaspekt wegen dem die übergeordnete Behörde eingeschaltet wurde ja auch, dass die Toiletten nach Unterrichtsschluss geschlossen sind und die Kinder nach dem Unterricht nicht mehr auf die Toilette können.
Das sehe ich nämlich als wesentlich problematischer an, weil es dann halt nicht nur um die Zeit zwischen der letzten Pause und Unterrichtsende geht, sondern auch noch um den Heimweg.

LG Inge

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Re: Toilettengänge während des Unterrichts

Antwort von Jomol am 30.09.2019, 14:21 Uhr

Danke, sehr guter konstruktiver Beitrag.
Grüße,
Jomol

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Re: dünnes Eis für die Lehrerin

Antwort von Briefkopf am 01.10.2019, 11:15 Uhr

Es gibt zu dieser Thematik bereits mehrere Entscheidungen der Strafgerichte. Kurzgefasst: es steht im Ermessen des Lehrers, ob er Toilettengänge während des Unterrichts zulässt. Er hat einen Toilettengang ausnahmsweise zuzulassen, wenn das Kind (durch Attest nachgewiesen) Probleme beim Einhalten hat oder das Kind mehrfach bittet, auf Toilette zu gehen und der Lehrer dies nicht als Vorwand sieht.

Die von dir aufgeführten Straftatbestände sind fast nie erfüllt. Es wirkt wie ein vom Anwalt aufgesetztes Schreiben an die Schulleitung oder StA, um etwas zu bewirken. Schau dir, mal die entsprechenden Urteile an (teilweise auch Berufngsinstanz).

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